Unklare Marktplatzregel, bitte um Klarstellung

Dered

Lieutenant
Registriert
Juli 2010
Beiträge
737
Hallo Forenteam,

mir wurde eine Verwarnung ausgesprochen, die ich nicht nachvollziehen kann. Leider antwortet der betroffene Moderator nicht auf meine PN.

Daher bitte ich hier um eine Antwort.

Folgendes ist im Marktplatz-Regelwerk unter Punkt 2.3 festgelegt:
Angebotene Ware im "Biete"-Forum muss mindestens fünf Tage ab dem Zeitpunkt der Threaderstellung verfügbar sein. Der Zuschlag im hiesigen Marktplatz ist unabhängig von der Mindestangebotszeit.

Mein Problem wird durch Satz 2 verursacht.

Ich habe meine Auktion vor Ablauf der 3 Tage beendet, Verstoß gegen Satz 1.
Ich habe einen Zuschlag im hiesigen Marktplatz erteilt, Verstoß gegen Satz 1 ausgehebelt.

Bitte klärt mich auf, wo mein Denkfehler liegt oder seid so nett und nehmt die Verwarnung zurück. Ich habe keine Lust aufgrund so einer Lapalie irgendwann ggfs. gesperrt zu werden.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Dered
[Threads und Namen des Mods können sich alle Mods/Admins sicher aus meinem Verlauf heraus ansehen, da muss ich hier nicht mit dem Finger auf jemand zeigen.]
 
Mach dir keinen Kopp, der eine oder andere Mod im Marktplatz hält sich für ganz toll.

Hab auch schon mal ne Verwarnung ohne Sinn und Verstand bekommen weil mir jemand anderes ein Angebot gemacht hat per PN :)

Lass die sich toll fühlen und ignorier das einfach.
 
Eine Teilrückmeldung hab ich jetzt erhalten. Es ist keine "Verwarnung" sondern ein "Hinweis".

Trotzdem würde mich die grundsätzliche Klärung interessieren.
So wie es in anderen Unterforen Nutzer gibt, deren einzige Leidenschaft es ist die Rechtschreibung und Grammatik eines Posts zu bemängeln, so gibt es im Marktplatz einige, deren Tagwerk erst vollbracht zu sein scheint, wenn sie auf die Mindestlaufzeit eines Artikels hingewiesen haben ...
 
Der Hinweis ist völlig in Ordnung. Du hast die Mindestlaufzeit entgegen der Regel auf unter 3 Tage festgelegt. Daran ändert dann auch kein Zuschlag etwas. Natürlich kannst Du innerhalb der Mindestlaufzeit verkaufen. Nur wolltest Du in diesem Fall ja nicht für MP verkaufen. Und wenn deine Preivorstellung NICHT innerhalb der 3 Tage erreicht worden wäre, dann hättest Du zu deinem Termin abgebrochen und es wäre folgerichtig ein Verstoss gegen die Marktplatzregeln gewesen.

Und das die Leute im Thread verärgert sind, ist völlig verständlich. Nach dem zweiten Gebot (nicht Zuschlag) gibst Du plötzlich eine Mindestlaufzeit an, die nicht den Regeln entspricht. Erst dann erteilst Du plötzlich den Zuschlag, obwohl erkennbar ist, das Du nicht für den MP verkauft hättest. Mit anderen Worten: Womöglich hätte jemand innerhalb der regulären 3 Tage noch mehr geboten. Das wäre aber ja nicht möglich gewesen, wenn Du vor Ablauf der 3 Tage die Auktion beendet hättest.

Die Ironie ist: Hättest du einfach beim zweiten Gebot ohne viel Trara den Zuschlag auch erteilt, wäre nichts weiter passiert.
 
Gut, dann nehm ich den "Hinweis" mal so hin.

Mit anderen Worten, ich darf eine Auktion durchaus nach weniger als 3 Tagen beenden und einen Zuschlag an den Höchstbietenden erteilen, ich darf nur nicht vorher sagen, dass ich es machen werde.

Für mich ist es zwar etwas inkonsequent, aber wenn das so gewünscht ist werd ich es so machen.
 
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