News Urteil: Oracle unterliegt im Java-Streit gegen Google

Daniel

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Im Streit um die Verletzung der Rechte an den Java-APIs haben die Geschworenen am Bundesgericht von San Francisco Oracle eine Abfuhr erteilt. Das Unternehmen konnte das Gremium nicht davon überzeugen, dass Google durch die Verwendung der APIs unter Android die Rechte des Entwicklers verletzt hat.

Zur News: Urteil: Oracle unterliegt im Java-Streit gegen Google
 
Ich hätte auf einen Sieg für Oracel gehoft. Naja warscheinlich haben die Geschworenen alle ein Android Tel in der Tasche :D
 
JDBryne schrieb:
Ich hätte auf einen Sieg für Oracel gehoft. [...]

Das käme einem Grundsatzurteil gleich, welches das Nachimplementieren von APIs / Schnittstellen strafbar machen würde mit weitreichenden Folgen für die gesamte IT-Welt. Es gäbe sogut wie keine Software mehr, die nicht ein Grund für eine saftige Abmahnung sein könnte.
 
Piktogramm schrieb:
Das käme einem Grundsatzurteil gleich, welches das Nachimplementieren von APIs / Schnittstellen strafbar machen würde mit weitreichenden Folgen für die gesamte IT-Welt. Es gäbe sogut wie keine Software mehr, die nicht ein Grund für eine saftige Abmahnung sein könnte.
Ja gut aber Google hat einfach Java kopiert und die Headers geändert. Die "intelligenz" oder das konzept der einer API abzuschauen ist schon was anderes finde ich. Aber ich muss auch zugeben ich bin nicht extrem Tief in der Materie ^^
 
Piktogramm hat recht. Ich wundere mich eh, dass das Thema nicht mehr Aufmerksamkeit hat, das Urteil pro Oracle hätte ein Erdbeben ausgelöst und uns in der Entwicklung um einige Jahre zurückgeworfen...
 
Es geht im Kern hierum:
Der Streit um die Programmierschnittstellen von Java läuft bereits seit gut sechs Jahren, wobei zwischenzeitlich vom Obersten Gerichtshof der USA geklärt wurde, dass die Java-APIs urheberrechtlich geschützt sind.
 
Google hat die API von Java kopiert und die ~11.000 Zeilen Code um die es ging waren ausschließlich die Definition von Funktionen/Klassen. Funktionalität wurde von Google selbst implementiert oder aber aus nicht von Oracles Ansprüchen berührten Quellen genutzt. Wie will man auch sonst eine API Nachimplementieren, wenn nicht durch das Verwenden gleicher Klassen, Methoden, Variablennamen und -typen.

Wäre Oracle durchgekommen wäre die Schaffung von kompatiblen Alternativimplementierungen praktisch unmöglich. Damit wäre eine Praxis hinfällig, die seit Anbeginn der technischen Entwicklung Bestand hat und damit weit länger Bestand hat als die IT an sich.
 
@Hauro: Das ist nur die halbe Wahrheit. Ja APIs sind geschützt, das an sich ist schon eine harte Nachricht, da damit eigtl keiner mehr fremde APIs nutzen darf. Allerdings gibt es noch "Fair Use" was es erlaubt, das Urheberrecht zu brechen. Dieses Fair Use ist aber bewusst schwammig gehalten.

Google hat damit argumentiert, dass es mit Android etwas geschaffen hat, was eine der Größten Innovationen / Entwicklungen der letzten Jahre war (dürfte unumstritten sein denke ich). Wäre nun also solch eine große Innovation kein Fair Use, würde im Umkehrschluss quasi keine andere InnovationFair Use sein können und die Regelung würde ins Leere laufen.
Ergänzung ()

@ Hauro die Zweite: Korrekt das muss nun der Surpreme Court und keine unfähige Jury klären.

Die Frage als solche ist aber recht trivial, und darüber kann sich jeder Gedanken machen:

Um einen Anreiz für Erfindungen / das schaffen von Werken (Musik, Bilder, Code) zu schaffen, gebe ich dem Urheber ein exklusives Recht. Das kann dieser monetarisieren. Damit wird Innovation geschützt und gefördert.

