Untermiete in der Steuererklärung angeben? Ja oder nein?

BuzzAMK

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Hi,

Ich studiere im 3-Monats-Rhytmus dual, und während ich in meiner Praxisphase bin, vermiete ich mein WG-Zimmer, welches ich über das Studierendenwerk beziehe. Das sind 250€ monatlich die ich an das Werk zahle, und wiederum vom Untermieter erhalte. Also wird das ohne Gewinnabsicht gehandhabt.
Muss ich dies trotzdem in meiner Steuererklärung angeben?

Liebe Grüße
 
Sofern Du die Kosten für diese Unterkunft steuerlich geltend machen willst, ja.
 
ThomasK_7 schrieb:
Sofern Du die Kosten für diese Unterkunft steuerlich geltend machen willst, ja.
Ich glaube, dafür verdiene ich schlichtweg zu wenig. Mir geht es eben nur darum, dass ich nicht wegen Steuerhinterziehung drankommen kann, weil ich diese (theoretischen) Einkünfte “verschwiegen” habe.
 
Da du ohne Gewinnerzielungsabsicht handelst, brauchst du die Miete nicht angeben.

Wenn du die Mietkosten als Werbungskosten absetzen möchtest, kannst du natürlich nur die Monate nehmen, in denen du selbst in der Wohnung gelebt hast.
 
Wo steht das man nur Einkünfte zu versteuern hat bei denen man eine Gewinnerzielungsabsicht hat? Allerdings kannst Du damit natürlich die eigene Miete die Du an das Studierendenwerk zahlt als Aufwendung angeben und zahlst damit am Ende keine Einkommenssteuer auf die erzielte Miete, aber dies einfach unter den Tisch fallen zu lassen, dürfte wohl nicht korrekt sein.
 
Ist das wirklich ohne Gewinnerziehlungsabsicht?
Immerhin nimmt er Geld ein wo er zwar die Miete zahlt aber selber einspart?

Was ich aber selber momentan wieder zu spüren bekomme ist einfach das das Finanzamt von jedem Stück kuchen ihren Teil abhaben möchte.
Ich würde einfach mal ins Finanzamt gehn und mal nachfragen ohne unbedingt sich gleich da komplett nackig zu machen zur eigenen Person^^
 
HyperSnap schrieb:
Ist das wirklich ohne Gewinnerziehlungsabsicht?
Immerhin nimmt er Geld ein wo er zwar die Miete zahlt aber selber einspart?

Was ich aber selber momentan wieder zu spüren bekomme ist einfach das das Finanzamt von jedem Stück kuchen ihren Teil abhaben möchte.
Ich würde einfach mal ins Finanzamt gehn und mal nachfragen ohne unbedingt sich gleich da komplett nackig zu machen zur eigenen Person^^

Also ich zahle 250€ an das StuWerk, bekomme aber auch 250€ vom Untermieter. (Mehr darf ich laut Vertrag auch nicht nehmen)
Mir geht es eben nur darum, dass

A) in den 3 monaten wo ich weg bin das Zimmer nicht vor sich hinschimmelt
B) bei 0€ rauszukommen.
 
"B) bei 0€ rauszukommen. "

Naja so nen Gedanken hatte Ich auch bei meiner Sache, nun hab ich aber das Finanzamt am Arsch^^
Das interessiert die kein stück da was mit dem Geld passiert die sehen nur das du was eingenommen hast und fragen sich wo ihr anteil bleibt.

Und fragen kostet nix bevor das böse erwachen kommt und das kostet dann etwas mehr als dir lieb ist^^
 
JaredFogle schrieb:
(Mehr darf ich laut Vertrag auch nicht nehmen)
Wenn das Studentenwerk dies schon gleich in den Verträgen regelt, dann frage dort doch mal wie es bzgl. der Steuer ist, die müssten damit ja auskennen.
 
Nimm 240 vom Untermieter, dann machste Miese und kannst die in der Steuererklärung von Deinem zu versteuernden Gehalt abziehen^^
 
Grundsätzlich nehmen Behörden das mit der Untervermietung inzwischen deutlich ernster als früher.

Hast Du beim Studierendenwerk geklärt, ob Du das Zimmer überhaupt untervermieten darfst?
Der Vermieter muss darüber informiert werden.

In Deinem Fall sollte das steuerlich irrelevant sein aber wenn Du z.B. wöchentlich die Untermieter wechselst, dann ist man sehr wohl und sehr schnell im Bereich der gewerblichen Vermietung.
 
hamju63 schrieb:
Grundsätzlich nehmen Behörden das mit der Untervermietung inzwischen deutlich ernster als früher.

Hast Du beim Studierendenwerk geklärt, ob Du das Zimmer überhaupt untervermieten darfst?
Der Vermieter muss darüber informiert werden.

In Deinem Fall sollte das steuerlich irrelevant sein aber wenn Du z.B. wöchentlich die Untermieter wechselst, dann ist man sehr wohl und sehr schnell im Bereich der gewerblichen Vermietung.

Ja natürlich, ist abgesprochen. Bis zu 3 Monate am Stück ist es i.O.
Untermietvertrag liegt dem Vermieter natürlich auch vor.

Ich werde da anrufen, danke.

Lieben Gruß
 
hamju63 schrieb:
In Deinem Fall sollte das steuerlich irrelevant sein
Nur entscheidet dies eben immer das Finanzamt und daher muss man dies angeben, der Steuerzahler kann nicht einfache Einkommen nicht angeben, nur weil die Aufwendungen dafür dem Einkommen entsprechen und somit kein Gewinn erzielt wurde. Das Einkommen auf der Untervermietung müsste meiner Ansicht nach daher angegeben werden und ebenso kann müsste man dann die man selbst an das Studentenwerk bezahlt als Aufwendungen angeben können und somit letztlich kein Einkommen darauf erwirtschaftet haben.
 
Natürlich müssen alle Einnahmen angegeben werden bei einer Steuerklärung, sofern du überhaupt eine Erklärung machen musst? Frag im Zweifelsfall einfach beim Finanzamt nach, die beißen nicht
 
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