Urinieren an Polizeiauto

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MoritzBerlin

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Moin Leute,

ich bitte euch blöde Kommentare zu unterlassen, die meisten von euch haben schon mal wogegen gepinkelt wo das unangebracht war. Ich weiß, war dumm. Weiß auch nicht genau an wen ich mich jetzt am besten wende und versuch's mal hier bei euch.

Wurde jedenfalls gestern zusammen mit nem Kumpel von der Polizei dabei erwischt, wie wir auf deren Auto gepinkelt haben. Kameras haben das wahrscheinlich auch aufgenommen. Wir waren kooperativ in dem Sinne, dass wir mit rein auf die Wache gekommen sind und unsere Personalien abgegeben haben, durften dann mit Platzverweis wieder gehen, bekommen aber Post.

Hat jemand von euch Erfahrung, entweder weil er/sie Jurist ist oder dem/der sowas ähnliches schon mal passiert ist? Ich denke es ist besonders kritisch, weil es halt nicht einfach nur öffentliches Urinieren war, sondern gezielt auf einen Polizeiwagen. Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat; oder sogar Auslegungssache? Bringt es etwas das zu leugnen, z.B. zu sagen wir hätten nur so getan? Auf der Wache haben wir uns zum Vorfall nicht geäußert.

Grüße,
Moritz
 
Ich vermute, dass es auf eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses kommt, und das ist eine Straftat, keine Ordnungwiedrigkeit.

Möglich auch, dass dies als Urinieren in der Öffentlichkeit, mit einem Verwarn- oder Bußgelt zwischen 35 und 5000€ geahndet wird, in besonders schwerem Fall (und als solches sehe ich das Anpinkeln eines Polizeiautos) mit einem Bußgeld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Generell gilt: Das Urinieren in der Öffentlichkeit ist in Deutschland nicht erlaubt.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wildpinkeln/
 
§ 118 OwiG fällt mir da ein: Belästigung der Allgemeinheit. Die Geldbuße müsste sich nach § 17 OwiG auf 5 bis 1.000 € belaufen, da in 118 nichts bestimmt ist.

Und die Reinigungskosten könnten auf euch zu kommen.
 
Wie betrunken wart ihr, das ihr die doch auffällige Lackierung und Dachaufbauten übersehen habt, oder war das ein Zivilwagen ?
 
Warte doch einfach ab, welche Konsequenzen deine "Dummheit" hat.
Wer an ein Polizeiauto pinkeln kann, sollte auch wissen wie er sich anschließen verhalten muß.
 
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