Unwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft?

DarkDragN

Lieutenant
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Dez. 2005
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hallöchen! :)

also einem bekannten ist jetzt folgendes passiert: er hat vor geraumer zeit (halbes bis ein jahr) ein handy auf dem flohmarkt ohne sonstwas (nur handy, akku wurde da seperat verkauft und hätte 5€ mehr gekostet) gutgläubig gekauft (hat etwa 80€ für gezahlt). da er sich aber ein neues vertragshandy zulegen wollte hat er dieses dann via ebay verkauft.

nun das problem: der käufer hat sich vorgestern gemeldet und geschrieben das bei einer personenkontrolle vor 2 Tagen das handy überprüft worden sei und dieses angeblich als gestohlen gemeldet sein soll und erwartet das er ihm den kaufpreis zurück erstattet da er jetzt auch noch eine anzeige wegen diebstahls am hals hat (er hat ihm aber noch keinerlei unterlagen zugeschickt diesbezüglich und die polizei hat auch noch keinen kontakt aufgenommen).

merkwürdig ist ja dass das handy auch bei kontrollen meines bekannten gerade nicht als gestohlen gemeldet war und es sonst auch so keine probleme gab. das schrieb er ihm auch und forderte die unterlagen der anklage oder eben das die polizei mit ihm in kontakt treten möge um den vorfall aufzuklären.

angenommen es ist wahr dass das handy gestohlen ist, was hat mein bekannter dann zu befürchten? er wusste ja nicht dass das handy geklaut war, muss er das geld zurück geben obwohl er es selber gekauft hat?

mir ist bewusst das dies kein jura-forum ist, dennoch würde es ich freuen wenn ich meinem bekannten helfen kann und bitte euch deshalb um eure meinung bzw. euren ratschlägen.

mfg
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Mein Rat (ich bin kein Jurist!):
Nehmen wir mal das Böse im Menschen an und der K. will nur "schnelles Geld machen?
Also erst einmal abwarten.
Solange nichts Schriftliches ankommt keine Gedanken darum machen und den K. um schriftliche Beweise bitten (wie bereit erfolgt).

Sollte dann doch etwaiger Schriftverkehr kommen, hat Dein Freund die Möglichkeit sich zum Sachverhalt zu äußern.
Dies sollte aber dann in Absprache mit einem Anwalt erfolgen.
Ob eine Zeugenaussage Hilfreich ist (war jemand beim Kauf zugegen?) sollte der Anwalt wissen.

Für die Zukunft gelernt: Aus vertrauenswürdiger Quelle kaufen.
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

DarkDragN schrieb:
angenommen es ist wahr dass das handy gestohlen ist, was hat mein bekannter dann zu befürchten? er wusste ja nicht dass das handy geklaut war, muss er das geld zurück geben obwohl er es selber gekauft hat?

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!
Das ist vor dem Gesetz egal, ob man es wusste oder nicht, man hat es verkauft und Punkt!

Ich würde auch erstmal abwarten, vielleicht macht der Käufer ja nur Stress weil er sich umentschienden hat oder so, und das Handy nun doch nicht mehr will.
Abwarten und Tee trinken, wie man so schön sagt!
Mehr kann man zu dem Zeitpunkt eh nicht machen ...


MfG
ExTrEmE1337
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

das ist ja das tolle an dem gesetzt :rolleyes:. Irgendwie unlogisch, woher soll man den wissen ob das teil gestohlen ist? soll ich vor dem kauf erst nachfragen? also ich finde das gesetzt irgendwie widersprüchlich, ich mein ob wissend oder unwissend ist immer noch ein unterschied. Ich mein mann kann doch auch nicht einfach einen tadverdächtigen einbuchten nur weil er eben verdächtig ist. Aber wie viele Gesetze ist auch dieses irgendwie überflüssig !!:rolleyes:
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

ExTrEmE1337 schrieb:
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!
Das ist vor dem Gesetz egal, ob man es wusste oder nicht, man hat es verkauft und Punkt!

In diesem Fall schon, denn der Kumpel von hat ihm das Handy "gutgläubig erworben", d.h. der Kauf ist somit rechtskräftig und niemand kann deinem Kumpel was antun. Einzig und allein der Verkäufer muss für den aufkommenden Schaden (Anklage, rückerstattung Geld des verkauften Handys) haften.

