Überwachungskamera nicht gekennzeichnet

aid0nex

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Moin,

ich war letztes Wochenende mit ein paar Kumpels aus. Leider hat einer meiner Freunde gemeint eine ziemlich asoziale Bekanntschaft mitgebracht, die sich dann in einer Bar in der ich öfters bin und auch weiterhin rein möchte asozial verhalten hat, hinter die Theke gegangen ist, letztlich auch raus geworfen wurde. Aus Solidarität haben wir uns dann auch freundlich verabschiedet und sind gegangen. Heute habe ich von dem Wirt erfahren, dass er das ja "alles auf Kamera hätte und der Typ jetzt sowieso Hausverbot hat". Ehrlich gesagt hat mich das etwas aufgebracht, da er wohl wirklich eine Überwachungskamera versteckt hat, die weder ersichtlich noch gekennzeichnet ist. Müssen laut DSGVO nicht deutliche Hinweisschilder am Eingang angebracht sein? Wo kann man einen Verstoß melden? Ich bin ehrlich gesagt ziemlich angepisst darüber unwissentlich an etlichen Abenden aufgezeichnet worden zu sein! (mit Ton!! Stichwort Vertraulichkeit des Wortes)

Danke und VG
 
Wieso nicht einfach mal das Gespräch suchen wenn Du da sogar oft bist und gern hingehst?
 
Wenn du beim nächsten Besuch keine Kamera entdecken kannst, wird das Ordnungsamt diese vermutlich auch nicht entdecken.
Von daher wird das bei gut verstecken Kameras also erstmal als "so daher gesagt" abgestempelt werden und es passiert nichts. Die zerlegen ihm ja nicht die Bude und suchen eingehend danach.

Da du es ja schon angesprochen hast, wirst du nach einem Besuch des Ordungsamts oder der Polizei "wegen Kameras" auch nicht mehr als Gast erwünscht sein.

Ich bezweifle übrigens, dass die Kamera mehr als Umgebungsgeräusche aufnimmt.
 
und das "hinter die Bar gegangen" des Randalebruders fällt laut diesem Artikel auch in den Bereich indem der Betreiber filmen darf weil man sich da nicht aufhält als Gast.
Wenn er den Gastraum filmt, ist das was anderes.

was genau filmt er denn?
 
aid0nex schrieb:
Das habe ich, hat aber im absoluten Unverständnis seinerseits und gegenseitigem Aufregen geendet.
Das ist natürlich Mist. Am Ende des Tages bist Du wohl Deine gemochten Location los. Egal wie es rausgeht und für was Du Dich letztendlich entscheidest ist es doch Mist.
 
Letztendlich wird man nie erfahren ob da wirklich eine Kamera war/ist. Viele sagen das "nur so".

Auch dann müsste wohl das Schild da sein.

Man könnte es wie gesagt melden aber die Kneipe ist man ohne los.
 
@chris12
Stimmt da war die Autokorrektur schneller :D

Aber wenn man ehrlich ist, will man dann auch noch in so eine Kneipe wenn man eventuell aufgezeichnet wird?
Wenn es so wäre, weiß man ja auch nicht wie sicher mit der Aufzeichnung umgegangen wird. Nicht dass man irgendwann bei Youtube landet zum Beitrag: Best of Kneipenabende...
 
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@h00bi
Schwer zu beurteilen, wenn man nicht genauere Informationen hat.

Ich könnte mir bei einer kleineren Kneipe gut vorstellen, dass (im Einverständnis der Mitarbeiter) der Kassenbereich überwacht wird.

In den kleinen Dorfkneipen, wo ich früher öfter war, ist der Wirt meist mit einer Bedienung allein gewesen und hat auch mal selbst Getränke verteilt, sofern die Hütte nicht voll war und alle Nase lang jemand am Tresen war.
 
Hi

....Habe selbst schon mehrere Restaurants erlebt wo es Kameras gab.

Da wurde immer der Gastraum mit den Tischen gefilmt.

DAS finde ich persönlich daneben !

Einen Hinweis an der Eingangstür gab es da nie.

Gruß Bernd
 
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Nach § 6b Abs. 2 BDSG besteht eine Kennzeichnungspflicht. Diese kann beispielsweise durch einen entsprechenden Hinweis an der Eingangstür eingehalten werden.

Wären ebenfalls Beschäftigte von der Kameraüberwachung erfasst, sind entsprechende Einwilligungen von den Beschäftigten einzuholen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass den Beschäftigten kein permanenter, flächendeckender Überwachungsdruck vorliegt, dem sie sich nicht entziehen können. Dies wäre etwa der Fall, wenn der gesamte Arbeitsbereich eines Beschäftigten von Kameras überwacht würde.

Die aufgezeichneten Daten sind sodann nach § 6b Abs. 5 BDSG unverzüglich zu löschen, sobald Ihr Zweck erfüllt ist oder andere Gründe zur Speicherung nicht entgegenstehen.

Urteil des OVG Saarlouis vom 14.12.2017, Az. 2 A 662/17
 
Schöne Geschichte :) du hast am Schluss noch das klassische " und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute" vergessen. Anfangs schreibst du, dass du die Bar gerne weiterhin besuchen möchtest und am Schluss sich über irgendwelche Kameras aufregen und aus "Solidarität" zum "assozialen" seid ihr "freundlich" rausgegangen? Und jetzt willst du dem Wirt ans Bein Pinkeln? Oh je......
Jetzt halt sich mal gut fest: im Straßenverkehr wirst du permanent gefilmt: dashcams der Autos, Verkehrsüberwachung, Ampeln,....
 
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