Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit (alle Werktage, weniger Stunden/Tag)

schasi

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Weil es ein Streitthema zwischen mir und meinen Freunden ist und ich keine belastbaren Quellen gefunden habe, würde ich gerne schauen ob hier einer mehr weiß:

Ich arbeite Teilzeit (30 h), aber 5 Tage die Woche (also 30 h @ 5 Tage/Woche bzw. 6 h / Tag). In meinem Unternehmen bekommt man 30 Tage Urlaub bei Vollzeit (also bei 40 h @ 5 Tage/ Woche bzw. 8 h / Tag).

Verschiedene Internetseiten behaupten, dass bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die gearbeiteten Werktage herangezogen werden, ungeachtet der Stundenzahl. Das bedeutet, dass mir genauso wie einem Vollzeitbeschäftigten die vollen 30 Tage Urlaub zustehen. Das Bundesurlaubsgesetz redetet von Werktagen: §3 (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Die Freunde behaupten, dass immer anteilig gerechnet werden muss, dh. mir stünden 22,5 Urlaubstage zu. Das finde ich logisch zwar auch stimmig, scheint aber faktisch falsch zu sein. Nur kann ich das nicht hieb- und stichfest (dh. durch Vorlage eines Gesetzes oder Urteils oder ähnlichem) beweisen. Das würde ich aber gerne.

Alles was ich sonst gefunden habe hat nicht wirlich gepasst. Ein "beliebtes" Urteil befasste sich mit den verbleibenden Urlaubstagen beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit. Das ist hier nicht der Fall, da sofort Teilzeit gearbeitet wird.

Kennt jemand ein Urteil oder ähnliches, das man als sicheren Beweis vorlegen kann?
 
Die zu bekommenden Infos sind doch eindeutig. Wenn der Teilzeitbeschäftigte die gleiche Anzahl an Tagen arbeitet wie der Vollzeitbeschäftigte, dann bekommt er auch gleich viel Urlaub.

https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-teilzeit/ usw.

Schwierig wird er erst dann, wenn die Wochenarbeitstage ständig wechseln.
 
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Oder man eben nur 4 von 5 Tagen arbeitet. Dann wird ebenfalls der Urlaubsanspruch um 20% reduziert.
 
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Dein Tag Urlaub ist halt "nur" 6 Stunden wert, da Du ja nur 6 Stunden arbeitest pro Tag.
Der Tag Urlaub bei Vollzeit ist halt 8 Stunden wert.

Folglich hast Du auch "nur" anteilig Urlaub.

So gesehen habt ihr alle recht ;)
 
Ich kenne das von meinen Teilzeitkräften aus der Firma. Die Arbeiten 4 Tage die Woche a 5 Stunden und bekommen jeweils für die Tage anteilig Urlaub. Ich finde das nicht Leistungsgerecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt bei einem Teilzeiter auf seine Anstelung an. Bei einem mit Festgehalt, Vertrag mit z.B. 30 Stunden pro Woche, wird der Urlaub auf 5 Tage gesplittet. Ergo 30 Urlaubstage Anspruch a 6 Stunden.

Bei einer Anstellung als Löhner (bekommt was er arbeitet), steht erst am 31.12. fest, wieviel Anspruch an Urlaub er sich erarbeitet hat. Bei prozentual dann z.B.75% im Verhältnis zum Vollzeiter, hat er dann 22,5 Tage Urlaub a 8 Stunden erwirtschaftet.

Ob es einen Unterschied macht?

Wer weiß :daumen:
 
Nein es kommt auch auf die FESTEN Tage an die man frei hat bei Teilzeit.

Wenn man in Teilzeit geht:

- und alle Arbeitstage laut Arbeitsvertrag arbeitet dann bekommt man auch den vollen Urlaub.

Beispiele:
Man arbeitet reduziert statt 8 Stunden nur 6 Stunden am Tag
Es geht aber auch man arbeitet statt 200 Tage im Jahr nur 160. Hauptsache es ist kein fester Tag und immer Freitags z.B. (so habe ich es übrigens und ich bekomme dadurch auch den vollen Urlaub obwohl ich weniger Tag im Jahr arbeite.

