VsteckdoseV
Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 2.470
Hallo,
bei uns in der Familie gab es einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden als Folge, was bedeutet dass die Reperaturkosten des Wagens den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Nun ist die Frage wie hier vorgegangen wird. Der Gutachter hat einen Restwert von unter 100€ berechnet, welcher dem Wiederbeschaffungswert abgezogen wird, diese Summe steht also von der Versicherung zu. Jetzt habe ich es aber nicht ganz verstanden, weil die Versicherung meinte, die Auszahlung gibt es nur wenn ich nachweise dass ich den Wagen nicht weiter nutze, die Werkstatt hat mir auch gleich ein "Super Angebot" gemacht, wonach die mir mehr zahlen für den Wagen als er Restwert hat (ein paar Hundert Euro), ich also somit über den vom Gutachter (TÜV) festgestellten Wiederbeschaffungswert komme.
Da das Auto aber seitlich nur leicht eingedellt ist (es müssen 2 Türen und Kotflügel ausgetauscht werden, daher der "Totalschaden), ansonsten aber noch super in Schuss ist würde ich den Wagen gerne weiternutzen und mich auszahlen lassen und evtl. selbst ein paar Schönheitsreparaturen durchführen. Ist das so zulässig?
VsteckdoseV
bei uns in der Familie gab es einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden als Folge, was bedeutet dass die Reperaturkosten des Wagens den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Nun ist die Frage wie hier vorgegangen wird. Der Gutachter hat einen Restwert von unter 100€ berechnet, welcher dem Wiederbeschaffungswert abgezogen wird, diese Summe steht also von der Versicherung zu. Jetzt habe ich es aber nicht ganz verstanden, weil die Versicherung meinte, die Auszahlung gibt es nur wenn ich nachweise dass ich den Wagen nicht weiter nutze, die Werkstatt hat mir auch gleich ein "Super Angebot" gemacht, wonach die mir mehr zahlen für den Wagen als er Restwert hat (ein paar Hundert Euro), ich also somit über den vom Gutachter (TÜV) festgestellten Wiederbeschaffungswert komme.
Da das Auto aber seitlich nur leicht eingedellt ist (es müssen 2 Türen und Kotflügel ausgetauscht werden, daher der "Totalschaden), ansonsten aber noch super in Schuss ist würde ich den Wagen gerne weiternutzen und mich auszahlen lassen und evtl. selbst ein paar Schönheitsreparaturen durchführen. Ist das so zulässig?
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