Gemäß § 111 TKG sind Telekommunikationsdienste verpflichtet, die Identität des Registrierenden einer eSIM-Karte zu überprüfen. Diese Identitätsprüfung umfasst die Erfassung von Name, Adresse und Geburtsdatum.
Mir ist jedoch vermehrt aufgefallen, dass einige Anbieter zur Verifizierung lediglich die Geräte-ID des Mobiltelefons erfassen, ohne die Identität des tatsächlichen Nutzers zu überprüfen. Diese Anbieter bieten überwiegend weltweites Roaming an und sind häufig im Ausland ansässig. Die eSIM-Karten funktionieren tatsächlich ohne Feststellung der Nutzeridentiät auch in Deutschland.
Meine Frage ist, ob das deutsche Gesetz tatsächlich so einfach auf diese Weise umgangen werden kann, indem die Anbieter im Ausland operieren und den Schwerpunkt auf globales Roaming legen.
Mir ist jedoch vermehrt aufgefallen, dass einige Anbieter zur Verifizierung lediglich die Geräte-ID des Mobiltelefons erfassen, ohne die Identität des tatsächlichen Nutzers zu überprüfen. Diese Anbieter bieten überwiegend weltweites Roaming an und sind häufig im Ausland ansässig. Die eSIM-Karten funktionieren tatsächlich ohne Feststellung der Nutzeridentiät auch in Deutschland.
Meine Frage ist, ob das deutsche Gesetz tatsächlich so einfach auf diese Weise umgangen werden kann, indem die Anbieter im Ausland operieren und den Schwerpunkt auf globales Roaming legen.