Umzug Sonderkündigungsrecht

aemonblackfyre

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Hallo,

ich hab eine Frage zum Sonderkündigungsrecht. Ich plane mit meiner Partnerin zusammen zu ziehen. Aktuell haben wir eigene Wohnungen wollen jetzt aber in ein Haus ziehen. In dem Haus wäre auch Glasfaser verfügbar. Aktuell haben wir beide noch über ein Jahr laufende DSL Verträge.

Jetzt gibt es 3 Szenarien die mir einfallen.

1. Wir ziehen zusammen beide Anbieter weigern sich uns kündigen zu lassen weil DSL Verfügbar ist und wir müssen beide Verträge auslaufen lassen bevor wir auf Glasfaser wechseln können.
2. Wir müssen einen der beiden Verträge mitnehmen, den anderen können wir dann aber kündigen weil ja dann schon ein anderer DSL Vertrag am Wohnort genutzt wird.
3. Wir buchen schonmal Glasfaser vor Ort und können beide Verträge dann kündigen weil bereits ein Internetvertrag vorhanden ist.

Ist Szenario 3 so rechtens? Oder können die Anbieter dann sagen, dass zwar ein Vertrag vorhanden ist, der Nutzung des 2. Vertrages aber technisch nichts im Wege steht?
Ist es möglich, dass wir den Vertrag so schon buchen oder sollte man es eher so machen, dass meine Eltern als aktuelle Bewohner den Vertrag buchen und wir ihn dann übernehmen?

Falls das relevant ist, ich habe einen 1&1 Vertrag und vor Ort würde ich gerne 1&1 Glasfaser nutzen (gerne mit dem Neukundenrabatt) meine Partnerin hat einen Telekom Vertrag. Falls also nur Szenario 2 in Frage kommt würde ich wohl den 1&1 Vertrag mitnehmen und dann auf Glasfaser upgraden vor Ort.

Hoffe es kennt sich hier jemand damit aus wie man das am besten gestaltet. Umzug wäre für März/April angedacht aktuell.
 
Hast du 1&1 mal dazu konsultiert? Das wäre mein erster Ansprechpartner.
Ist doch auch in deren interesse, dass ihr einen GF Vertrag bei denen abschließt.
 
Moin,

ich habe für zwei große Provider gearbeitet. Umzug bzw. Zusammenzug sind kein Sonderkündigungsrecht. Es wird geschaut ob der Anbieter an der neuen Adresse liefern kann. Dann greift der. Wenn nicht dann ist es Ermessenssache. Viele lassen den Kunden früher aus dem Vertrag. Muss aber nicht sein. Im schlechtesten Fall läuft der Vertrag bis Ende weiter.

Vorher informieren hilft da sehr. Und nicht einseitig auf irgendwas pochen.

Gruß
Holzinternet
 
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aemonblackfyre schrieb:
2. Wir müssen einen der beiden Verträge mitnehmen, den anderen können wir dann aber kündigen weil ja dann schon ein anderer DSL Vertrag am Wohnort genutzt wird.

Wie es heutzutage mit GF ausschaut, weiß ich nicht, aber als ich 2017 für 1&1 telefoniert habe, mussten die Kunden die Ummeldebescheinigung einreichen und den bestehenden DSL-Vertrag an der neuen Adresse, dann wurde der Vertrag vorzeitig aufgekündigt.
 
Die Verträge sind von euch beiden abgeschlossen und nicht mit der Addresse, ein Umzug ist kein Sonderkündigungsgrund.
Du könntest verlangen, dass beide Anbieter die neue Örtlichkeit anschliessen, bis zum Ablauf des Vertrages...
Wenn sie es nicht können, dann wird die Leistung nicht erbracht... dann hast Du einen Grund..
 
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die frage ist ja, ob ein bestehender vertrag vor Ort bedeutet, dass sie die Leistung nicht erbringen können

je nach quelle finde ich da unterschiedliche Infos. zb hier vom Verbraucherschutz Niedersachsen:

"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt."

das würde ja bedeuten, dass ein bestehender Vertrag im neuen Haus ausreichen sollte oder?
 
Du solltest dazu den Anbieter kontaktieren.

