schasi
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2018
- Beiträge
- 600
Weil es ein Streitthema zwischen mir und meinen Freunden ist und ich keine belastbaren Quellen gefunden habe, würde ich gerne schauen ob hier einer mehr weiß:
Ich arbeite Teilzeit (30 h), aber 5 Tage die Woche (also 30 h @ 5 Tage/Woche bzw. 6 h / Tag). In meinem Unternehmen bekommt man 30 Tage Urlaub bei Vollzeit (also bei 40 h @ 5 Tage/ Woche bzw. 8 h / Tag).
Verschiedene Internetseiten behaupten, dass bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die gearbeiteten Werktage herangezogen werden, ungeachtet der Stundenzahl. Das bedeutet, dass mir genauso wie einem Vollzeitbeschäftigten die vollen 30 Tage Urlaub zustehen. Das Bundesurlaubsgesetz redetet von Werktagen: §3 (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Die Freunde behaupten, dass immer anteilig gerechnet werden muss, dh. mir stünden 22,5 Urlaubstage zu. Das finde ich logisch zwar auch stimmig, scheint aber faktisch falsch zu sein. Nur kann ich das nicht hieb- und stichfest (dh. durch Vorlage eines Gesetzes oder Urteils oder ähnlichem) beweisen. Das würde ich aber gerne.
Alles was ich sonst gefunden habe hat nicht wirlich gepasst. Ein "beliebtes" Urteil befasste sich mit den verbleibenden Urlaubstagen beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit. Das ist hier nicht der Fall, da sofort Teilzeit gearbeitet wird.
Kennt jemand ein Urteil oder ähnliches, das man als sicheren Beweis vorlegen kann?
Ich arbeite Teilzeit (30 h), aber 5 Tage die Woche (also 30 h @ 5 Tage/Woche bzw. 6 h / Tag). In meinem Unternehmen bekommt man 30 Tage Urlaub bei Vollzeit (also bei 40 h @ 5 Tage/ Woche bzw. 8 h / Tag).
Verschiedene Internetseiten behaupten, dass bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die gearbeiteten Werktage herangezogen werden, ungeachtet der Stundenzahl. Das bedeutet, dass mir genauso wie einem Vollzeitbeschäftigten die vollen 30 Tage Urlaub zustehen. Das Bundesurlaubsgesetz redetet von Werktagen: §3 (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Die Freunde behaupten, dass immer anteilig gerechnet werden muss, dh. mir stünden 22,5 Urlaubstage zu. Das finde ich logisch zwar auch stimmig, scheint aber faktisch falsch zu sein. Nur kann ich das nicht hieb- und stichfest (dh. durch Vorlage eines Gesetzes oder Urteils oder ähnlichem) beweisen. Das würde ich aber gerne.
Alles was ich sonst gefunden habe hat nicht wirlich gepasst. Ein "beliebtes" Urteil befasste sich mit den verbleibenden Urlaubstagen beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit. Das ist hier nicht der Fall, da sofort Teilzeit gearbeitet wird.
Kennt jemand ein Urteil oder ähnliches, das man als sicheren Beweis vorlegen kann?