Schwierig wirds erst, wenn dein Kumpel beweisen muss, ob der Verkäufer ihm gesagt hat, dass das Handy gestohlen wurde. Da, wie ich annehme, auf einem Flohmarkt generell kein Kaufvertrag abgeschlossen wird, in dem steht, dass die Ware gestohlen ist (allein das ist schon schwachsinnig), wird dies die größte Hürde sein.
Hatte dein Kumpel vielleicht einen Zeugen dabei, der dies, unter Vereidigung im Falle einer Gerichtsverhandlung auch glaubhaft aussagen kann?

Klar, dies ist kein Jura-Forum, dementsprechend laienhafte Beiträge werden dabei sein. Wenn du wirklich ne klare, aussagekräftige Antwort haben willst, wende dich an ein Jura-Forum, oder gleich an nen Anwalt.

so long, greetz
 
Zuletzt bearbeitet: (blöde Rechtschreibung :p)
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Also ich bin auch kein Jurist, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das dein Kumpel dem Käufer von Ebay erst mal kein Geld o.ä. überweisen sollte, weil das erstens wie ein Schuldeingeständnis wirken könnte und zweitens noch gar keine Beweise vorliegen, das dein Kumpel tatsächlich ein gestohlenes Handy verkauft hat.

Sieh doch mal nach, nur für alle Fälle, ob es eine Vorschrift für den Flohmarkt gibt, der solche Vorgänge beschreibt. Denn ich denke, auch die Stadt wo der Flohmarkt war, wird es interessieren das da mögliche gestohlene Ware verkauft wird/wurde.

Aber wie gesagt, auf das Schreiben von dem Ebay-Käufer würde ich zunächst gar nicht reagieren, allenfalls mal Beweise oder sowas anfordern. Ich meine die nächste Frage ist, was er davon hätte.

Ich habe so was ähnliches auch mal mitgekriegt, nur anders herum, ein Kumpel hat nen 19" LCD-Monitor bei Ebay ersteigert, der gestohlen war. Dem Verkäufer sind die auf die Schliche gekommen und sind dann über dessen Ebay-Account an die Käufer herangekommen. Der Schaden wurde z. Teil ersezt.

Was ich damit sagen will, selbst wenn dein Kumpel das Geld an den Typen überweist, hört der Fall damit nicht auf. Sollte das Handy tatsächlich gestohlen worden sein, wird die Polizei demnächst auftauchen und deinen Kumpel befragen.

Und dann muss er erst mal erklären, warum der Käufer von ihm Geld erhalten hat...

Dein Kumpel kann nicht das Risiko vom Käufer tragen, auch wenns möglicherweise gestohlene Ware ist (außer er hat die Vorsätzlich verkauft).
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Fachbegriff dafür wäre Hehlerei, wobei das sowohl Käufer als Verkäufer treffen würde. Klingt in erster Linie nach einem Abzockversuch. Meldung an eBay vorbereiten...
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

LeChris schrieb:
Meldung an eBay vorbereiten...

Genau, das ist auch wichtig.
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Wie vorher schon erwähnt, ist der Spruch "Unwissenheit schützt vor Srafe nicht" in diesem Fall absoluter Blödsinn.
Dein Freund hat das Handy gutgläubig erworben und ist so in keinster Weise schuldig. Der Verkäufer auf dem Flohmarkt trägt die volle Schuld an dieser Sache. Natürlich sollte es schwer sein, das zu widerlegen.
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

außerdem:

welche polizei überprüft die seriennummern von handys? das würde viel zu lange dauern!
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Hier werden zwei verschiedene Sachen vermischt.

Strafrechtlich betrachtet könnte sich dein Freund z.B. der Hehlerei schuldig gemacht haben, wenn ihm zuzurechnen wäre, er hätte wissentlich das gestohlene Handy weiter in Umlauf gebracht. Dieses müßte ihm von der Polzei nachgewiesen werden, z.B. dadurch, das ganz besondere Umstände beim Kauf auf dem Flohmarkt auf ein gestohlenenes Gerät hingewiesen haben. Die Polizei wird sich bei deinem Freund schon melden, wenn sie diesbezüglich einen Verdacht hat und Ermittlungen anstellen will.

