Vater is in der Ausbildung ist er Unterhaltspflichtig?

A4lex

Lt. Junior Grade
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März 2006
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Hi,


ein guter Freund von mir hat sich vor ein paar Monaten von seiner Freundin getrennt, kürzlich hat sie ihm erzählt, dass sie Schwanger von Ihm ist und das im 5. Monat( keiner hat was gemerkt) und das Kind ist definitiv von ihm.

Er ist in der Ausbildung 2 Lehrjahr
Verdienst 534,00 € netto
Halbwaisenrente 70,60 €
Kindergeld 120,00 €

Sie: Vollzeit
Verdienst ca. 940 € netto

Meine Frage ist muss er Untrhalt zahlen? und wenn ja wie hoch?

Ich habe gelesen, dass es ein bestimmten Regelsatz gibt aber offenbar greift der nicht hier, weil er sich grade mal selber versorgen kann wegen Wohnung und Essen und sie ist auch nicht grade in der Lage sich selber zu versorgen.

Ich danke euch allen für eure konstruktiven Vorschläge:)
 
Solange er weniger verdient wie sein Selbstbehalt ist muss er nicht zahlen.
Allerdings wird in dieser Zeit das Geld von der Unterhaltsvorschußkasse vorgestreckt und wenn er mehr verdient muss er es zurück zahlen.
 
Also wenn er fertig ist und nach der Ausbildung ca 1400€ netto verdient muss er dann für ein Jahr zurückzahlen??? oder zwei das sind ja fast 2400€ und für zwei jahre 4800€ und selbst wenn es angerechnet wird bleibt er ja trotzdem verschuldet.. Ja das sind ja tolle Nachrichten für ihn...
 
So siehts aus. Deutsches Recht halt.
Und wenn ihr einfällt das sie keine Lust hat zu arbeiten und lieber zu Hause bleibt dann zahlt er das auch noch.
 
Ehrlich??? Hey, ich mein ok ist ne doofe Sache für beide ein Kind zu zeugen und man sollte die Verantwortung es auch groß zu ziehen aber ist das nicht ein wenig übertrieben? Der junge kann sein Leben in die "Tonne kloppen" um es mal so auszudrücken...Find ich irgendwie traurig....
 
Es kommt noch schlimmer.
Als Vater hast du ohne Einverständnis der Mutter kaum Möglichkeiten die Erziehung des Kindes maßgeblich zu beeinflussen. Wenn sie es einigermaßen clever einfädelt, zahlt er und darf das Kind einmal alle 2 Wochen sehen und auch das kann sie sabotieren.
Er sollte sich nach Möglichkeit mit der Mutter einigen sonst kann das böse enden.
 
Nunja, das überlegt man sich eigentlich vorher ... Sex gibts ja nicht um damit die Zeit totzuschlagen, sondern es dient ja einem bestimmten Ziel ... welches dein Freund ja auch - ungewollt - erreicht hat.

Sei es drum - besteht denn eine Chance das er mit dem Mädel wieder zusammenkommt? Das wäre für alle Beteiligten das Beste ... das Wohl des Kindes sollte nun im Vordergrund stehen und nicht irgendwelche Zahlenspielchen. Dein Freund sollte also daran arbeiten, die Beziehung zu ihr zu kitten bzw. die Liebe neu zu entfachen ... da so eine Unterhaltszahlung über einen verdammt langen Zeitraum geht, ist das die "billigere" - und vor allem: seelisch befriedigerende - Alternative.
 
Auch wenn er mit der Mutter wieder zusammenkommt, entbindet es ihn ja nicht von der Unterhaltspflicht. Er sollte mit der Mutter zusammen zum Jugendamt gehen und die Vaterschaft anerkennen, dann eine Zahlungsvereinbarung treffen. Dann tritt eine Amtsvormundschaft in Kraft, ist kostengünstiger, weil man nicht dauernd den Anwalt zahlen muss um irgendetwas auszuhandeln.
 
Vater Staat erlässt Gesetze die Väter bis auf die Unterhose ausziehen !:mad:

Und dann jammern die Politiker das die Geburtenrate zu niedrig sei.:freak:

Wer will den da noch viele Kinder in die Welt setzen?:confused_alt:
 
sanddorn schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt.

