SSD Turbo
Commander
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Hallo zusammen,
ich hätte mal eine kurze Frage zur Interpretation von Urlaubsanspruch, wenn man nicht zum 01.01. beginnt. Und zwar heißt es im Arbeitsvertrag:
Vielen Danke schon mal und viele Grüße
SSD Turbo
ich hätte mal eine kurze Frage zur Interpretation von Urlaubsanspruch, wenn man nicht zum 01.01. beginnt. Und zwar heißt es im Arbeitsvertrag:
Nun finde ich aber im Internet hauptächlich Beispiele wie es ist, wenn man im laufenden Jahr kündigt, aber nichts dazu wie es ist wenn man beginnt. Allerdings scheint nach 6 Monaten generell Anspruch auf den gesamten Mindesturlaub zu bestehen. Hier mal aus einem Artikel:Es besteht Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen, pro Kalenderjahr. Der Arbeitgeber gewährt dem Angestellten zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindesturlaub einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, für das Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt oder endet, steht dem Angestellten für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des zusätzlich gewährten Urlaubs zu.
Nun wurden bei mir einfach die 30 Tage genommen durch 2 geteilt und mit 7 Multipliziert (also 17,5 Tage), da ich 7,5 Monate in 2023 im Unternehmen war und ja nur für ganze Monate Urlaubsanspruch entsteht. Allerdings bin ich der Meinung dass man es jetzt so wie es im Vertrag formuliert ist durchaus so verstehen könnte, dass ich eigentlich die 20 Tage gesetzlich fix hätte, weil ich über 6 Monate da bin, plus nochmal Anteilig für 7 Monate einen Teil der 10 Tage des vertraglichen Urlaubs on top bekomme. Was meint ihr?Ist die Wartezeit erfüllt, steht dem Arbeitnehmer im Arbeitsrecht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub zu, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis kein volles Kalenderjahr bestanden hat. https://mgp-rechtsanwalt.de/ab-wann-steht-mir-der-volle-jahresurlaub-zu/
Vielen Danke schon mal und viele Grüße
SSD Turbo