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Ramschbude
Gast
Hi zusammen,
ich habe nun auch mal eine Unklarheit in meinem AV und hoffe, dass es hier jemanden gibt, der da etwas Ahnung hat. Die "Meinung" meines AGs werde ich noch darlegen (die mir offensichtlich nicht passt )
In meinem AV steht
"Sie erhalten 30 Tage Erholungsurlaub bei einem ganzjährig bestehendem Arbeitsverhältnis und einer 5 Tage Woche"
Jetzt scheide ich in der 2. Jahreshälfte aus. Zählt das als sogenannte „Pro-rata-temporis“-Regelung die mir den Urlaub dann nur anteilig gewährt anstelle des vollen Jahresurlaubs?
Kennt jemand diese Formulierung?
Meine Firma ist der Meinung, dass mir 20 Tage zustehen (30/12)*9 - 2,5 (1 Monat Elternzeit). Ich kann damit leben, auf die 7,5 Tage zu verzichten und will deshalb nicht zu nem Anwalt gehen.
Danke für euren Input
ich habe nun auch mal eine Unklarheit in meinem AV und hoffe, dass es hier jemanden gibt, der da etwas Ahnung hat. Die "Meinung" meines AGs werde ich noch darlegen (die mir offensichtlich nicht passt )
In meinem AV steht
"Sie erhalten 30 Tage Erholungsurlaub bei einem ganzjährig bestehendem Arbeitsverhältnis und einer 5 Tage Woche"
Jetzt scheide ich in der 2. Jahreshälfte aus. Zählt das als sogenannte „Pro-rata-temporis“-Regelung die mir den Urlaub dann nur anteilig gewährt anstelle des vollen Jahresurlaubs?
Kennt jemand diese Formulierung?
Meine Firma ist der Meinung, dass mir 20 Tage zustehen (30/12)*9 - 2,5 (1 Monat Elternzeit). Ich kann damit leben, auf die 7,5 Tage zu verzichten und will deshalb nicht zu nem Anwalt gehen.
Danke für euren Input