Ich finde das schon in Ordnung, wer ein Kind auf die Welt setzt sollte es auch nach seinen Möglichkeiten versorgen.


Was ich aber überhaupt nicht in Ordnung finde, ist dass die Mutter alle Rechte hat und der Vater (im Endeffekt) keine. Gleichberechtigung sollte für beide Seiten funktionieren...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des vorangehenden Beitrags entfernt; bitte Regeln beachten!)
Ein Tipp von mir, einfach mal einen Vaterschaftstest machen lassen.

Eine Frau trennt sich nicht einfach so....

Mein vorgehen wäre: Nach der Geburt die Freundin fragen, ob Sie mit einem Test einverstanden wäre. Antwortet Sie mit Nein wäre Ich schon stutzig. Eine Frau ist nur so lange Treu, bis Sie etwas besseres findet.

Mein Tipp

Einfach einen Test machen lassen, etwas Spucke, bzw. ein abstrich von der Spucke perr Ohrenstäbchen reicht. Der Test kostet zwischen. 200 - 500€.
 
Ich finde das schon in Ordnung, wer ein Kind auf die Welt setzt sollte es auch nach seinen Möglichkeiten versorgen.


Was ich aber überhaupt nicht in Ordnung finde, ist dass die Mutter alle Rechte hat und der Vater (im Endeffekt) keine. Gleichberechtigung sollte für beide Seiten funktionieren...

Was ist wenn die Möglichkeiten nicht vorhanden sind, um ein Kind das zu geben was es braucht? In dem zweiten Punkt gebe ich dir vollkommen Recht. Es ist dem Gesetz vollkommen egal wo zum Beispiel das uneheliche Kind wohnt in einer "normalen" Beziehung. In diesem Fall gebe es nur die Möglichkeit das dass Kind bei Ihm lebt und trotz der Mehrkosten die er hat muss er Unterhalt zahlen und das ist nicht richtig eher muss es umgekehrt laufen.

Ach ja ich vergas zu erwähnen das er sich entschlossen hat zu ihr zurück zukehren zum wohle des Kindes.... was ich persönlich richtig finde.

@StevenB wie oben erwähnt ist das Kind definitiv von ihm, da sie nur mit ihm in diesem Zeitraum zusammen war und es da keinen anderen gab und dass wissen alle zu 100%(War auch mein erster Gedanke... aber naja so einfach kann man es sich nicht machen)
 
@sanddorn: Wenn die Väter mit den Müttern zusammenbleiben würden, gäbs ja auch kein Problem. Für die One-Night-Stand-Mentalität der Leute kann auch der Staat nichts, noch weniger können die Kinder etwas dafür. Was will man erwarten wenn sich ein Wort wie "Lebensabschnittsgefährt/-in" einbürgert? Die einzige Frage die da zu beantworten gilt ist: Wie viele Lebensabschnitte gibt es und nicht: Gibt es nur einen "Lebensabschnitt"!?

Btw. können sich die Väter, die sich oftmals aus allen sonstigen Sachen raushalten ja mal fragen wie teuer sie das Kind auch in der Beziehung käme.
 
muß man nicht mehr? es ist sogar so, das man ohne Einverständnis der Mutter nichtmal nen Test machen darf.

naja, wenn er Zweifel hat das es sein Kind ist, dann sollte er erstmal nicht die Vaterschafftsanerkennung unterschreiben. denn wenn er das tut, ist der zug eh abgefahren für ihn. wenn Sie dann felsenfest der überzeugung ist, dass er der Vater des Kindes ist, dann kommts zum Vaterschafftstest.
 
da gabs nen neues gerichtsurteil oder n neues gesetz.. habs aber nich mehr im kopf.. da sind mein ich die rechte des mannes beim vaterschaftstest gestärkt worden...
 
habs noch mal nachgelesen. Es gab ein Gerichtsurteil, dass heimliche Vaterschafttest vor Gericht nicht gültig sind.
Wenn man aber einen begründeten Verdacht hat, dass das Kind nciht von einem ist (Ähnlichkeit mit einer anderen Person wie zum Beispiel Freunde, Arbeitsgeber der Mutter oder Mitarbeiter), dann darf man einen Vaterschaftstest fordern.
Außerdem kann man sicher irgendwo einen Vaterschaftstest machen, auch wenn der dann nicht vor Gericht gültig ist.
 
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