Die andere Seite ist die zivilrechtliche: An gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben. Auch ein gutgläubiger Erwerb ist nicht möglich. Aus diesem Grunde konnte dein Freund das Handy auch nicht rechtswirksam weiterverkaufen. Er muß sich daher darauf einstellen, das Geld zurückzugeben, da er sonst ungerechtfertigt bereichert wäre, da nämlich auch sein Käufer kein Eigentum an dem Handy erwerben konnte.

Ohne einen Nachweis, daß die Polizei tatsächlich das Handy bei dem Käufer als gestohlen eingezogen hat, würde ich vorerst jedoch nichts unternehmen.
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

ich habe auch noch nie erlebt, das bei Personenkontrollen Handys genauer kontrolliert werden - und ich hab schon einige Personenkontrollen hinter mir.

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Dieser Spruch gilt nur für begangene Straftaten wenn der Straftäter nicht weiß, dass es strafbar ist - z.B. Man weiß nicht, dass Diebstal verboten ist und klaut ein Auto

@Topic
also erst einmal Ruhe bewahren, kein Geld überweisen (siehe Schuldeingeständniss) und auf offizielle Schreiben warten (von Polizei, Anwalt, Staatsanwalt etc.). Evtl. nach Zeugen suchen, welche den Kauf auf dem Flohmarkt und den Kauf bei Ebay bezeugen können. Vieleicht kann man auch noch den Verkäufer auf dem Flohmarkt namentlich ausfindig machen.
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Dein Bekannter hat das Handy ja sicherlich genutzt. Wenn man sein Handy verliert / es gestohlen wird, dann kann man bei seinem Netzbetreiber dieses als gestohlen melden. Alle Provider in Deutschland sind mit einer IMEI-Identification-Zentrale in London verbunden. Dort werden alle IMEI's die als gestohlen gemeldet wurden eingetragen. Falls sich nun jemand mit einem gestohlenen Handy ins Netz einwählt (egal welches Netz), dann bekommen die Spezialisten in London eine Meldung und geben diese an den ursprünglichen Netzbetreiber, mit der Information wo sich das Handy eingewählt hat, weiter. Dieser kann dann dem Opfer Meldung geben und auch die grünen Helfer aktivieren.

Dein Freund würde also schon vorher Kontakt mit dem Provider oder der Polizei gehabt haben, sofern denn das Handy damals als gestohlen gemeldet wurde.

Mein Tipp:

Ruhe bewahren, denn dieser Käufer ist zu 100% ein Betrüger.

P.S.
Ich bin in der Mobilfunkbranche tätig.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

momentaner stand der dinge ist das der käufer einen kaufvertrag haben möchte sowie einen termin wann mein bekannter das geld überweist -> dieser ist allerdings nicht in der lage/gewilligt ihm etwas davon zu geben ^^

also ich muss sagen die sache ist wirklich nicht ganz koscher :o
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Man sollte sich mal informieren, ob man einen schriftlichen Kaufvertrag/Rechnung auch nach einem getätigten Kauf ausstellen kann, da ja schon einige Zeit vergangen ist. Auf jeden Fall sollte kein Geld überwiesen werden, da es wie ein Schuldeingeständnis aufzufassen ist.

Vieleicht kann dein Freund mal zu einer Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung gehen und dort mal sein Problem schildern. Die Leute dort können sicherlich genauere juristische Aussagen treffen als wir hier im Forum und haben evtl. Tipps geben, wie man sich da weiter verhalten sollte.
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft? :o

Man kaufe sich das BGB und lese darin :D
Jetzt im ernst. Irgendwie stinkt das, aber mal langsam weiter.

muss er das geld zurück geben obwohl er es selber gekauft hat?
Ja, muss er! Aber nur wenn es wirklich geklaut worden ist.

...da er jetzt auch noch eine anzeige wegen diebstahls am hals hat...
Ja klar. Man kann nachweisen, dass man die Ware selbst erworben und bekommt eine Anzeige wegen Diebstahls. *Irgendwas ist faul*

Also für deinen Freund als Hinweis. *schön auf die nette Art*
Er soll sich vom Käufer eine Bestätigung von der Beschlagnahmung des Handys durch die Polizei zusenden lassen und zwar als Original!!! Die stellen sowas 100%ig aus. :D
Schliesslich brauch er das um seine Ansprüche gegenüber den Flohmarktbesitzer geltend machen zu können. ;) So ungefähr würde ich es schreiben.
Ich schätze mal danach ist Ruhe. :D
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft?