Auf der anderen Seite, entwickeln viele Menschen in Graubereichen (APIs), und schaffen damit einen Mehrwert für die Allgemeinheit, und schaffen in Summe auch Innovationen.

Nun heißt es einen Ausgleich finden. Wie stark dieser ausfallen soll ist eine sehr spannende Frage
 
Hauro schrieb:
Das müssen Juristen klären, da es hier in eine Richtung wie Patente geht. [...]

Es geht um Copyright! Patente haben dazu eine ausreichende Trennschärfe. Zudem dürfte API-Definition weder in der EU noch in den USA patentwürdig sein.


@DFFVP

Grob ist In den USA grundlegend erst einmal alles was geistiger Schöpfung entspringt über das Copyright geschützt. Wobei FairUse eine nachträgliche Schwächung dieses Rechts darstellt, um Weiterentwicklungen zuzulassen. Dabei ist diese Einschränkung durchaus schwammig, aber muss es ja auch sein. Bei kreativen Schöpfungen die man als Gesetzgeber nicht vorher kennen kann, kann

In Deutschland sind gewisse Dinge vom Urheberrecht her nicht schutzwürdig und auch diese Definition ist nicht scharf definiert. Die Rechtssprechung und Erläuterungen zum Text schaffen jedoch Sicherheit. Wobei auch diese mit ausreichend bewanderten Rechtsverdrehern da vor Gericht ein ordentliches Fass aufgemachtman ja nicht vorab nicht genau festlegen, ab wann das Prinzip der fairen Nutzung greift. An sich ist das Ganze jedoch gut genug festgelegt. Kompliziert und unklar wird es erst, wenn Massen an Rechtsverdrehern mit hohem Budget und einem Auftrag ausgestattet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoffentlich hat dieses Schmierentheater bald ein Ende, aber Larry geht bestimmt weiter als es Sinn macht. Und jeder der hier pro Oracle ist hat a) recht wenig Ahnung von der Materie & den Auswirkungen eines solchen Urteils und b) wohl keinen blassen Schimmer was für ein Laden Oracle ist. :mad:
 
@DFFVP Post #9, Ergänzung um 18:26

Die Jury besteht in der Regel aus rechts Laien, jedoch nicht aus prinzipiell unfähigen Leuten. Bei entsprechenden Prozessen werden der Jury durchaus auch Personen vom Fach (keine Rechtsexperten, aber in diesem Beispiel wohl ITler) zugeteilt und die Jury hat recht freie Hand selbst Experten zum Thema als auch Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Auch muss wie Hauro behauptet NICHT geklärt werden ob es hier um Patente geht. Um die geht es nicht.

Das Nachimplementieren von APIs ist nach aktueller Rechtslage und Rechtssprechung weder in den USA noch in der EU in irgend einem Graubereich. Die technische Definition von Klassen, Funktionen etc. nachzubauen ist grundsätzlich ok. In den USA läuft das als FairUse und bei uns in der BRD gibt es auf sowas schlicht keinen urheberrechtlichen Schutz. Auf die Implementation der Funktionalität wird FairUse jedoch nicht angewendet und es werden auch in Deutschland Urheberrechte darauf gewährt, wenn die Schöpfungshöhe ausreichend ist.
 
@ Piktogramm

Sorry aber das ist großer Humbug. Im aktuellen Fall war ein ehemaliger Entwickler Teil der Jury, dieser wurde wegen Befangenheit ausgeschlossen. Auch wurde ein Student gefragt, ob er sich vorstellen könne, im Internet nachzulesen, was eine API sei, als er dies bejahte, wurde er ebenfalls für befangen befunden und ausgeschlossen.

Die Juries sind der größte Witz, ggf. im Strafrecht vertretbar (wie ja auch in Deutschland).

Ich sehe Hauro mal nach, dass er hier von Patenten gesprochen hat, in der EU ist das nicht möglich in den USA im begrenzten Rahmen eben schon. Im Kern wissen wir auch worum es geht: Gewerbliche Schutzrechte.

