Unfall wirtschaftlicher Totalschaden - Optionen?

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VsteckdoseV

Commander
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Hallo,

bei uns in der Familie gab es einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden als Folge, was bedeutet dass die Reperaturkosten des Wagens den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Nun ist die Frage wie hier vorgegangen wird. Der Gutachter hat einen Restwert von unter 100€ berechnet, welcher dem Wiederbeschaffungswert abgezogen wird, diese Summe steht also von der Versicherung zu. Jetzt habe ich es aber nicht ganz verstanden, weil die Versicherung meinte, die Auszahlung gibt es nur wenn ich nachweise dass ich den Wagen nicht weiter nutze, die Werkstatt hat mir auch gleich ein "Super Angebot" gemacht, wonach die mir mehr zahlen für den Wagen als er Restwert hat (ein paar Hundert Euro), ich also somit über den vom Gutachter (TÜV) festgestellten Wiederbeschaffungswert komme.

Da das Auto aber seitlich nur leicht eingedellt ist (es müssen 2 Türen und Kotflügel ausgetauscht werden, daher der "Totalschaden), ansonsten aber noch super in Schuss ist würde ich den Wagen gerne weiternutzen und mich auszahlen lassen und evtl. selbst ein paar Schönheitsreparaturen durchführen. Ist das so zulässig?

VsteckdoseV
 
Ich vermute, der Nachweis hat folgenden Grund: Wenn du den Schaden reparieren lässt bzw. ein neues Auto kaufst, dann ersetzt dir die Versicherung den Schaden inkl. Mehrwertsteuer. Wenn du dir den Schaden jedoch auszahlen lässt, dann erhältst du die Schadenssumme OHNE Mehrwertsteuer. Entsprechend benötigt die Versicherung einen sauberen Nachweis, wenn du das Fahrzeug nicht mehr weiter nutzen will, da sie dann eine höhere Entschädigungssumme zahlen muss.
 
Ich glaub das geht so nicht.

Wenn ich mich recht erinner wars beim Kumpel so:
Kiste war schrott (bis auf den Motor).
Die Versicherung hat den Zeitwert bezahlt minus dem Betrag für den Motor und die Verschrottung des Rests (dafür mußte er Belege einreichen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wäre es, wenn man bei der Versicherung nachfragt? (Sofern man einen guten Berater hat, dann sagt er seinen Kunden auch welche Optionen sie haben)
 
Du kannst dir den Wiederbeschaffungswert, zuzüg. 2 Wochen Pauschale für Nutzungsausfall, Auslagen, usw abzüglich Restwert von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Wahrscheinlich aber ohne USt (auch MwSt genannt).

Voraussetzung natürlich, es ist ein unverschuldeter Unfall, sprich der Unfallgegner ist Schuld. Andernfalls gibt nothing, es sei denn du bist Vollkasko versichert.

Wenn 100 EUR Restwert und es ist nur ein Bausen in der Tür und ein Bollen im Kotflügel dann muss es aber ein sehr altes Auto sein. (Oder ist der Rahmen verzogen? Das ist schnell passiert)

Und wenn unverschuldet, dann ab zum Anwalt deiner Wahl (aber mit Warp Geschwindigkeit!), auch wenn du nicht Rechtschutz versichert bist! Dass gleiche wenn du Verkehrsrechtschutz hast, dann auch eventuell wenn dich eine Teilschuld trifft.
 
Wozu den ein Anwalt? Oo Die Versicherung zahlt doch. Wenn du den Schaden beheben lässt, bekommst du natürlich die MwSt mit ausgezahlt, ansonsten nicht. Warum auch. Die MwSt fällt schließlich nur an, wenn du reparieren lässt. Wenn die Auszahlung einzig die Wertminderung darstellen soll, spielt die MwSt keine Rolle. Eben sowenig, wenn du selbst reparierst oder führst du dafür MwSt ab?

Merke, es gilt in DE bei solchen Fällen ein Bereicherungsverbot...

Das die Reparatur bei so nem Schaden mehr als 6k Kostet ist klar. Die Türen müssen raus und entdellt/lackiert werden oder komplett getauscht. Die B-Säule hat höchstwahrscheinlich auch was abbekommen und muss auf die Streckbank, das ist schweineteuer. Kein Wunder also, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Na ja, wird ich nie verstehen, warum man bei jedem "Furz" nen Anwalt brauch obwohl die Gegenseite alles richtig macht...
 
Na dann sollte das kein Problem darstellen. Für den Anwalt zahlst du nichts und der regelt das in deinem Sinne.


