Unfreiwilliger DDoS-Angriff?

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pcboy123

Gast
Hi,

ich war mit einem Kumpel in TeamViewer und er hatte irgendein Botnetz (Ich hab währenddessen gezockt und ihn nicht beachtet), dann hat er eben eine Homepage geddost (Ist nicht down gegangen), als ich dann auf Youtube gehen wollte stand da so was wie, "Es wurden mehrere Anfragen auf deinem Netzwerk festgestellt". Jetzt habe ich angst, dass ich an der ganzen Sache mithänge. Hab doch garnichts getan bzw "geddost" warum stand es dann dort?
 
Teamviewer is so. Mitgegangen, mitgehangen.
 
Wirst du dann merken, wenn eine Anzeige reinflattert.

Und dein Kumpel das Script Kiddie... macht er das oft? Ist auch ohne Seiten-down strafbar, weiß er, ne?
 
Werde ich jetzt eine Anzeige bekommen???? Ja, weiß er glaub ich
 
und wenn das Gesetz wegen Störerhaftung ist noch nicht abgesegnet ... daher sollte man noch artig sein und nicht wissentlich sowas machen .

weil da jemand( ein Rechner ) überprüft hat das deine IP halt zu oft Webseiten angefragt hat also sie gedosst hat ... somit wurde deine IP als BOT IP gekennzeichnet .

http://www.golem.de/news/suchmaschi...-vermehrten-captcha-abfragen-1308-100875.html
http://www.trojaner-board.de/thema/ungew%F6hnlicher%20datenverkehr%20aus%20ihrem%20netzwerk.html
http://praxistipps.chip.de/google-meldung-ungewoehnlich-viele-anfragen-was-tun_35135

Wie wäre es mit dem Kinderkram aufzuhören und nachzudenken ob dein Freund wirklich der richtige ist.
 
In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als Computersabotage nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht, wenn die Dateneingabe oder -übermittlung in der Absicht erfolgt, einem anderen Nachteile zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich gestört wird. Dementsprechend verurteilte das LG Düsseldorf einen Täter, der im Wege einer DDoS-Attacke fremde Server mehrfach lahmgelegt hatte, wegen Computersabotage und Erpressung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Gemäß § 303b Abs. 3 StGB ist auch der Versuch strafbar.

Welche Seite hat er angegriffen?
 
Ja, aber ich habe doch GARNICHTS gemacht. Was wird denn jetzt passieren
Ergänzung ()

Er hat ein Retro Hotel angegriffen (Habbo.st). Retros sind eigentlich illegal. Retros sind so Hotels, wo man sich ein Avatar erstellen kann und mit anderen Leuten im Hotel chattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
pcboy123 schrieb:
Kali Linux, Ufonet

pcboy123 schrieb:
Mein Kumpel und ich möchten es auf seiner Webseite mal austesten...

Linus9000 schrieb:
Die auf seinem Server in seinem Netzwerk liegt? Sonst dürftet ihr euch damit Ärger einhandeln, weil ihr fremde Netze angreift. In dem Fall besser sein lassen ;)
Sieht für mich jetzt nicht so unschuldig aus... und ihr wurdet gewarnt. :lol:
 
Ja, wir wollten es beide, aber letztendlich habe ich es dann gelassen und wollte damit nix zu tun haben. Er war aber davon fasziniert und hat es gemacht ^^
 
Und was heißt das jetzt? Ich habe angst vor Strafrechtlichen Sachen, wofür ich nicht mal was gemacht habe?!
 
Erstmal muss die Anzeige kommen, vorher passiert da strafrechtlich gar nichts. Dann müsste nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um einen (D)DOS-Angriff handelt, sonst drohen keine Konsequenzen. Und ist das der Fall, dann hast du vermutlich ein Problem - hinterher zu sagen "aber ich wollte das gar nicht" ist nicht unbedingt ein Unschuldsbekenntnis ;)

Die Warnmeldung auf Youtube muss übrigens nichts mit dir zu tun haben, das passiert manchmal auch aus Gründen. Mir wurde das auch mal angezeigt, aber warum, war nicht wirklich nachvollziehbar. Eventuell habe ich eine IP bekommen, die kurz zuvor jemand anderes hatte, der wirklich Unfug trieb.
 
Daneben ist ferner auch die Vorbereitung einer Straftat nach § 303b Abs. 1 StGB selbst strafbar.

pcboy123 schrieb:
Kali Linux, Ufonet

Deine Vorbereitung hast du ja hier im Forum öffentlich mit aller Welt geteilt. Warte auf eine Anzeige. kommt keine - Glück gehabt. Kommt eine - Pech gehabt. In jedem Fall hast du etwas fürs Leben gelernt.
 
Ich habe nur für mein Kumpel gefragt ich wusste nicht, dass er DDoSen wollte. Er hat es einfach nur spontan getan
 
Tja mitgefangen mit gehangen jetzt musste in den Knast :evillol:

@xxMuahdibxx das Gesetz wegen Störerhaftung kannste vergessen das ist genauso ein Beschiss wie die Aussage das nur Kriegsflüchtlinge nach Deutschland kommen die wichtigen Passagen stehen nämlich nicht im Gesetzestext sondern nur in der Begründung und haben somit keine Gültigkeit.
 
Hi,

meine Güte, sind aktuell irgendwo Schulferien? Ist ja unfassbar, was hier aktuell für Threads eröffnet werden... :rolleyes:

VG,
Mad
 
Vor allen Dingen, wenn man nichts besseres als DAS zu tun hat.. wie langweilig muss einem sein??

Kann ich euch vll. ne 10 € Steamkarte giften, dann holt ihr euch nen Game und zockt das, oder ich send euch nen 10ner per Paypal, dann geht ihr mal nen Eis essen oder so. :freak:
 
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