Unitymedia Business Kündigung wegen Umzug

DerNiemand

Lt. Commander
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Hi,

wenn ich sagen wir mal bei UM Business meinen Vertrag verlängere (Laufzeit = 2 Jahre) und dann nach 3 Monaten plötzlich umziehen muss, was kommt dann schlimmstensfalls auf mich zu? Das hier steht in den AGB:
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, hat der Kabelnetzbetreiber einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder – bei Tarifen ohne Grundgebühr – des monatlichen Mindestentgeltes, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären. Etwaig ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber tatsächlich ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

D.h. ich muss für 21 Monate weiterbezahlen, obwohl ich es nicht nutze? Wie sieht es aus, wenn ich in der neuen Wohnung UM-B haben könnte, statt den 300/30 Mbits jedoch nur 50/5 möglich wären? Oder wenn alle Übergabepunkte vergeben wären und ich nur TV kriegen könnte?

Grüße
 
Soweit ich weiß, gelten Wohnsitzwechsel nicht als spontan oder höhere Gewalt.
Am besten wendest du dich direkt an Unitymedia und sprichst mit denen, was man machen kann.
Unitymedia ist ja nicht schuld, das am neuen Standort nicht das verfügbar ist, was du aktuell bekommst oder das du umziehen "musst", die erfüllen ihren Teil des Vertrags.
 
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Es geht darum, dass bald eine Vertragsverlängerung anstehen würde. Ich aber sehr gut in den nächsten 1-2 Jahren umziehen könnte. Deshalb möchte ich mich eigentlich nicht an die 2 Jahre nochmal binden. Da gibt es einen alternativen Anbieter, der lediglich einen Monat Mindestlaufzeit hat. Ich war aber bislang immer zufrieden mit UM-B.
 
Individuell kann dir UM auch andere Angebote machen.
 
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Wenn Unitymedia / Vodafone am neuen Wohnort gar nicht verfügbar ist, hast du drei Monate Kündigungsfrist. Also drei mal zahlen für nichts, aber dafür ist man dann raus. Ansonsten kann man den Vertrag ja auch einfach laufen lassen mit "Umzugsservice". Ich hatte schon beide Fälle bei Vodafone.

Wenn nur die Hälfte ankommt, dann kann man das sicher am Telefon klären und seinen Vertrag anpassen lassen.

Ich lese gerade "Business". Da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das anders läuft.
 
Unitymedia gewährt bei B2B erstmal kein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG und schickt einen Systembrief raus. Man muss sich (ein paar Mal) beschweren bis sie "aus Kulanz" die bekannte Verbraucherregelung gewähren.

Ob das durch die Vodafoneübernahme aktuell bereits anders ist, bezweifle ich.
 
Schau mal in den Vertrag nach Fristen. Ist die Kündigungsfrist für den laufenden Vertrag ( 3 Monate ?) schon abgelaufen ? Wenn nein, kannst bei der Vertragserneuerung/Verlängerung darauf bestehen, das dir die Möglichkeit eingeräumt wird, bei einem Umzug ohne Nachteile für dich zu kündigen.
 
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es weder bei Business noch bei privaten Endkunden. Den gäbe es nur, kann der Provider am neuen Wohnort nicht liefern. Erklärt sich aber auch von selbst aus dem Vertrag heraus. Keine Leistung, kein Vertrag. Ein Vertrag ist ein Vertrag. Viele Provider bieten einem aber die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen und den Vertrag nach Umzug noch ein paar Monate weiter zu bezahlen.

Als Business Kunde sollte Dir die Wirksamkeit von Verträgen doch geläufig sein.

Wenn man dem aus dem Weg gehen will, es gibt auch Internetverträge mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Kosten etwas mehr, natürlich. Man kann eben nicht alle Vorteile haben.
 
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B2B: Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (TKG) in keinem Fall. Nur Kulanz bei Nichtverfügbarkeit möglich.

B2C: Sonderkündigungsrecht, nur wenn der Anbieter nicht die selbe Bandbreite liefern kann. "Unitymedia" kann immer 500 bieten, meistens 1000 (oder eben gar nicht).

Beide: Keinerlei Sonderabsprachen möglich bei "Unitymedia" in den SoHo/Office oder B2C Tarifen.
 
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Okay, also Kündigen und was anderes mit 1 Monat Laufzeit nehmen?

Edit: das hier habe ich auf meine Anfrage von UM/Vodafone bekommen:

Lieber Herr ,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie wünschen im Zusammenhang mit Ihrem Umzug die Kündigung Ihres Vertrages.
Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) §46 steht nur Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht
von drei Monaten zum Monatsende bei einem Umzug in ein vom dem bisherigen
Telekommunikationsanbieter nicht versorgtes Gebiet zu. Aus Kulanz räumen wir dieses
Sonderkündigungsrecht jedoch auch unseren Geschäftskunden ein.
Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall auf einen Nachweis bestehen in Form einer Kopie
der Ummeldebescheinigung und/oder der Gewerbeummeldung, aus welcher die neue Adresse sowie
der Einzugstermin ersichtlich wird.
Bitte lassen Sie uns den entsprechenden Nachweis binnen zwei Wochen nach Umzug zukommen.
Ansonsten werden wir Ihren Vertrag zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kündigen.
Hinweise zur Rücksendung
Wenige Tage nach dem Vertragsende informieren wir Sie, welche Hardware zurückgegeben werden
muss. Hören Sie nichts von uns, entsorgen Sie das Gerät bitte umweltgerecht. Auf Wunsch
unterstützen wir dabei natürlich gern: www.unitymedia.de/retoure. Ein Verkauf ist nicht erlaubt, denn
Hardware und SmartCards bleiben auch nach Vertragsende Eigentum von Vodafone (gilt natürlich
nicht für gekaufte Hardware).
Werden die Hardware oder SmartCards weiterhin zur Nutzung anderer Vodafone Services benötigt,
brauchen Sie diese nicht zurücksenden. Das gilt auch, wenn auf der SmartCard noch Services eines
Drittanbieters (zum Beispiel Sky) gebucht sind.