Hi,

also wenn das Hady tatsächlich gestohlen war hat sich Dein Freund der Hehlerei schuldig gemacht, der Ebay- Käufer allerdings auch. Ob das strafrechtlich verfolgt wird hängt größtenteils davon ab ob Dein Freund gewußt haben kann daß das Handy gestohlen war, bzw. ob er es annehmen konnte. Wenn er wesentlich weniger bezahlt hat als das Handy zum Kaufzeitpunkt wert war spricht das z.B. gegen ihn.
Im allgemeinen passiert aber bei solchen Fällen nichts.
Eine Handykontrolle im Rahmen einer Personenkontrolle halte ich auch für ziemlich absurd, außerdem, wie will man kontrollieren ob das Handy gestohlen ist?
Zu dem Problem das Dein Freund jetzt hat, ganz einfach, selbst zur Polizei gehen und die Sachlage schildern, war das Handy geklaut kommen die sowieso, war es nicht geklaut wird der Ebay- Käufer große Augen machen :D

mfg
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft?

@shaddock

...hat sich Dein Freund der Hehlerei schuldig gemacht...

Stimmt nicht. Obwohl er vielleicht gestohlene Ware gekauft hat, war es ein gutgläubiger und somit rechtskräftiger Kaufvertragsabschluss. Da er wahrscheinlich nicht um das nötige Praxiswissen verfügt, ob solch ein Gegenstand gestohlen oder ehrlich erworben wurde, kann er sich auch nicht der hehlerei schuldig machen.

außerdem, wie will man kontrollieren ob das Handy gestohlen ist?

Wie ich schon erklärt habe, so:

Wenn man sein Handy verliert / es gestohlen wird, dann kann man bei seinem Netzbetreiber dieses als gestohlen melden. Alle Provider in Deutschland sind mit einer IMEI-Identification-Zentrale in London verbunden. Dort werden alle IMEI's die als gestohlen gemeldet wurden eingetragen. Falls sich nun jemand mit einem gestohlenen Handy ins Netz einwählt (egal welches Netz), dann bekommen die Spezialisten in London eine Meldung und geben diese an den ursprünglichen Netzbetreiber, mit der Information wo sich das Handy eingewählt hat, weiter. Dieser kann dann dem Opfer Meldung geben und auch die grünen Helfer aktivieren.

Oder halt eine ganz normale Anzeige bei der Polizei aufgeben. Ich bin sicher dass die Polizei auch IMEI Akten von gestohlenen Handys führt, wie zB bei PKWs das Amtskennzeichen.
 
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft?

Hehlerei (strafrechtlich §259 StGB) nicht, allerdings wird er kein Eigentümer (zivilrechtlich). Das Problem ist in Deutschland, dass man kein Eigentümer von gestohlener Ware werden kann (§ 935 BGB), im Gegensatz z.B. den Niederlanden. Deswegen werden z.B. in Deutschland (am Besten grenznah) gestohlene Fahrzeuge (oder Maschinen) gern in den Niederlanden umgesetzt. "Gutgläubiges" erwerben ist bei gestohlener Ware nicht möglich (§ 433 BGB geht ja nicht, da Rechtsmangel: § 435 BGB).

edit: Wenn ich das richtig verstanden habe (bin ja kein Jurist): Der Dieb wird Eigentümer am Diebesgut, kann aber die Rechte über das Eigentum nicht weitergeben. Damit ist der Kaufvertrag von der Verkäuferseite nicht erfüllt. Sozusagen...

edit2: Wenn es wirklich um einen Diebstahl handeln würde, dann würde sich die Polizei einschalten. Wobei sich aber bei einer Sache wie nem Handy sich kaum die Mühle des Gesetzes drehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Uwissend vielleicht gestohlene Ware verkauft?

wenn das handy wirklich gestohlen ist, dann muss man als unwissender käufer lediglich das gerät an den eigendlichen besitzer abdrücken. was dafür bezahlt wurde, muss dann von dem verkäufer wiedergehohlt werden aber da gibts meist nichts... es sei den man kann nachweisen das du wissendlich gestohlene ware gekauft hast.
 
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