Urlaubsgeld als "Sonstige Bezüge" versteuern, obwohl bspw. 800 € Brutto?

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[ANTI]Cannabis

Gast
Hallo,

angenommen man erhält im Juni Urlaubsgeld iHv Brutto 800 € . Müssen diese auch als Sonstige Bezüge versteuert werden oder hätte man danach Glück, weil ja in der Regel bei Steuerklasse I keine Steuern bis Brutto 1350 € anfallen.

Danke im Voraus!
 
Mein AG versteuert das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in dem Monat in dem das jeweilige Geld überwiesen wird. (In dem Monat ist das Gesamtbrutto entsprechend höher.)
 
Bei uns werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld im jeweiligen Monat als Sonderzahlung gesondert versteuert. Das tangiert den Steuersatz vom regulären Brutto nicht.
 
Nochmals konkret nachgefragt: Werden auf 800 € Brutto Urlaubsgeld Steuern berechnet oder nur Sozialabgaben?
 
Ganz konkret: Kommt drauf an. Die Einkommensteuer wird jeweils für ein Jahr berechnet. Urlaubsgeld ist ganz normal zu versteuern. Du scheinst dich in den Grundlagen des deutschen Einkommensteuersystems nicht auszukennen. Ließ sie dir an.
 
und nimm einen Gehaltsrechner in dem Du Sonderzahlungen berücksichtigen kannst. Das zeigt zumindest deine Tendenz.
 
Du kannst lediglich 156€ Erholungsbeihilfe Lohnsteuer und SV-frei auszahlen.
Diese 156€ werden vom (i.d.R. vom AG) pauschal mit 25% versteuert.

Alles andere ist reguläres einkommen und wird regulär versteuert. Dein Steuersatz steigt durch die Sonderzahlung natürlich an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten. Kann mir jemand hier schreiben, wie hoch die Steuerlast für die Junigratifikation iHv von Brutto 800 € betragen würde. Einen passenden Gehaltsrechner mit der Funktion Sonstige Bezüge existiert nicht im Internet.
 
Welches Bundesland, Kirche, Kinder, sonstiges Brutto, VWL etc PP. ist nichts was ich in ein Forum Posten würde.

Geh im Worstcase von 25-30% aus und freu dich wenn es weniger ist. Alternativ frag deine Lohnabteilung.
 
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Jungbulle schrieb:
Nochmals konkret nachgefragt: Werden auf 800 € Brutto Urlaubsgeld Steuern berechnet oder nur Sozialabgaben?
Die Frage ist genau falsch herum gestellt, so lange man ansonsten von einem steuerpflichtigen Lohn/Gehalt ausgeht (also Jahresbrutto > Grundfreibetrag).

Lohnsteuer fällt dann immer an und diese wird auf Basis der Jahreslohnsteuertabelle von zu versteuernden Jahreseinkommen berechnet:
https://www.haufe.de/personal/entge...sie-das-weihnachtsgeld-richtig_78_386500.html

Sozialabgaben werden dagegen auf Basis des Monatseinkommens berechnet, in dem Du die Sonderzahlung erhälst. Damit hängt es vom Monatseinkommen abhängt, ob vom Urlaubsgeld die vollen, nur anteilige oder keine Sozialabgaben anfallen (siehe der selbe Link Seite 3),

Von daher kannst Du mit einem beliebigen Lohnsteuerrechner ausrechnen, was an Steuer (Monatsbruto + 1/12 des Urlaubsgelds) und was an Sozialabgaben anfällt (Monatsbrutto inkl. Urlaubsgeld). Als PKV Mitgleid musst Du halt einen Rechner suchen, in dem man die GKV/GPV abwählen kann.

Alles sind aber nur grobe Schätzungen, da einzig Du wissen kannst, was Du an evtl. möglichen Steuerrückerstattungen erhalten wirst oder gar nachzahlen musst.
 
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