Verdienst in der Selbständigkeit als ALG1 Empfänger

nebulein

Admiral
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Hallo,

vielleicht kann mir mal hier jemand weiterhelfen bzw. das ganze genauer erläutern. Ich beziehe seit dem 1.9.2016 ALG1 und bin seit Mai 2015 nebenbei Selbständig. Gewinne hab ich mir bis dato nicht einmal ausbezahlt, sondern das verdiente Geld immer wieder investiert, sprich mein Betriebsergebnis geht aktuell 0 auf 0 auf. Trotzdem kriege ich monatlich vom ALG1 einen Teil abgezogen, weil ich Selbständig bin.

Ich hab schon mehrfach denen Unterlagen geschickt, ausgefüllt, die GUV gezeigt usw. trotzdem kriege ich nicht meine vollen Bezüge. Jetzt soll ich von 01.09.2016-30.11.2016 meine Einkünfte dokumentieren. Ich weiss, dass ich 165 € im Monat maximal verdienen darf. Aber was fällt jetzt genau darunter? Ich bin Online-Händler. Im September hatte ich 0 Umsatz, das war also kein Problem. Im Oktober habe ich Ware eingekauft, wodurch meine GUV auch hier ziemlich 0 auf 0 aufging, also wieder kein Problem. Jetzt hatte ich aber Anfang November einige Bestellungen und hab noch eine Gutschrift von einer Reklamation erhalten, wo über 6 Wochen das ganze hin und her ging, wodurch ich jetzt für den November ordentlich im + bin. sprich die 165 € würde ich überschreiten.

Wie verhält sich das jetzt? Wenn ich die GUV ausdrucke vom November sieht es jetzt so aus als hätte ich gutes Geld verdient, dabei hab ich damit aber weitestgehend die entstandenen Beschaffungskosten aus den beiden Vormonaten damit nur gedeckt.

Außerdem brauche ich ja das Geld um neue Ware einzukaufen. Was wird jetzt beim Arbeitsamt denn genau angerechnet? Mein Geschäftsgewinn oder das was ich mir als Privatentnahme ausbezahle? Ich laufe aktuell noch unter der Kleinunternehmerregelung.

Ich hab schon diverse Artikel dazu gegoogelt, da geht es aber leider immer nur um Selbständige Tätigkeit, wo die Tätigkeit an sich in Rechnung gestellt wird und nicht um Handel mit Waren.
 
Und warum betreibst Du dann einen Handel, wenn kein € dabei übrig bleibt?

Wenn Du ALG bekommst, dann musst Du eben jeden Monat ganz genau Deine sonstigen Einkommen der Agentur mitteilen. Und sie rechnen Deinen Leistungen mit dem Einkommen gegen. Ich denke nicht, dass sie Dich da übergehen. Das wird Dir ja genau mit den Bescheiden mitgeteilt.

Es wird eigentlich jeder Monat betrachtet. Und keine Jahresmittel, keine Jahres GuV Rechnung.
 
BlubbsDE schrieb:
Und warum betreibst Du dann einen Handel, wenn kein € dabei übrig bleibt?

Anschaffungen etc. wenn ich nicht investieren würde, würde natürlich etwas übrig bleiben. Aber am Anfang hat man nunmal nicht direkt alles beisammen und dann kommt mal schnell hier und da was dazu.

Der Rest deiner Antwort ist leider nicht hilfreich, da sie nicht auf mein Problem eingeht, sondern nur eine Verallgemeinerung beinhaltet. Mir geht es darum ob ich jetzt den Geschäftsgewinn in den Formularen angeben muss oder das was ich wirklich mir als Privatentnahme ausbezahle, das sind nämlich 2 paar Schuhe.
 
Gewinn? Privatentnahme? Davon war in Deinem ersten Posting nicht die Rede.

Du musst der Agentur Dein Einkommen angeben. Mehr nicht. Und Privatentnahmen sind Einkommen. Die sogar gegenüber dem Finanzamt schärfer versteuert werden, als unternehmerischer Gewinn.

Vielleicht solltest Du einmal mit einem Steuerberater darüber reden. Der kann Dir genau sagen, was Du für ein Einkommen aus dem Gewerbe erzielt hast. Bei falschen Angaben gegenüber der Agentur kannst Du immense Probleme bekommen.
 
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BlubbsDE schrieb:
Gewinn? Privatentnahme? Davon war in Deinem ersten Posting nicht die Rede.

Du musst der Agentur Dein Einkommen angeben. Mehr nicht. Und Privatentnahmen sind Einkommen. Die sogar gegenüber dem Finanzamt schärfer versteuert werden, als unternehmerischer Gewinn.

Alles danke das reicht mir schon mehr wollte ich nicht wissen. Ja für die Steuererkärung im Frühjahr werde ich einen Steuerberater hinzu ziehen.

Thread kann geclosed werden.
 
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Also, in der Schule (lang, lang ist 's her) haben wir gelernt, daß Privatentnahmen eben KEIN Gewinn sind, sondern sich einkommensneutral verhalten. Es sei denn, mit "Privatentnahme" ist eine Auszahlung als Geschäftsführergehalt gemeint. Das wäre dann sehr wohl ein Einkommen für den Bezieher.
 
Du hast in der Schule nicht aufgepasst!

@nebulein
Deine Buchhaltung ist nicht richtig. In Monaten nur mit Investitionen musst Du einen Minusbetrag ausweisen, den du mit den Verkaufseinkünften in Folgemonaten erst ausgleichst und nach dem Ausgleich erst in ein Plus kommst.
 
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