- Registriert
- Apr. 2001
- Beiträge
- 16.034
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vergleichsportalen im Internet gestärkt. Im konkreten Fall gestatteten es die Richter einem Portal zum Preisvergleich von Flügen, Angebote von Fluggesellschaften mit aufzuführen, die den automatisierten Abruf der Daten in den eigenen AGB explizit untersagt hatten.
Zur News: Vergleichsportale dürfen Daten ohne Zustimmung sammeln
Zur News: Vergleichsportale dürfen Daten ohne Zustimmung sammeln