Dazu muss man wissen, dass ich den Business-Anschluss als Privatperson nutze.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerNiemand schrieb:
das hier habe ich auf meine Anfrage von UM/Vodafone bekommen

Das war zu erwarten, siehe meinen ersten Beitrag hier. Sofern Nichtverfügbarkeit besteht, kommst du dennoch raus mit der 3-Monats-Regelung und zwar ab Datum Ummeldebescheinigung. (Besser also zum 31. statt zum 01. ummelden).
 
DerNiemand schrieb:
Dazu muss man wissen, dass ich den Business-Anschluss als Privatperson nutze.

Interessiert auch nicht wirklich. Du hast Dich ja dazu entschieden. Es gelten die B2B AGBs.
 
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Ist das so? Zählt nicht womöglich die tatsächliche Eigenschaft?
 
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@Idon Ich liebe deine Posts und bin zumeist stiller Mitleser im Recht Forum, überwiegend dank dir :-) Kurze prägnante und jederzeit korrekte Posts. Mach weiter so und danke für alle deine Beiträge in diesem Subforum!

@BlubbsDE Genau so argumentiert Unitymedia ironischerweise. Die Krönung des Ganzen ist, wenn sog. Vertriebspartner vorgeblich ohne das Wissen von Unitymedia am Telefon Privatkunden einen Tarifwechsel andrehen in die Officetarife ("B2B") wegen der Provision. Nachdem die "Opfer" merken, dass sie abgezockt wurden, widerrufen sie natürlich. Und jetzt ratet mal was passiert?

==> Systembrief: B2B Widerruf nicht möglich. (Analog: kein SoKü Recht bei Nichtverfügbarkeit, da B2B)

Und jetzt ratet weiter wie viele danach aufgeben und was ein Jurist dem Netzbetreiber (hier: Unitymedia) empfehlen würde. Tipp: Einknicken kann man ja immer noch ;-)

[EDIT] P.S.
Ergänzend ist es hier interessant zu erwähnen, dass es phasenweise keine Möglichkeit für Privatpersonen gab Dual Stack oder IPv4 nativ zu bekommen. Wer das - warum auch immer - benötigt hat, wurde von Unitymedia selbst sogar auf B2B "umberaten"...
 
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Ich sehe hier keine Hotline involviert, die dem TE irgendwas aufgeschwätzt hat. Bleiben wir doch einfach bei der Sache. Der TE hat den Tarif aus freien Stücken gewählt. Er wird seine Gründe gehabt haben. Und die Bestimmungen dieses Vertrages wird er auch mitgeteilt bekommen haben. Sie gelten für ihn und UM.
 
Der TE hat doch den maßgeblichen Teil der AGB gepostet, mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.
 
DerNiemand schrieb:
Wie sieht es aus, wenn ich in der neuen Wohnung UM-B haben könnte, statt den 300/30 Mbits jedoch nur 50/5 möglich wären? Oder wenn alle Übergabepunkte vergeben wären und ich nur TV kriegen könnte?
Die genannten Szenarien gibt es im Kabelnetz nicht.
Wenn Vodafone Kabel dort verfügbar ist, kommst du aus dem Vertrag nicht raus.
Egal ob PK oder GK.

Bei mir (damals noch echtes UM GK) war es so dass die PK-Regelung wegen Umzug in nicht versorgtes Gebiet gegriffen hat, ich musste aber alten und neuen Mietvertrag inkl. der Kündigung einreichen.

DerNiemand schrieb:
D.h. ich muss für 21 Monate weiterbezahlen, obwohl ich es nicht nutze?
Genaugenommen musst du in dem o.g. Beispiel durch die automatische Verlängerung (12 Monate) nur 9 Monate weiterbezahlen und in den 9 Moanten bekommst du am neuen Wohnort ja auch die gebuchte Leistung.
Aber du willst ja vermutlich neu um 24 Monate verlängern um einen besseren Preis zu erzielen.

Da beißt sich die Katze halt in den Schwanz, erst feilschen und dann raustricksen geht halt nicht.
 
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Ich hatte, als ich noch im Tshop gearbeitet hab, einen Fall wo jemand ebenfalls umgezogen ist und an dem neuen Standort noch ein Vertrag existierte.
Dieser lief noch 7 Monate (!), sodass der neue Mieter 7 Monate keinen Anschluss bekommen konnte.

Er hat dies dann als Mietminderungsgrund genommen, was der Vermieter dann bei dem Vertragsinhaber geltend gemacht hat :D
 
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