@übermir

Welche Versicherung? Die eigene nur bei Vollkas. ünd die andere wird immer versuchen den "Preis" zu drücken. Ich geh immer direkt zum Anwalt wenn mal wieder einer meine Maschine umgefahren hat.
 
Klar zahlt er den. Es liegt hier kein Rechtsstreit vor und den Anwalt hat er beauftragt....
 
Das ist Blödsinn, sonst würde mein Anwalt ja umsonst für mich arbeiten. Die Anwaltskosten zahlt die gegnerische Versicherung. Ich hab weder Anwalt noch Gutachter noch sonstwas gezahlt weil ich zu 0% Schuld hatte.
 
Es gilt immer noch die 130% Regel. Soll heißen, das bis zu diesem Wert der Wagen repariert werden kann. Erst danach fängt das Thema wirtschaftlicher an. Wird aber von den Versicherungen gerne verschwiegen. ;)

Du musst also für dich klarmachen ob du den Weg gehen willst.
Übrigens wird die Mwst nur gezahlt, wenn eine gültige Reprechnung vorgelegt wird. Ansonsten wird die eingbehalten.
Wenn du also nach KV abrechnest, dann erst mal ohne Mwst.

Edit:
@steckdose
Dein Bild ist übrigens ein wirschaftlicher Totalschaden, weil alleine durch die Airbags, die alle aufgegangen sind, und die verzogene Struktur das Ganze über Wiederbeschaffung liegt - auch bei einer 130er Regel.
Nachteil der neuen Autos. Kommt schnell ganz viel zusammen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ZeT
OMg, dazu muss er die Versicherung erstmal verklagen und gewinnen! Solange er nur schreiben aufsetzt, zahlt man selbst...
 
Das ist so nicht richtig. Er muss auch nicht die Versicherung verklagen. Weder Gutachter noch Anwaltskosten fallen für den Geschädigten an. Das sind alles Kosten die die gegnerische Versicherung übernimmt. Die holt sich das dann bei Bedarf vom Verursacher wieder.

Glaub mir, hatte das jetzt 2x und es is bis jetzt immer so gelaufen.
 
Und ich hab bei der Versicherung gearbeitet. Wenn der Unfallgeschädigte einen Gutachter beauftragt und die gegnerische (rechtlich gesehen) Versicherung auch ohne gezahlt hätte bzw. bereits ein Gutachter selbst beauftragt hat, dann zahlt man das zunächst selbst. Und ein Anwalt wird immer vom Auftraggeber bezahlt und man erhält erst nach einem Urteilsspruch die Kosten wieder, wenn man gewinnt. Alles andere kannst du mir erzählen was du willst, das waren dann höchstens glückliche Einzelfälle oder aber die Konstellation ein ganz andere. Letzteres ist höchst wahrscheinlich.

PS: Wenn hier die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, ists eh sinnfrei darüber zu diskutieren. Im eingangspost klang es so, dass es ium einen Kaskoschaden ginge. Im Falle eines Haftpflichtschadens kann man zumindest einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten trägt der Unfallverursacher (in der Regel! Denn auch der Sachverständige muss erforderlich gewesen sein, ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen). Das ist dann korrekt. In dem Fall kennt man aber nur die Aussage vom TE aus Post 7. Bei den Anwaltskosten muss trotzdem ein Rechtsstreit vorliegen. Wenn ich den Anwalt schreiben aufsetzen lasse, die ich auch hätte selbst achen können, dann zahlt das die Versicherung nicht...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei klarer Schuldfrage muss die gegnerische Versicherung einen (Fach)Anwalt in jedem Fall bezahlen, da davon ausgegangen wird, dass die Versicherung Expertise besitzt, der Geschädigte aber nicht.

Das Anrecht auf ein neutrales (!) Gutachten gilt dazu analog.


Dass das bei dir im Hause anders gehandhabt wurde kann ich mir gut vorstellen. Ich habe immer wieder mit den Ottos von AXA und anderen Sammelsurien geballter Kompetenz zu tun, die am Anfang eine große Fresse haben, nach ausreichend Motivation aber _immer_ eingeknickt sind. Gesetze und Recht interessieren gerade Versicherungen eben im Gros überhaupt nicht.

Edit: Das Ganze natürlich ohne Gerichtsverfahren. Was @Mustis schreibt ist im Ergebnis also falsch.


Mustis schrieb:
Na ja, wird ich nie verstehen, warum man bei jedem "Furz" nen Anwalt brauch obwohl die Gegenseite alles richtig macht...