So lange der Anbieter an der neuen Adresse seine Seite des Vertrags erfüllen kann, kann es ihm doch egal sein, ob jemand zusammen ziehen will oder nicht.

Bestehender Vertrag interessiert meiner Ansicht so nicht. Die könnten sagen "kündigen Sie doch den und nutzen unsere Leistung weiter".

Da vor allem hier im CB aber keine rechtliche Beratung stattfindet, wende dich bitte an deinen Anbieter. Sofern du nicht an einen Mitarbeiter gerätst, der soeben Haus & Hof verloren hat, sollte das Gespräch aber zumindest eine Lösung bringen, mit denen beide Seiten leben können.

Zur Not lass dich mit der nächsten Instanz verbinden - meist die Rückgewinnungsabteilung, die in deinem Sinne aber eher zur "Abwicklungsabteilung" würde.
 
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Sofern es ein EFH mit einem Telefon-/DSL Anschluss ist, kann mindestes einer der Anbieter DSL liefern. Aus einem der Verträge kommt ihr also nicht heraus. Also Option 2.

Eventuell lässt sich etwas tricksen. Den 1&1 DSL-Vertrag auf die neue Adresse umschreiben, damit denn bei der Telekom kündigen (die können nicht mehr liefern) und dann bei 1&1 zu Glasfaser wechseln (und als "Wechselbonus" lassen die euch früher aus dem DSL-Vertrag). Aber das müsst ihr mit 1&1 klären.
 
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Weil die Aussagen hier ja sehr ambivalent sind, direkt von der 1&1 Homepage: https://dsl.1und1.de/dsl-umzug#:~:t...geschuldete Leistung nicht bereitstellen kann

Beide Punkte sind dehnbar und ich meine mich entsinnen zu können, dass so zumindest aus Kulanz, der Vertrag vorzeitig beendet werden konnte.
 
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Nilson schrieb:
Sofern es ein EFH mit einem Telefon-/DSL Anschluss ist, kann mindestes einer der Anbieter DSL liefern. Aus einem der Verträge kommt ihr also nicht heraus.
Kommt auf die Verfügbarkeit an.

Bin umgezogen und hatte an der neuen Adresse über VF nur noch max 250MBit/s per DSL verfügbar. An der alten Adresse GBit Kabel. Vodafone hat meine Kündigung anstandslos akzeptiert.
 
@aemonblackfyre das vorher informieren war eher auf deinen Provider bezogen.
Hier bekommst du genau das was alles im Netz zu finden ist. Rechtsberatung ist in einem online Forum bspw. gar nicht erlaubt.
Der beste Weg ist es den Provider zu kontaktieren und dem die Situation zu erklären. Die wollen ja auch ihre Kunden behalten. Da erklärst du dann einfach, dass du GF haben möchtest.
Das einzige was ggf. nicht klappt ist den Neukundenrabatt abzugreifen. Aber wieso auch? Du bist ja kein Neukunde bei 1&1.
Finde das sowieso interessant, dass man sich mit Sonderkündigung etc. beschäftigt aber dann den Neukundenrabatt abgreifen will als Bestandskunde.
 
https://www.verbraucherzentrale.de/...e-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034

Sonderkündigungsrecht​

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Sie den Vertrag seit dem 1. Dezember 2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen. Frühester Zeitpunkt ist der Tag des Auszuges. Wenn Sie sich frühzeitig kümmern, müssen Sie also nicht über den Auszug hinaus weiter zahlen. Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der schon jemand wohnt und bereits ein Telekommunikationsvertrag vorhanden ist, können Sie seit dem 01. Dezember 2021 vor Ablauf der Vertragslaufzeit zum Auszug kündigen.

Ich halte diese Interpretation jedoch für seeeehr weit her geholt.
Fakt ist: Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn an der neuen Adresse nicht geschaltet werden kann (z.B. weil da bereits eine Leitung aktiv ist). In vielen Haushalten gehen aber problemlos mehrere DSL Anschlüsse gleichzeitig.
Zusätzlich hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn die gebuchte Leistung am neuen Wohnort nicht erreicht werden kann. Ein zumindest nicht illegaler Trick ist z.B. den Anschluss frühzeitig auf 250 aufblasen, wenn am neuen Wohnort nur 50 oder 100 buchbar ist.

