TV seit 5 Monaten in "Reperatur"

Fabse93

Lt. Junior Grade
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Dez. 2008
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Hallo liebe Community,

ich habe im Juli dieses Jahren meinen Flachbild der Firma Hiss Electronics beim Händler zwecks Reperatur in der Garantiezeit abgegeben. Jedoch hab ich den TV heute immer noch nicht und weis noch nicht mal was jetzt wirklich mit dem Gerät ist. Trotz mehrmaliger Nachfrage beim Händler bekomme ich keine Anwort. Dieser meint immer nur, dass das benötigte Ersatzteil immer noch nicht da wäre (schon seit 4Monaten) und er sich darum kümmern würde.

Nun frage ich mich was ich nun tun soll.

Soll ich dem Händler mit nem Anwalt drohen, hab mal gelesen das ich bei längerger Reperatur sogar noch einen "Ausfallschaden" bekommen soll.

MfG
 
Ich würde als erstes einen Brief (einschreiben) aufsetzen, bevor du mit den Anwalt drohst. Weil du ja vorher noch nichts nachweisbares (Telefon wird gerne mal abgestritten) unternommen hast.
 
Einen Schadensersatz bekommst du in Deutschland normalerweise nur, wenn du wirklich einen finanziellen Schaden _nachweisen_ kannst. Ich würde ihn erst einmal darum bitte das du einen Ersatzfernsehr bekommst. Wenn das nicht möglich ist: TV zurück und an einen anderen Händler, der Garantiereparaturen des Herstellers durchführen kann/darf, wenden. I.d.R. machen das entsprechende Vertragshändler.
 
Ich würde direkt zu einem Anwalt gehen. Das geht ja wohl gar nicht. Wenn er dir in dieser Zeit kein Ersatzgerät gestellt hat, taugt der Laden sowieso nichts.

Und bezüglich des Schadenersatzes. Google mal nach abstraktem Schadenersatz.
 
Vor allem ist es mal höchste Zeit, dass du ihm mal was schreibst. In dem Schreiben würde ich festhalten, wann du das Gerät zur Reparatur gegeben hast und wann du ihn angerufen hast. Und dass er dir seither die Antwort schuldig geblieben ist, wann du damit rechnen kannst, dass du dein Gerät wiederbekommst. Bringe zum Ausdruck dass der bisherige Verlauf der Angelegenheit inakzeptabel ist.

Dann setzt du ihm einen realistischen Termin (Datum, ca. in 14 Tagen). Und kündige ihm vorsorglich rechtliche Schritte an für den Fall, dass die Sache nicht bis zu dem von dir gesetzten Termin zu deiner Zufriedenheit geregelt ist.
 
Es gibt zwar keine gesetzlichen Regelungen wielange eine Reparatur dauern darf, aber 4 Monate sind definitiv zu lang...

Ich würde schrilich eine letzte Frist zur Fehlerbehebung setzen oder zumindest auf einem schriftlich zugesicherten Termin bestehen.

Sollte man dir gar nicht entgegen kommen dann wirst du ohne rechtlichen Beistand nicht sehr weit kommen, viele Anbieter spekulieren genau darauf dass Endkunden diesen Schritt scheuen da er erstmal Kosten und Mühen verursacht, rechtlich wärst du jedoch auf der sicheren Seite.
 
Also ich habe gerade einen E-mail an den Support der Firma geschrieben und hoffe das dir mir auskunft geben können ob das gerät bisher eingetroffen ist, zudem werde ich noch einmal mit dem Händler reden und wenn dann immer noch nix passiert ein Einschreiben mit schriftlicher Frist senden.

Leider ist die garantie mitlerweile rum was es eigentlich unmöglich macht das gerät kostenfrei von der firma repariert zu bekommen oder?
 
Einfach du verlangst dein Geld zurück ... so hab ich mal bei MM gemacht nach 3 Monate
 
@Dario:

In Deutschland gibt es nur eine 24 Monatige Gewährleistung (ersten 6 Monate Beweislast hat der Verkäufer, danach der Käufer) dh. das zum Zeitpunkt der Übergabe kein Mangel am Produkt vorherrschte.

Garantie = Freiwillige Leistungsvereinbarung!

@TE:
5 Monate ist aber definitiv zu lange => erstmals dem Händler eine Frist setzen (schriftlich Aufforderung) i.d.R. 14 Tage.
 
@ Dario

Das ist leider falsch, so schön es wäre. Pflicht ist 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware, dabei aber Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Reparaturzeit wird auch nicht hinten dran gehängt.
 
Schreib nicht nur eine Email - einen Brief --> Einschreiben mit Rückversicherung (heißt es so?), dass er auch wirklich angekommen ist und du einen schrifliche Stellungnahme + Termin der fertigstellung wünscht.
 
Entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt das Gerät zur Reparatur gegeben wurde. Der Händler kann es nicht einfach herumstehen lassen bis die Garantie abgelaufen ist, um dann die Instandsetzung noch zu verrechnen.

Reagiert der Händler bis zum schriftlich (!) gesetzten Termin nicht, helfen ohnehin nur noch rechtliche Schritte. Ob es sich tatsächlich um einen von der Garantie oder Gewärhleistung abgedeckten Schaden handelt, ist allerdings eine andere Frage.

Ich würde eventuell auch den Hersteller anschreiben, und eine Kopie des Briefes an den Händler beilegen. Immerhin ist es merkwürdig, dass die Lieferung eines Ersatzteils mehrere Monate dauern soll.
 
So ich habe eben eine E-Mail vom HISS ELECTRONIS SUPPORT bekommen das man eine Ladung ersatzteile bekommen habe und man das gerät nun schnellstmöglich reparieren werde.

Hoffe das sich das Problem sich nun erledigt hat.
 
Hier wurde ja schon viel Richtiges gesagt.

Richtig - Garantie ist eine völlig freiwillige Leistung des Herstellers ohne jeden Bezug zum Gesetz.
Das, was gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die 24 Monate Gewährleistung.
Wobei die mit Vorsicht zu genießen ist, da sie dem kleinen Privatmann effektiv nur 6 Monate lang was nutzt.
Danach tritt die Beweislastumkehr ein und man hat den Salat.
Gutachter, Anwalt etc. sind dann oft teurer als ein Neugerät.

@Fahi:
Viel Glück, dass es jetzt was wird.
Normal ist das definitiv nicht.
Als mein Samsung LCD TV kaputt gegangen ist (in der Garantiezeit) war das Gerät innerhalb einer Woche nach meinem Anruf abgeholt, repariert und wieder hier.
 
Nun auf einmal, nachdem du nochmal schreibst, haben die ganz plötzlich eine Ladung von diesen Teilen bekommen. :rolleyes:

Kann es sein, dass du ein bisschen Druck auf die ausgeübt hast? Gut so!
 
Mein Gerät kam dann nun endlich vor einer Woche an und man staune ich habe einen komplett neuen TV bekommen:evillol:
 
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