Weil der Normalbürger zu 0% nachvollziehen kann, ob die gegnerische Versicherung alles richtig macht. Und in den meisten Fällen macht sie eben nicht alles richtig, im Gegenteil, es werden erstmal Pauschal die meisten Kosten bestritten. Das habe ich persönlich bei einem Schaden schon erlebt, aber ich erlebe das auch immer wieder beruflich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass mich raten. Du bist Anwalt und ohne euch kann die gegenseite gar nichts korrekt machen.

Ganz konkret in diesem fall, was hat die gegenseite falsch gemacht, das einen anwalt von nöten wäre und ein normalbürger nicht beurteilen könnte?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das hat der TE doch ausgeführt, direkt nach seinem " Jetzt habe ich es aber nicht ganz verstanden...".

Hätte der Versicherungsnehmer der gegnerischen Versicherung nicht dem TE das Fahrzeug beschädigt, müsste der TE sich über derlei Dinge überhaupt keine Gedanken machen. Der Versicherungsnehmer hat dies jedoch getan, offenbar ohne Verschuldensanteil des TE. Warum also sollte es dem TE nun verwehrt sein, sich ohne eigene Geldinvestition von einem Fachmann seine Fragen beantworten und seine Verständnisprobleme erklären zu lassen?

Dabei kommen dann ja oft noch weitere Punkte ans Licht: Anspruch auf Leihwagen oder irgendwelche Pauschalen, z. B. 25€ für Auslagen. Oder gibt's mittlerweile Versicherungen, welche die ohne Anforderung von sich aus zahlen?


Wie gesagt, ich habe nicht nur beruflich damit zu tun. Im Moment weigert sich z. B. die AXA 300,00€ als Wertersatz aus einem Gutachten zu zahlen. Zum Glück kümmert sich darum der Fachanwalt für Verkehrsrecht, den ich natürlich sofort damit beauftragt habe.

Da zeigen sich dann übrigens auch die Unterschiede: Wenn ich beruflich und mit einer finanzkräftigen und bekannten Unternehmung im Rücken meine Forderungen durchdrücke, dann reagieren Versicherungen wie die AXA zwar auch zuerst bockig und meinen, sie könnten ihr übliches Asi-Programm durchziehen; nach der ersten Fristsetzung von 2 Wochen und sofortigen Zinsforderungen entsteht aber genügend Motivation, dass innerhalb vernünftiger Zeit selbst zum Teil tatsächlich abstruse Kosten vollständig übernommen werden.

Privatpersonen werden hingegen meiner Erfahrung nach _immer_ ausgeblutet. Die können sich ja in aller Regel nicht wehren - finanziell, nervlich und fachlich sind sie unterlegen.
 
Nein, ich habe deine Frage beantwortet. Hier erneut:
Das hat der TE doch ausgeführt, direkt nach seinem " Jetzt habe ich es aber nicht ganz verstanden...".

Hätte der Versicherungsnehmer der gegnerischen Versicherung nicht dem TE das Fahrzeug beschädigt, müsste der TE sich über derlei Dinge überhaupt keine Gedanken machen. Der Versicherungsnehmer hat dies jedoch getan, offenbar ohne Verschuldensanteil des TE. Warum also sollte es dem TE nun verwehrt sein, sich ohne eigene Geldinvestition von einem Fachmann seine Fragen beantworten und seine Verständnisprobleme erklären zu lassen?

Dabei kommen dann ja oft noch weitere Punkte ans Licht: Anspruch auf Leihwagen oder irgendwelche Pauschalen, z. B. 25€ für Auslagen. Oder gibt's mittlerweile Versicherungen, welche die ohne Anforderung von sich aus zahlen?



VsteckdoseV schrieb:
[...]
Jetzt habe ich es aber nicht ganz verstanden, weil die Versicherung meinte, die Auszahlung gibt es nur wenn ich nachweise dass ich den Wagen nicht weiter nutze, die Werkstatt hat mir auch gleich ein "Super Angebot" gemacht, wonach die mir mehr zahlen für den Wagen als er Restwert hat (ein paar Hundert Euro), ich also somit über den vom Gutachter (TÜV) festgestellten Wiederbeschaffungswert komme.

Da das Auto aber seitlich nur leicht eingedellt ist (es müssen 2 Türen und Kotflügel ausgetauscht werden, daher der "Totalschaden), ansonsten aber noch super in Schuss ist würde ich den Wagen gerne weiternutzen und mich auszahlen lassen und evtl. selbst ein paar Schönheitsreparaturen durchführen. Ist das so zulässig?

VsteckdoseV



Anwälte sind nicht nur dazu da, um einen Rechtstreit zu führen. Ein - bei einem guten Anwalt bzw. Juristen - weit größeres Tätigkeitsfeld ist die Rechtsberatung. Und genau das ist es, was der TE wohl sucht/braucht und worauf er einen Anspruch hat.
 
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