S
S3veny
Gast
Guten Abend,
Folgendes im kleingedruckten heißt es wörtlich:
Habe dort einen Komplettanschluss ("2-Play") bestellt und entsprechend auch Modem+Router zugeschickt bekommen. Online kann der Tag der Annahme der Hardware von DHL auch nachvollzogen werden. Der Tag ist aber auch ca 1 Woche später als der des Vertragsabschlusses. Folglich heißt es für mich auch laut Schreiben das die 14 Tage auch erst ab da beginnen. Ich also in meinen Fall doch noch eine Woche Zeit habe für den Widerruf.
Mir ist eigentlich keine Konstellation eines Vertrages bei denen bekannt wo einem keine Hardware gesendet wird, daher wundert mich die Formulierung etwas. Teilweise lese ich auch in Google Recherchen unterschiedliche Aussagen, sowohl von Rat-gebenden als auch vom Unitymedia-Kundenservice selbst.
Also was stimmt denn jetzt? Liege ich richtig mit der Auffassung?
Vielleicht ein Jurist unter euch der dazu eine eindeutige Aussage geben kann?
Vielen Dank im vorraus!
Gruß
Keiner eine Idee?
Folgendes im kleingedruckten heißt es wörtlich:
Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierziehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sollten Sie im Rahmen Ihres Dienstleistungsvertrages von uns Hardware zur Verfügung gestellte bekommen oder Hardware von uns gekauft haben (im Folgenden gemeinsam ausgehändigte Hardware), beträgt die Widerrufsfrist hiervon abweichend vierziehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die ausgehändigte Hardware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Habe dort einen Komplettanschluss ("2-Play") bestellt und entsprechend auch Modem+Router zugeschickt bekommen. Online kann der Tag der Annahme der Hardware von DHL auch nachvollzogen werden. Der Tag ist aber auch ca 1 Woche später als der des Vertragsabschlusses. Folglich heißt es für mich auch laut Schreiben das die 14 Tage auch erst ab da beginnen. Ich also in meinen Fall doch noch eine Woche Zeit habe für den Widerruf.
Mir ist eigentlich keine Konstellation eines Vertrages bei denen bekannt wo einem keine Hardware gesendet wird, daher wundert mich die Formulierung etwas. Teilweise lese ich auch in Google Recherchen unterschiedliche Aussagen, sowohl von Rat-gebenden als auch vom Unitymedia-Kundenservice selbst.
Also was stimmt denn jetzt? Liege ich richtig mit der Auffassung?
Vielleicht ein Jurist unter euch der dazu eine eindeutige Aussage geben kann?
Vielen Dank im vorraus!
Gruß
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Keiner eine Idee?