Ungefragte Werbemails über Umweg legal?

Caoscrischen

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296
Wie die meisten von euch wissen, darf ein Webshop einem in Europa nicht einfach Werbemails schreiben. Man muss entweder bereits Kunde sein oder dem Erhalt von entsprechenden Mails explizit zugestimmt haben.

Jetzt hatte ich gerade erst von einem deutschen Webshop eine Werbemail im Postfach. Der Shop war mir komplett unbekannt und wirkte auch sehr neu und wenig professionell. Quasi ein Shop aus dem Websitebaukasten, aber jeder fängt ja mal klein an. Und die Kombination aus .de-Domain, Impressum mit (tatsächlicher existierender) deutscher Adresse und niedrigpreisigen Waren lässt mich vermuten, dass es sich hier nicht um einen Scam-Shop handelt.
Ich habe dann den Shop mal angemailt woher er denn meine Mailadresse hat (Auskunftspflicht DSGVO) und wie er auf die Idee kommt ich wolle Werbemails haben. Als Antwort bekam ich, dass ich mich angeblich bei einer anderen Website registriert und zugestimmt habe, von deren Partnern Werbung zu erhalten. Habe mir besagte Website dann mal angeguckt. Sitz in den USA, deutlich professioneller als der Shop, aber dafür eher semi-seriöses Geschäftsmodell. Auf jeden Fall nichts wo ich mich jemals registrieren würde.

Das bringt mich jetzt zu der eigentlichen Frage: Ist das für den Shop so komplett unproblematisch? Denn auf der einen Seite ist es ja üblich für Firmen Mailadressen zu kaufen von Leuten die einfach blind allem zustimmen bei einer Anmeldung (z.B. Gewinnspiele). Auf der anderen Seite hat man gegenüber Firmen die außerhalb der EU sitzen und meine Daten unrechtmäßig verkaufen natürlich null Handhabe. So ließe sich der erste Absatz dieses Beitrags ja mit Hilfe einer Briefkastenfirma in irgendeiner Bananenrepublik komplett außer Kraft setzen und man könnte einfach an wen man will ohne Einwilligung Werbung verschicken. So nach dem Motto "Die Firma ... hat mir versichert Sie haben sich da angemeldet und zugestimmt".

Was meint ihr?
 
Zu deinem Fall: Wer weiß vorher das Unternehmen in den USA deine Zustimmung hat - die können das nämlich auch zugekauft haben.

Nachdem Telekom und Post ebenfalls Daten verkaufen, gibt es fast von jedem einen "legalen" Datensatz... leider.

Zum zweiten: Gute Frage, weiß ich nicht. Du solltest die Zustimmung aber widerrufen können.
 
Caoscrischen schrieb:
Man muss entweder bereits Kunde sein oder dem Erhalt von entsprechenden Mails explizit zugestimmt haben.
Das ist so nicht korrekt.
Du musst zugestimmt haben. Das einfache "Kunde sein" reicht nicht um Werbung senden zu dürfen.
Caoscrischen schrieb:
Als Antwort bekam ich, dass ich mich angeblich bei einer anderen Website registriert und zugestimmt habe, von deren Partnern Werbung zu erhalten
Fordere eine komplette DSGVO Auskunft und lass dich nicht mit einer Aussage abspeisen.
 
h00bi schrieb:
Das ist so nicht korrekt.
Du musst zugestimmt haben. Das einfache "Kunde sein" reicht nicht um Werbung senden zu dürfen.
Wenn "Kunde sein" bedeutet, dass man etwas gekauft hat, ist dies auch ohne Zustimmung möglich (Stichwort: Direktmarketing und halt bestimmte Bedingungen). Wird sogar im Erwägungsgrund der DSGVO benannt. Für diese gilt dann §7 UWG.
 
HerrWausD schrieb:
Wird sogar im Erwägungsgrund der DSGVO
Hast du einen Link zu dem Passus bzw. eine genau Angabe, wo das steht?

Weil in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG steht das genau Gegenteil. Werbung ohne explizite Einwilligung (Opt-In) gilt als grundsätzlich unzumutbar. Ausnahme davon ist, wenn man Bestandskunde ist, sprich öfter und regelmäßig bestellt. Einmaliges bestellen fällt da ganz sicher nicht drunter. Auch darf die Werbung dann nur für eigene und ähnliche wie bereits gekaufte Produkte/Dienstleistungen gemacht werden.

Die DSGVO widerspricht dem an sich auch, einzige Türöffner ist hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO . Und da gilt auch stets abzuwägen, welches Interesse höher zu werten ist. Ein Freifahrtschein ist das nicht.

Also nur weil man "Kunde" ist, darf man keine Werbung geschickt bekommen. Die Hürde ist da schon höher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
Die DSGVO widerspricht dem an sich auch, einzige Türöffner ist hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO . Und da gilt auch stets abzuwägen, welches Interesse höher zu werten ist. Ein Freifahrtschein ist das nicht.
Und genau über dieses "berechtige Interesse" läuft das und ist so angedacht: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-47/
Bzgl. UWG gibt es hier eine verständliche Erklärung: https://www.dr-datenschutz.de/e-mail-werbung-nach-dsgvo-und-uwg-was-ist-erlaubt/ in § 7 Abs. 3 UWG befinden sich nämlich die "Ausnahmen". Von "öfter und regelmäßig" bestellen steht dort nix. Wie lange natürlich der "Zusammenhang mit einem Kauf" gilt, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Bei Tomaten ggf. deutlich kürzer als bei einem Einfamilienhaus.
 
HerrWausD schrieb:
Und genau über dieses "berechtige Interesse" läuft das und ist so angedacht:
Ist aber, wie ich bereits erwähnte, keine Persilschein. Denn dort steht auch: "...sofern die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen; ". Es muss also abgewogen werden. Das Interesse des Werbenden allein ist nicht ausreichend.
HerrWausD schrieb:
Von "öfter und regelmäßig" bestellen steht dort nix.
Das stimmt. Die Aussage auf die du dich beziehst war jedoch
h00bi schrieb:
Das einfache "Kunde sein" reicht nicht um Werbung senden zu dürfen.
Und das ist korrekt. Denn auch dann darf man nicht generell Werbung senden sondern eben nur unter den im § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG erwähnten kumulativ zu sehenden Ausnahmen, die alle zutreffen müssen. Bereits eine Mail mit einen Gutschein, die auf das gesamte Sortiment angewendet werden kann, entspricht dieser Voraussetzung nicht mehr. Zieht man dann noch Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO hinzu, ist die Aussage korrekt. Einfach nur Kunde sein reicht in aller Regel nicht aus sondern eben nur in relativ engen Ausnahmen.

Und auf den TE bezogen ist der dort geschilderte Fall definitiv so nicht zulässig. Die Einwilligung des TE muss der Shopbetreiber nachweisen.
 
Habe übrigens mal bei der Firma in den USA nachgefragt. Als Antwort bekam ich zum einen, dass man Nutzerdaten nicht an für solche Zwecke an Dritte weitergibt. Gut, kann man glauben, muss man aber nicht. Zum anderen hat man aber auch gesagt, dass besagter Shop einem als Partner/Kunde nicht bekannt ist. Spannend.
 

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