Dass das Nachimplementieren von APIs grundsätzlich ok ist, ist ebenfalls großer Quatsch, ansonsten gäbe es a) diesen Prozess nicht und b) keine Revision. War doof, merkste selber ne? APIs stehen unter Schutz, das hat auch der Supreme Court bestätigt, im Rahmen von Fair Use dürfen APIs aber ggf genutzt werden. D.h. API = geschützt = keine Verwendung erlaubt. Fair Use = schafft unter bestimmten Voraussetzungen Erlaubnistatbestände für eine Nutzung. Ähnliche Mechanik wie beim Datenschutz. Grundsätzlich ist das Erheben, Speichern und Verbreiten von personenbezogenen Daten verboten, es sei denn es ist nach dem Gesetz oder der Einwilligung des Subjekts erlaubt.

Nur ist Fair Use extrem schwammig formuliert, weshalb noch keiner weiß, wann es greift und wann nicht. Wann also Schutzrechte für geistiges Eigentum verletzt werden dürfen und wann nicht.... Dies zu entscheiden wird nun die Aufgabe des Supreme Courts sein.

Korrekt, in Deutschland gibt es kein Fair Use da steht es direkt unter Schutz, die notwendige Schöpfungshöhe sehe ich bei 10.000 Zeilen Code als durchaus gegeben (Prinzip der kleinen Münze- kennst Du aber bestimmt).

Daher stellt sich auch die Frage warum Oracle Google nicht in Deutschland verklagt hat, so wie Apple damals Samsung bzgl. des Galaxy Tab 10.1 - vermutlich wegen der erheblich niedrigeren Schadensersätzen, respektive, weil es in Deutschland kein Tort Law gibt, was aber strenggenommen wieder was anderes ist....

Get your facts right!
 
DFFVB schrieb:
Korrekt, in Deutschland gibt es kein Fair Use da steht es direkt unter Schutz, die notwendige Schöpfungshöhe sehe ich bei 10.000 Zeilen Code als durchaus gegeben (Prinzip der kleinen Münze- kennst Du aber bestimmt).

So wie ich das verstanden habe, geht es ausschließlich um die Schnittstelle, d.h. großteils Klassen- und Methodendefinitionen.
Die Zeilenanzahl spielt da weniger eine Rolle, das ist absolut nicht anspruchsvoll und könnte nach relativ kurzer Zeit auch von Laien verstanden und zum größten Teil sogar ausgeführt werden.
 
@ KlaasKersting

Darum geht es eher weniger: Prinzip der kleinen Münzen. Es werden ja auch abstrakte Lieder oder moderne Kunst unter Urheberrecht gestellt...
 
"Sie ist jedoch von Durchschnittsgestaltungen, Alltäglichem, Banalem und reinen Handwerksleistungen abzugrenzen, die das notwendige Maß an schöpferischem Inhalt verfehlen, somit unterhalb der kleinen Münze anzusiedeln sind und urheberrechtlich folglich keinen Schutz für sich beanspruchen können."

Darunter fallen für mich auch Klassen- und Methodendefinitionen.
Name, Art der Parameter, Rückgabetyp etc. ...

Die schöpferische Gestaltung und die Funktionsweise finden im Header in keinster Weise statt.
Ich definiere z.B., dass Methode "Klaas" keinen Rückgabetyp hat und zwei Integer verarbeitet. Das war's.
Die Schöpfung, die Kreativität findet erst beim Ausprogrammieren statt.
 
@DFFVP

Es wurden zahlreiche potentielle Jurymitglieder ausgeschlossen. Unter Anderen ein Entwickler, der sich klar als der Idee von OpenSource verbunden outete und damit eine eigene Agenda wahrscheinlich war. Damit war Befangenheit gegeben und da fliegt man halt aus der Jury raus.
Was den Studenten angeht, da ging es um die Frage, ob er sich selbst informieren würde. In Zeiten wo Google eine Informationshoheit hat und die Manipulation von Suchergebnissen ein Leichtes ist, ist diese Einschränkung logisch.
Grundlegend war Entwickler/Techniker zu sein kein Ausschlusskriterium.

http://arstechnica.com/tech-policy/2016/05/jury-is-picked-for-9-billion-oracle-v-google-showdown/

Kurz, es wurden klare Regeln zur Bildung einer Jury angewendet. Wobei diese eben kein Witz sind, da das Einholen von Informationen zum Sachverhalt und Recht ein Recht der Jury ist. Meine Aussage war damit kein "Humbug", sondern Rechtslage.