Die nächste Frage wäre: Wohnt in der neuen Bude jemand und falls ja, welche Internetanschlusstechnik nutzt er/sie? Also ist da irgendwas schon blockiert vom aktuellen Mieter?

Bedenke dass du trotz möglichem Sonderkündigungsrecht 3 Monate weiterzahlen musst. Oftmals ab Vorlage der neuen Meldebescheinigung!


Achso, wie sehr seit ihr denn auf Festnetzinternet angewiesen? Also wie reibungslos und ausfallfrei muss der Wechsel ablaufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also du musst folgendes machen!

1&1 Vertrag ummelden! 1&1 schaltet dann am neuen Wohnort DSL.
Telekom einen Umzug melden und mitteilen das in der neuen Wohnung bereits ein 1&1 DSL Vertrag vorhanden ist und um Kündigung bitten. Der Telekom Vertrag muss ab Umzug noch 3 Monate gezahlt werden auch wenn er nicht genutzt werden kann.

Wenn die Telekom die Kündigung schriftlich bestätigt hat, bei 1&1 anrufen und ein Upgrade auf Glasfaser buchen, so bekommt Ihr zwar keine Neukunden Rabatte aber immerhin seit Ihr einen Vertrag los.
 
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Gibt es da nicht auch noch die Möglichkeit so einen Vertrag zu kündigen gegen eine Abstandszahlung für die noch offene Mindestvertragslaufzeit?
Maximal wären das ja x Monate Restlaufzeit multipliziert mit monatlichem Tarifpreis.

Also 1&1 fragen wegen Umzug inkl. Änderung auf Glasfaser
und Telekom fragen wegen Konditionen für frühzeitige Vertragsauflösung.

Und nur mal so angemerkt ... man kann sehr oft mehr als einen DSL Anschluss pro Haus/Wohnung bestellen. Der Trick mit erst den einen Vertrag per DSL umziehen, dann kann der andere nicht liefern, das zieht dann nicht zwingend.
 
SaxnPaule schrieb:
Kommt auf die Verfügbarkeit an.

Bin umgezogen und hatte an der neuen Adresse über VF nur noch max 250MBit/s per DSL verfügbar. An der alten Adresse GBit Kabel. Vodafone hat meine Kündigung anstandslos akzeptiert.
Der TE schreibt aber explizit jeweils von DSL.
Bei dir ist der Fall ja klar. VF kann GBit über Kannel nicht (mehr) liefern, also habt ihr Sonderkündigungsrecht.
 
Ich finde die Frage, vor allem zu Szenario 1, sehr interessant.
Da Glasfaser und DSL verschiedene Medien sind, müsst ihr natürlich nicht warten und könnt auch vorher Glasfaser buchen, was aber nicht heißt, dass damit die DSL Verträge abgelöst werden.

Bei uns wäre, wenn der Verteiler nicht schon am Ende wäre, die Telekom definitiv in der Lage DSL mehrfach zu schalten, da die Häuser hier alle über mehrfach angebunden sind. Viele Häuser haben auch Einliegerwohnungen mit komplett eigenem Telefon- und Internetanschluss.
Ob man dann beide Verträge bis Vertragsende zahlen muss, würde mich auch interessieren.
 
Befinden sich beide Verträge noch in der ersten MVLZ ?
Wenn nein, dann ist das doch ganz einfach. Den nicht mehr benötigten Vertrag einfach fristgerecht kündigen. Denn seit Dezember 2021 gilt doch nach Ablauf der MVLZ nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Das gilt auch für alle Verträge, die vor diesem Datum schon liefen.

Die Zeiten, als Verträge sich nach Ablauf der MVLZ automatisch um weitere 12 Monate verlängerten, sind lange vorbei. Befindet sich allerdings noch ein oder beide Verträge in der MVLZ, sieht das anders aus. Wobei bei einem Tarifupgrade von DSL auf Glasfaser sicherlich möglich sein wird. Allerdings wieder mit neuer MVLZ.

Grundsätzlich ist es jedoch so, das ein Umzug oder Zusammenzug kein Grund für eine vorzeitige Kündigung innerhalb der MVLZ ist, wenn am neuen Wohnort die gleiche Leistung erbracht werden kann.
 
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