- oder man hat eben einen festen Tag Frei, z.B. Freitags, dann bekommt man nur anteilig Urlaub
 
@Sanschaar Warum findest du das nicht leistungsgerecht? Wenn die nur 4 Tage arbeiten und dann statt 30 Tage Urlaub entsprechend 24 Tage bekommen, haben die trotzdem genausoviel Urlaub. Warum?

Jemand der 5 Tage in der Woche arbeitet braucht für 6 Wochen Urlaub 30 Tage (6 * 5 Tage = 30).
Jemand der 4 Tage in der Woche arbeitet braucht für 6 Wochen Urlaub 24 Tage (6 * 4 Tage = 24).

Für die Firma ist es auch fair. Die zahlt in beiden Fällen das Gehalt weiter, aber zahlt dem mit 4 Tagen ja auch weniger in der Woche. Dh. man kann jeweils genausolange Urlaub nehmen für das gleiche Gehalt.

Man bekommt also IMMER den vollen Urlaub. Auch wenn ich nur 4 Stunden am Tag aber 5 Tage die Woche arbeite, bekomme ich 30 Tage Urlaub. Das ist das Ziel der Gesetzgebung: Gleich viel(e Wochen) Urlaub für alle.
 
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So wie du es selbst sagst,
wenn alle die gleiche Zahl von Arbeitstagen hat, also alle eine 5 Tage Woche, der eine aber 6H/Tag arbeitet der andere 8h/Tag, bekommen beide die gleichen Urlaubstage.
Wenn aber der TeilzeitMA nur 4x 8h arbeitet , dann hat er auch nur 4/5 des üblichen Urlaubsanspruches, was in Deinem Beispiel 24 Tage wäre.
Die Zahl der Urlaubstage sichtet sich nicht nach den Arbeitsstunden, sondern nach den Arbeitstagen, weshalb einer mit einer 5Tage Woche auch einen gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen, einer mit 6Tage Woche, von 24 Tagen hat ;)

EDIT: hier ist das ganze auch noch mal erläutert
https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/
 
@schasi Ich habe vergessen zu erwähnen, dass bei uns die Teilzeitkräfte auch keinen vollen 8 Stunden haben. Sondern nur 5 Stunden arbeiten. Habe es oben auch korrigiert. Ansonsten bin ich ganz bei dir.
 
Im Endeffekt macht es doch auch überhaupt keinen Unterschied.
Bei uns in der Firma haben Angestellte in Vollzeit 30 Tage (6 Wochen) Urlaub
Ich in Teilzeit mit meinen 4 Tagen die Woche habe 24 Tage (ebenfalls 6 Wochen) Urlaub.
 
@hamju63 Darf ich fragen wieviele Stunden du am Tag arbeitest bzw. was deine wöchentliche Arbeitszeit ist und die der Kollegen ?
 
Wir haben normal sind 40 Stunden Woche und ich habe vor ein paar Jahren auf 32 Stunden reduziert und arbeite seit dem 4 anstatt vorher 5 Tage die Woche (Montag ist für mich frei)
Wobei das bei uns sehr frei mit der Gleitzeit gehandhabt wird.
Ich kann auch Montags kommen und dann in der Woche 4x6 und einen Tag 8 Stunden arbeiten.

Offiziell arbeite ich aber eben 4 Tage die Woche und habe so 24 statt 30 Tage Urlaub im Jahr.
Der Montag ist ja frei.
Deshalb eben auch die gleiche Anzahl an Urlaubswochen (sechs) wie bei allen anderen.
 
Ist genau so, wie hier schon gut dargestellt wurde.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl vertraglich vereinbarter Arbeitstage und hat mit den Stunden nichts zu tun. Umrechnen von Vollzeit auf Teilzeit muss man dann halt schauen, ob man weiterhin 5 Tage zum Beispiel vereinbart hat, dann behält man quasi seinen Urlaubsanspruch, wenn man vorher in Vollzeit auch 5 Tagewochen hatte. Vereinbart man jedoch (auch) eine Reduzierung um einen Arbeitstag und hat nur noch eine 4 Tagewoche, dann hat man auch nur noch 4/5tel Urlaubsanspruch, was jedoch in "volle Arbeitswochen" ausgedrückt gleich bleibt. Trotzdem hat man dann weniger Urlaub zur Verfügung, um zum Beispiel Brückentage zu nehmen, falls man an den Brückentag vertraglich vereinbart arbeiten würde...