Das Nachimplementieren von APIs ist so wie beschrieben nach aktueller Rechtslage nach den von mir beschriebenen Gesichtspunkten legal. Wenn du das als großen Quatscht bezeichnest, solltest du liefern und ein Urteil finden, welches dem entgegen steht. Denn auch Oracle hat es mit seiner Herde an Anwälten nicht geschafft ein anderes Urteil zu erwirken. Dass es zum Prozess kam, ist für deine Behauptung jedenfalls kein Beweis, da das Urteil als entscheidender Teil genau das Gegenteil aussagt. Ob das in den USA erfolgt und damit unter FairUse gewährtes Urheberrecht nachträglich eingeschränkt wird, oder aber hierzulande wo die API Definition für sich kaum Schutzwürdig wäre ist dabei egal. Das Resultat ist ähnlich.


Was die Schöpfungshöhe und der Gewährung von Schutzrechten hierzulande angeht.Technische Lösungen sind da vom Urheberrecht ausgeschlossen. Bei realen Bauteilen wäre etwa dar Abstand zwischen Befestigungsbolzen und Anschlussmaße nicht vom Urheberrecht berührt. Eine Zeichnung des Bauteils mit Bemaßung kann aber durchaus urheberrechtlich geschützt sein. Bei Quelltext wird das entsprechend schwer. Denn der Quelltext als solches ist ein Werk mit Schöpfungshöhe. Jedoch gleichzeitig technische Definition (der API) (entspricht den Maßen). Solang nur die API Definition übernommen wird und sonst nichts, verletzt man keine Schutzrechte.

Mit der kleinen Münze hat das wenig zu tun. Technische Lösungen sind schlicht kein Schutzgegenstand des Urheberrechts. Die Differenzierung ist da verdammt schwer und die Rechtsauffassung ist zwischen verschiedenen Rechtsgelehrten durchaus unterschiedlich (meinte mein Prof. als ich mit ihm diskutierte :) )


Was den Ort der Gerichtsbarkeit angeht. Für viele Fälle gibt es keinen fliegenden Gerichtsstand (auch in den USA nicht). Daher war die Auswahl an möglichen Gerichten recht eingeschränkt. Oracle könnte sicher versuchen Einfuhrverbote und Ähnliches in Ländern der EU zu erwirken. In Deutschland ist das aufgrund der Einschränkung, dass technische Lösungen keine Schutzwürde im Sinne des Urheberrechts erlangen können unwahrscheinlich. Zumindest solang wirklich nur die Definition einer API übernommen wurde.


Edit: KlasKersting hats richtig, nach Rechtslage in Deutschland :)
 
Ich gebe bis zum heutigen Tag "java.sun.com" in die URL-Zeile ein wenn ich eine neue Java-Version brauche, ich weigere mich den Namen dieser Firma mit O überhaupt auszusprechen geschweige denn einzutippen. Ich bin nicht Pro-Google sondern Contra-O.....
 
Hauro schrieb:
Es geht im Kern hierum: "zwischenzeitlich vom Obersten Gerichtshof der USA geklärt wurde, dass die Java-APIs urheberrechtlich geschützt sind."

Und das ist kompletter Unsinn. Es war nur ein Berufungsgericht, SCOTUS hat nur den Antrag von Google abgelehnt, in der Sache zu entscheiden. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass sie dem Berufungsgericht zustimmen. Damit gibt es nach wie vor keinen belastbaren Präzedenzfall.
@ComputerBase: Ein ziemlich peinlicher Fehler, der so langsam mal verbessert werden sollte.
 
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