1FUX
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2016
- Beiträge
- 1.850
Hallo liebe CB'ler,
ich hab ein Thema worüber ich gerne mit euch reden will.
Es geht um Kindesunterhalt meinerseits.
Meine Eltern:
Mutter: seit 1 Monat geschieden, 2 Eigentumswohnungen davon muss eine noch abbezahlt werden, da sie meinem Vater gehört und der sich auszahlen ließ
Technische Zeichnerin im öfftl. Dienst.
Vater: Bauingeneur, ca. 2700 Nettoeinkommen, hat sich gleich nach der Scheidung eine neue Wohnung mit Luxuskrempel gekauft (6 stelliger Eurobetrag)
Zu mir:
Alter: 23
Ausbilung: IT-Systemkaufmann
Nettoeinkommen: 650€ (davon sind 90€ Fahrkostenerstattung)
Wohnsituation: seit 01.02.2016 wieder bei der Mutter, ab November 2016 ziehe ich in eine WG.
Situation:
Seit Februar 2016 habe ich jetzt neben meinem Ausbildungsgehalt 300€ Unterhalt bekommen, von meinem Vater. Dieser hat jetzt aber kein Geld mehr (oh Wunder) und kürzt mir meinen Unterhalt auf 200€ pro Monat.
Meine Mutter verlangt von diesen 300€ bzw. neu 200€, 110€ von mir, um die Aufwände zu decken die durch meine Anwesenheit enstehen.
D.h ich bekomme jeden Monat 300 - 110 € = exakt das Kindergeld in Höhe von 190€ seit 01.02.2016.
Ab kommenden Juni soll sich das wie o.g. ändern => ich bekomme nurnoch 90€ im Monat zu meinem Ausbilungsgehalt.
Frage:
Stimmt das rechtlich alles? Ich meine, darf meine Mutter was verlangen? Sie ist ja auch unterhaltspflichtig, da ich aber bei ihr wohne wird des ja mit dem Naturalunterhalt verrechnet.
Ich finde es wirklich sehr kompleziert und habe mich im Internet durchgelesen, aber da steht überall was anderes.
Und wie wird es geregelt, wenn ich in einer WG und nicht mehr bei der Mutter wohne. Gibt es da Unterschiede?
Was ich sicher weiß:
- Die Werte der Düsseldorfer Tabelle gelten nicht für mich, da ich Eigenverdiener bin -> Azubi!
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, wäre super nett und super wichtig!
ich hab ein Thema worüber ich gerne mit euch reden will.
Es geht um Kindesunterhalt meinerseits.
Meine Eltern:
Mutter: seit 1 Monat geschieden, 2 Eigentumswohnungen davon muss eine noch abbezahlt werden, da sie meinem Vater gehört und der sich auszahlen ließ
Technische Zeichnerin im öfftl. Dienst.
Vater: Bauingeneur, ca. 2700 Nettoeinkommen, hat sich gleich nach der Scheidung eine neue Wohnung mit Luxuskrempel gekauft (6 stelliger Eurobetrag)
Zu mir:
Alter: 23
Ausbilung: IT-Systemkaufmann
Nettoeinkommen: 650€ (davon sind 90€ Fahrkostenerstattung)
Wohnsituation: seit 01.02.2016 wieder bei der Mutter, ab November 2016 ziehe ich in eine WG.
Situation:
Seit Februar 2016 habe ich jetzt neben meinem Ausbildungsgehalt 300€ Unterhalt bekommen, von meinem Vater. Dieser hat jetzt aber kein Geld mehr (oh Wunder) und kürzt mir meinen Unterhalt auf 200€ pro Monat.
Meine Mutter verlangt von diesen 300€ bzw. neu 200€, 110€ von mir, um die Aufwände zu decken die durch meine Anwesenheit enstehen.
D.h ich bekomme jeden Monat 300 - 110 € = exakt das Kindergeld in Höhe von 190€ seit 01.02.2016.
Ab kommenden Juni soll sich das wie o.g. ändern => ich bekomme nurnoch 90€ im Monat zu meinem Ausbilungsgehalt.
Frage:
Stimmt das rechtlich alles? Ich meine, darf meine Mutter was verlangen? Sie ist ja auch unterhaltspflichtig, da ich aber bei ihr wohne wird des ja mit dem Naturalunterhalt verrechnet.
Ich finde es wirklich sehr kompleziert und habe mich im Internet durchgelesen, aber da steht überall was anderes.
Und wie wird es geregelt, wenn ich in einer WG und nicht mehr bei der Mutter wohne. Gibt es da Unterschiede?
Was ich sicher weiß:
- Die Werte der Düsseldorfer Tabelle gelten nicht für mich, da ich Eigenverdiener bin -> Azubi!
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, wäre super nett und super wichtig!
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