Wie der Urlaubsanspruch dann übrigens gerundet werden darf oder eben nicht darf beschäftigt dann regelmäßig die Arbeitsgerichte.
 
Spricht alles für meine Betrachtungsweise, aber belastbares, jemand anderem als Quelle vorlegbares Material scheint wohl so schwierig zu bekommen sein wie ich befürchtet habe bzw. nicht zu existieren.
 
https://www.weingarten.ihk.de/recht...geber_zum_Urlaubsanspruch_wissen_muss/1942778
Der jährliche Mindesturlaub beträgt gem. § 3 BUrlG 24 Werktage. Unter Werktagen in diesem Sinne versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das BUrlG geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Um den Mindesturlaub für einen geringeren Arbeitsumfang/Teilzeitkräfte festzulegen, ist folgende Rückrechnung erforderlich:
6 Tage/Woche: 24 Urlaubstage (Arbeitstage)
5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage (Arbeitstage)
4 Tage/Woche: 16 Urlaubstage (Arbeitstage)
3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage (Arbeitstage)
2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage (Arbeitstage)
1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage (Arbeitstage)
In allen Fällen ergibt sich so ein Jahresurlaub von vier Wochen. Dieser errechnete Mindesturlaub gilt unabhängig von den geleisteten Stunden an den Arbeitstagen. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen der Arbeitnehmer in der Woche beschäftigt ist.

Ist doch auch ganz logisch...
Ergänzung ()

btw ein Urteil wird es nicht geben, genauso wenig wie es ein urteil gibt wo es heißt der Himmel ist blau.

Man hat Anspruch auf x Tage frei im Jahr. Wie viel man an einem Tag arbeitet ist absolut schnurzegal. Man kann auch nur 1 std am Tag arbeiten an 5 Tagen, dann bekommt man siehe oben min. 20 Urlaubstage laut Gesetz.

Interessant würde es höchstens werden bei unterschiedlichen Arbeitsstunden pro Tag, beispielsweise arbeitet man Montags bis Donnerstag 1h und am Freitag 8h. Dann hat man min 20 Tage Urlaub, da ja 5 Tage.
Nun kann man sich freilich immer Freitags frei nehmen, hat dann aber einen Vorteil. Hier wird soweit ich weiß dann der Schnitt gebildet: Heißt im Schnitt arbeitet man 2,4h pro Tag, also gibt es 2,4h "frei", heißt nimmt man freitags Urlaub hat man gut minus auf dem GLZ Konto, nimmt man Mo-Do einen Tag frei etwas plus.
Nimmt man 10 volle Tage bekommt man ja 24h, was ja genau die 2x 12 sind also kein Problem.

Aber wenn man einfach jeden Tag gleich arbeitet sind es immer ganz normal die min 20 Tage oder was auch immer in einem Tarifvertrag steht. Ganz einfach und easy.
Denn wenn es nicht so wäre:
Beispiel:
Firma 5 Tage 40h Vollzeit bei 20 Tagen urlaub, jemand macht 20h an 5 tagen würden ihm nur 10 Tage zustehen laut der anderen Denkweise.
Damit ist er aber unter dem mindesturlaub von 4 Wochen, denn er kann sich nur 2 Wochen frei nehmen, also verstößt dies gegen das gesetz
 
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Die Quelle lautet in dem Fall Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

schasi schrieb:
Spricht alles für meine Betrachtungsweise, aber belastbares, jemand anderem als Quelle vorlegbares Material scheint wohl so schwierig zu bekommen sein wie ich befürchtet habe bzw. nicht zu existieren.
Doch, es gibt da durchaus andere Quellen, die man vorlegen kann. Die Schwarte heißt "Arebitsgesetze ArbG" in der 94. Auflage von 2.2019 vom Verlag Beck-Texte im dtv. ISBN 978-3423050067.
 
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