Urlaubsanspruch / Ausbezahlung berechnen bei Arbeitgeberwechsel

StadtAffe

Lt. Commander
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Hallo,

ich wechsle meinen Arbeitgeber zum 1.2.2020 und kann es kaum abwarten. :)

Man muss sich so über einiges schlau machen, so auch über den Urlaubsanspruch beim Wechsel.

Ich habe derzeit 28 Urlaubstage. Diese Urlaubstage habe ich 2019 alle verplant.
2020 habe ich im Januar von den 28 Tagen, zwei genommen.

Beim neuen Arbeitgeber habe ich 27 Urlaubstage.

Nun die Frage, die sich mir stellt, bekomme ich von meinem jetzigen Arbeitgeber 26 Urlaubstage ausbezahlt, da ich meinen restlichen Jahresurlaub nicht genommen habe?
Oder bekomme ich 1/12 ausbezahlt, 2,33 Tage, wenn ich die zwei Tage nicht nehmen würde?

Bei meinem neuen Arbeitgeber müsste ich demnach 24,66 Urlaubstage haben, wenn ich die Probezeit bestanden habe. Das müsste so richtig sein.

Würde mich freuen, wenn da einer licht ins dunkel bringen könnte. Jeder Formuliert das anders im Netz...

Danke und liebe Grüße,
-Kevin
 
Den vollen Ansoruch des alten AG hast du erst ab dem 01.07.

Du hast bei dem alten AG 2 Tage genommen, mit drittel Tagen machen da die wenigsten rum.
Die zwei Tage werden dir vom Urlaubsanspruch beim neuen abgezogen. Ergo 25 Tage übrig.

Kann aber abweichende Regelungen geben.
 
Alles klar, danke dir!

Dann habe ich das richtig verstanden! :)
 
Urlaub (zumindest der gesetzlich vorgeschriebene) lässt sich auch nicht ohne weiteres auszahlen, vor allem, wenn du den Urlaub ja bereits beim AG eingereicht hast, was ich Mal vermute, wenn du schreibst, das du die Tage verplant hast.

Auszahlung ist nur dann möglich, wenn der Urlaub nicht gegeben werden kann, ist aber auch per Gesetz festgelegt, was, wann, wie da zutreffen muss.
 
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