News Urteil: Apple Music verletzt Patente vom Nagravision-Anbieter

mischaef

Kassettenkind
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In dem seit Mitte 2014 andauernden Verfahren konnte sich der Verschlüsselungsexperte Kudelski gegenüber Apple durchsetzen. Bereits am Dienstag kam das Landgericht Düsseldorf zu dem Urteil, dass Apple mit seinen Streaming-Diensten für Musik und Videos gegen Patente des Schweizer Unternehmens verstoße.

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Klar ist das lukrativ. Es gibt so viele Firmen, denen ihr einziges Geschäftsmodell ist, Patente aufzukaufen und dann Lizenzen und Gebühren einzuklagen.
In dem Fall scheint es sich aber immer Bin nicht um nen Patenttroll zu handeln.
 
Oli_O&O schrieb:
Liest sich für mich, als ob es lukrativ wäre sich um Patente zu streiten.
Das ist doch mittlerweile fast eine eigene Industrie geworden.
Man kauft jemanden Patente ab und verdient Millionen mit den Prozessen.

Ich bin absolut dafür, dass ein Erfinder / Firmen ihre Entwicklungen schützen lassen darf. Ist ja auch logisch wenn man viel Geld und Zeit investiert hat aber ein anderer der die fette kohle damit macht!

Was ich nicht gut finde wen diese Patente nur zum klagen genutzt werden.

Ich finde es gut, dass Apple eine klatsche kassiert hat, da sich ja Apple sich jeden halgaren Hirnfurtz patentierten lassen. Außerdem sitz Apple auf so vielen Patenten die es nie in irgend ein Produkt schaffen werden und steht deswegen auch ziemlich oft vor Gericht.

Vorschlag von mir Patente die nicht benutzt werden verfällt das Patent!
 
Corros1on schrieb:
Das ist doch mittlerweile fast eine eigene Industrie geworden. [...]
Rein wirtschaftlich gesehen können (Achtung Konjunktiv!) Patenttrolle auch nützlich sein.
Üblicherweise dürften diese nämlich eine deutlich höhere Expertise im Verwerten von Patenten und letztlich mit dem Eintreiben von Forderungen aufweisen. Ein Ingenieurbüro (fiktives Beispiel), dass etwas Tolles erfindet, kennt sich womöglich bzw. mit ziemlicher Sicherheit nicht gut mit Gerichts-Hokus-Pokus aus - dennoch steht dem jeweiligen Ingenieur eine Vergütung für sein Schaffen zu.
Ergo könnte man Patenttrolle auch als Inkasso bezeichnen. Nur dass ein Inkassodienstleister sich in einem sehr viel engeren rechtlichen Rahmen bewegen muss.

Hier bietet es sich je nach Gusto des Schutzschriftinhabers an, sein Patent einem "Profi" zu verkaufen, direkt sein Geld zu kassieren und dem Käufer die arbeitsintensive Verwertung zu überlassen.
Es bietet sich vor allem deshalb an, da Schutzschriften u.U. angefochten werden können, wenn der Inhaber seine Ansprüche nicht geltend macht (also der letzte Satz deines Postings).

Was der Verwerter letztlich in der Praxis aus seiner, eigentlich sinnvollen, Aufgabe macht, ist - leider - eine ganze andere Frage.
 
Mit Apple trifft es schonmal nicht den falschen :D
Die ganze Patentmischpoke gehört mal ordentlich überarbeitet.

3 Zeilen Code sind für mich (sofern sie nicht alleine was darstellen) nicht patentwürdig!

Wenn Nagravision n Patent auf die Verschlüsselung hat und die aus 300.000 Zeilen Code besteht, Apple 100.000 Zeilen davon nimmt und selber 400.000 Zeilen für was anders hinzufügt wäre das für mich keine Patentverletzung.

Interessant wäre also für mich, was wie wo genau übernommen wurde.
Benutzt man tatsächlich die komplette Verschlüsselung von Nagra - oder hat man einfach Teile (die so kein funktionsfähigens Produkt ergeben) genommen und verändert.

Ich frag mich allerdings - warum verhandelt ein dt Gericht einen Rechtsstreit zwischen nem Schweizer und nem US Unternehmen?
Also ggf später - klar.
Aber zuerst sollte man doch in den USA bzw in der Schweiz vor Gericht ziehen.
Oder hat man das gleichzeitig gemacht und nur n dt Gericht war zuerst durch mit der Sache?
 
Kann jemand genau erläutern um was es geht mit Hintergrundwissen manchmal gibts hier echt gute Erklärungen zu software falls jemand etwas weiß soll er doch bitte in die Tasten hauen :D
 
Ich frag mich allerdings - warum verhandelt ein dt Gericht einen Rechtsstreit zwischen nem Schweizer und nem US Unternehmen?
Weil Apple in Deutschland Geschäfte macht? Wo soll die Firma sonst klagen? In Deutschland wird Apple auch ordentlich Umsatz machen, man könnte eventuell ebenso in Lettland klagen, würde sich aber wohl net ganz so sehr lohnen, der Deutsche Markt ist für Apple wichtiger und damit ein größeres Druckmittel.
 
Ich frage mich was da eigentlich verschlüsselt wird. Vor allem, da wohl nur iOS Geräte und Macs betroffen sind. Damit fällt etwas beim eigentlichen Streaming doch mehr oder weniger schon raus? Es würde mich doch sehr wundern wenn die Server Windows PCs anders beliefern würden als Macs.

Am ehesten könnte ich mir noch die Verschlüsselung der heruntergeladenen Lieder und des Caches vorstellen. Wobei auch da die Frage, wieso sollten die das auf zwei Arten implementieren?

Ich wüsste wirklich gerne worum es eigentlich geht.
 
Naja typisch Apple.

Apple beruft sich dann sicher wieder auf Frand und will die Patente für einen "Apple und ein Ei" :evillol: lizenzieren.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Wenn Nagravision n Patent auf die Verschlüsselung hat und die aus 300.000 Zeilen Code besteht, Apple 100.000 Zeilen davon nimmt und selber 400.000 Zeilen für was anders hinzufügt wäre das für mich keine Patentverletzung.
Selbst wenn man ein Patent nur teilweise nutzen möchte, muss man es natürlich lizenzieren, da auch der verwendete Teil unterm Patentschutz steht.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Ich frag mich allerdings - warum verhandelt ein dt Gericht einen Rechtsstreit zwischen nem Schweizer und nem US Unternehmen?
Also ggf später - klar.
Aber zuerst sollte man doch in den USA bzw in der Schweiz vor Gericht ziehen.
Oder hat man das gleichzeitig gemacht und nur n dt Gericht war zuerst durch mit der Sache?

Die Information steht in der News

Verfahren führt das Unternehmen zudem nicht nur in Deutschland gegen Apple, auch in den USA ist eine gerichtliche Auseinandersetzung anhängig.

Außerdem kann es sein das dieser Dienst in D verfügbar war, bevor dieser in der Schweiz verfügbar war, keine Ahnung. Kann natürlich auch sein, dass in D höhere Erfolgsaussichten bestehen.

Ansonsten basiert das Patent sicher nicht auf Code Zeilen, sondern auf das verwendete Verfahren. Wie man das in einen Code umsetzt bzw. wie viele Zeilen man dafür benötigt ist letztlich egal, das Verfahren ändert sich dadurch ja nicht. Vor allem bei Verschlüsselungen sind die Verfahren ja eindeutig und nicht wirklich generisch.
 
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