hallöchen! 
also einem bekannten ist jetzt folgendes passiert: er hat vor geraumer zeit (halbes bis ein jahr) ein handy auf dem flohmarkt ohne sonstwas (nur handy, akku wurde da seperat verkauft und hätte 5€ mehr gekostet) gutgläubig gekauft (hat etwa 80€ für gezahlt). da er sich aber ein neues vertragshandy zulegen wollte hat er dieses dann via ebay verkauft.
nun das problem: der käufer hat sich vorgestern gemeldet und geschrieben das bei einer personenkontrolle vor 2 Tagen das handy überprüft worden sei und dieses angeblich als gestohlen gemeldet sein soll und erwartet das er ihm den kaufpreis zurück erstattet da er jetzt auch noch eine anzeige wegen diebstahls am hals hat (er hat ihm aber noch keinerlei unterlagen zugeschickt diesbezüglich und die polizei hat auch noch keinen kontakt aufgenommen).
merkwürdig ist ja dass das handy auch bei kontrollen meines bekannten gerade nicht als gestohlen gemeldet war und es sonst auch so keine probleme gab. das schrieb er ihm auch und forderte die unterlagen der anklage oder eben das die polizei mit ihm in kontakt treten möge um den vorfall aufzuklären.
angenommen es ist wahr dass das handy gestohlen ist, was hat mein bekannter dann zu befürchten? er wusste ja nicht dass das handy geklaut war, muss er das geld zurück geben obwohl er es selber gekauft hat?
mir ist bewusst das dies kein jura-forum ist, dennoch würde es ich freuen wenn ich meinem bekannten helfen kann und bitte euch deshalb um eure meinung bzw. euren ratschlägen.
mfg
also einem bekannten ist jetzt folgendes passiert: er hat vor geraumer zeit (halbes bis ein jahr) ein handy auf dem flohmarkt ohne sonstwas (nur handy, akku wurde da seperat verkauft und hätte 5€ mehr gekostet) gutgläubig gekauft (hat etwa 80€ für gezahlt). da er sich aber ein neues vertragshandy zulegen wollte hat er dieses dann via ebay verkauft.
nun das problem: der käufer hat sich vorgestern gemeldet und geschrieben das bei einer personenkontrolle vor 2 Tagen das handy überprüft worden sei und dieses angeblich als gestohlen gemeldet sein soll und erwartet das er ihm den kaufpreis zurück erstattet da er jetzt auch noch eine anzeige wegen diebstahls am hals hat (er hat ihm aber noch keinerlei unterlagen zugeschickt diesbezüglich und die polizei hat auch noch keinen kontakt aufgenommen).
merkwürdig ist ja dass das handy auch bei kontrollen meines bekannten gerade nicht als gestohlen gemeldet war und es sonst auch so keine probleme gab. das schrieb er ihm auch und forderte die unterlagen der anklage oder eben das die polizei mit ihm in kontakt treten möge um den vorfall aufzuklären.
angenommen es ist wahr dass das handy gestohlen ist, was hat mein bekannter dann zu befürchten? er wusste ja nicht dass das handy geklaut war, muss er das geld zurück geben obwohl er es selber gekauft hat?
mir ist bewusst das dies kein jura-forum ist, dennoch würde es ich freuen wenn ich meinem bekannten helfen kann und bitte euch deshalb um eure meinung bzw. euren ratschlägen.
mfg