Mobilfunk Umgehung der Identitätsprüfung bei eSIM-Anbietern

hammte

Newbie
Registriert
Okt. 2024
Beiträge
1
Gemäß § 111 TKG sind Telekommunikationsdienste verpflichtet, die Identität des Registrierenden einer eSIM-Karte zu überprüfen. Diese Identitätsprüfung umfasst die Erfassung von Name, Adresse und Geburtsdatum.

Mir ist jedoch vermehrt aufgefallen, dass einige Anbieter zur Verifizierung lediglich die Geräte-ID des Mobiltelefons erfassen, ohne die Identität des tatsächlichen Nutzers zu überprüfen. Diese Anbieter bieten überwiegend weltweites Roaming an und sind häufig im Ausland ansässig. Die eSIM-Karten funktionieren tatsächlich ohne Feststellung der Nutzeridentiät auch in Deutschland.

Meine Frage ist, ob das deutsche Gesetz tatsächlich so einfach auf diese Weise umgangen werden kann, indem die Anbieter im Ausland operieren und den Schwerpunkt auf globales Roaming legen.
 
Du meinst so wie Montey eSim und wie sie alle heißen?
Bin mir nicht sicher ob es sich dabei nicht um ein "Schlupfloch" handelt da diese eSims nur Datenvolumen beinhalten ...
Ob das dadurch "legal" wird gute Frage ...

Habe mir das gerade mal angeschaut ... §111 bezieht sich auf Kurzwahl-Datendienste oder auch SIM-Dienste wenn ich das richtig verstehe und hier gehts nur um die Kosten die dort entstehen können
 
Wie sagt man so schön: andere Länder andere Sitten. Was interessiert z.B. ein Schweizer Telekommunikationsunternehmen unser § 111 TKG ? Solche "eSim ohne Alles" hast du z.B. auch häufig im asiatischen Raum...Thailand z.B.
Das hat schon seine Richtigkeit. Und es steht dir frei einen solchen Vertrag zu nutzen. Gerichtsbarkeit ist dann aber z.B. nicht Deutschland - und damit ist § 111 TKG hinfällig. Das hat auch nichts mit "umgehen" zu tun. Diese übermäßige Bürokratie hast du nunmal hauptsächlich hierzulande. Andere Länder nehmen das lockerer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Engaged und aragorn92
hammte schrieb:
ohne die Identität des tatsächlichen Nutzers zu überprüfen.
Der Nutzer wird sowieso nicht erfasst, sondern nur der Vertragspartner.
hammte schrieb:
und sind häufig im Ausland ansässig.
Naja, wenn der ausländische Anbieter eine registrierung aus einem anderen Land erlaubt, dann gehts das natürlich. Da hat die deutsche Regierung auch recht wenig mitzureden.
Du kannst ja auch im Ausland eine physische SIM kaufen und diese in Deutschland verwenden, wenn der Anbieter das erlaubt.
Du kannst ja - abgesehen von der steuerlichen Seite - auch einfach dein Auto in einem anderen Land anmelden, wenn das Land es zulässt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: aragorn92
wichtigen Satz lesen

Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch

so lange kein Prepaid reicht eine "Rechnungsadresse"
 
h00bi schrieb:
Du kannst ja - abgesehen von der steuerlichen Seite - auch einfach dein Auto in einem anderen Land anmelden, wenn das Land es zulässt.
Nein, kannst du nicht, das wäre nach deutschem Recht Steuerhinterziehung. Fahrzeuge mit einem regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland von länger als einem Jahr bedürfen einer deutschen Zulassung.

Geh davon aus, dass der Telefonanbieter über deine GeräteID weiß, wer du bist, wo du wohnst und wer deine Freunde sind.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kachiri
h00bi schrieb:
Du kannst ja - abgesehen von der steuerlichen Seite - auch einfach dein Auto in einem anderen Land anmelden, wenn das Land es zulässt.
Und wie meinst du erfährt das KBA vom Fahrzeug? Genau über die Zulassung. Du musst in Deutschland nämlich für dein Fahrzeug keine Steuern zahlen, wenn du nur zu Besuch bist. Normal. Wenn du in Deutschland lebst, dann kommst du um die Anmeldung in Deutschland nicht drumherum.
;)

hammte schrieb:
Meine Frage ist, ob das deutsche Gesetz tatsächlich so einfach auf diese Weise umgangen werden kann, indem die Anbieter im Ausland operieren und den Schwerpunkt auf globales Roaming legen.
Na ja. Wenn ich im Ausland agiere, muss ich mich nicht an deutsche Gesetze halten. Ist wohl klar. Auch nicht, wenn mein Kunde aus Deutschland kommt.
 
Interessant, dann ist eine anonyme Müllnummer ja scheinbar doch möglich. Nicht jeder Dienst muss ja alles wissen. Die haben dann aber keine deutsche Telefonnummer, nehme ich mal an
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
a ja. Wenn ich im Ausland agiere, muss ich mich nicht an deutsche Gesetze halten. I
Soweit ich weiß, stimmt das nicht, da du einen deutschen Pass/Personalausweis hast. Inwieweit das jetzt bei sowas verfolgt wird, weiß ich nicht
 
Natürlich sind anonyme Müllnummern nach wie vor möglich - solange es da kein international einheitliches Vorgehen gibt, dass bei Registrierung ein er Mobilnummer zwingend auch eine Identifikation mindestens des Vertragsinhabers stattfinden muss...
Ergänzung ()

AGB-Leser schrieb:
Soweit ich weiß, stimmt das nicht, da du einen deutschen Pass/Personalausweis hast. Inwieweit das jetzt bei sowas verfolgt wird, weiß ich nicht
Die Aussage war jetzt bezogen auf die Anbieter. Wenn die im Ausland sitzen, gelten für die natürlich die ausländischen Gesetze. Aber auch für mich. Wenn ich in Spanien unterwegs bin, gelten für mich die spanischen Gesetze und eben nicht deutsche Gesetze.
Das geht schon viel kleiner los. Einwohner NRWs gelten für mich nicht bayrische Landesgesetze. Bin ich aber in Bayern unterwegs, gelten natürlich für mich die dortigen Regelungen. Natürlich immer vorausgesetzt, dass sie nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen (Stichwort Todesstrafe in der Landesverfassung von Hessen bis 2018 ;))
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: aragorn92
hammte schrieb:
Mir ist jedoch vermehrt aufgefallen, dass einige Anbieter zur Verifizierung lediglich die Geräte-ID des Mobiltelefons erfassen
Geht es hier um eine Bestellung der eSIM als Erstbestellung oder als Zusatz zu einer bestehenden SIM?

Denn bei Ersatz-/Zusatz- oder eSims sollte keine erneute Verifizierung nötig sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Geräte-ID wird sicher auch nicht zur Verifizierung genutzt, sondern schlicht dafür, dass eSIM-Profil "zuzustellen".
 
Zurück
Oben