[Verhalten] Vorstellungsgespräch auf eine unpassende Stelle die ich nicht möchte !

Nolle

Lt. Commander
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1.992
Hallo liebe User

Ich bin seit 01.02.2015 (heute) offiziel Arbeitslos und habe mich u.a. bereits durch Eigeninitiative sowie auf Aufforderung des Arbeitsamtes bei verscheidenen Firmen beworben.
Kurz zu mir:

Ich bin 30 Jahre und gelernter Kfz-Mechatroniker.
Seit 01.01.2009 arbeitete ich in der Firma (bei der ich jetzt gekündigt wurde) als Service-Techniker bzw. das letzte Jahr im Innendienstvertrieb.

Nun zu meinem Problem:

Am 03.02.2015 habe ich bereits ein Vorstellungsgespräch als Automobilkaufmann (ca. 30km vom Wohnsitz entfernt)
bei einem kleinen Autohaus.
Auf diese Stelle sollte ich mich nach Aufforderung des Arbeitsamtes bewerben.
Trotz recht unattraktiver Bewerbung kommt es nun zu dieser Einladung.
Meine Frage an euch.
Wie verhalte ich mich bei diesem Gespräch wenn ich den Job garnicht möchte bzw. er garnicht zu mir passt.
Ich habe keine Erfahrung im Bereich des Automobilkaufmanns.
Gehalt und co. werden auch deutlich unter dem liegen was ich mir vorstelle.
Bitte versteht mich nicht falsch. Ich bin kein Mitbürger der scharf darauf ist ALG1 zu empfangen. Habe mich bei mehreren Firmen beworben, bei denen ich arbeiten möchte.
Auf diese Stelle trifft es allerdings nicht zu.
Eine Sperre beim Amt möchte ich natürlich verhindern.

Bitte um Hilfe

Lg Nolle
 
Zuletzt bearbeitet: (edit)
Warum probierst du es nicht mal? Vielleicht ist es ja doch anders, als du dir das vorstellst. Wenn es nicht klappt kannst du ggf. immer noch wechseln. Du hast ja mit Sicherheit eine Probezeit. Also schmeiß das doch nicht gleich weg.

Gruß Andy
 
Du magst nicht ganz unrecht haben.
Allerdings fehlt mir auch der Ehrgeiz einen Job an zu nehmen bei dem ich am Ende nicht mehr Geld auf die Hand bekomme, als beim ALG 1.
 
Wenn du dich aber gut anstellst, könnte es durchaus sein, dass es nicht länger bei dem Gehalt bleibt. Jeder fängt irgendwo klein an. Das ist nun mal der Weg der Arbeit. Gib nicht von vonrherein auf. :)

Gruß Andy
 
Nur so als weitere Idee - es bewirbt sich immer besser, wenn man einer Tätigkeit nachgeht, als wenn man zur Zeit arbeitslos ist. Meist werden Bewerbungen schon nach diesem Kriterium sortiert - "arbeitssuchend" geht sofort auf dem Stapel "abgelehnt" und die anderen Bewerbungen werden genauer angeschaut.

Ich würde den Job nur deshalb machen um in den Bewerbungen reinschreiben zu können, dass man aktuell ein Job nachgeht.


PS müsste nicht auch durch den Mindestlohn das Gehalt höher sein? Auch der positive Effekt auf die Rente darf nicht verachtet werden.
PPS wie sieht es bei dir bzgl. Weiterbildung aus? Noch ein Kfz Meister machen wäre ja auch eine Option.
 
Nolle schrieb:
Wie verhalte ich mich bei diesem Gespräch wenn ich den Job garnicht möchte bzw. er garnicht zu mir passt.
verhalte dich so, das man nicht sagen kann du hast alles getan um eine Anbahnung des arbeitsvertrages zu verhindern
Ich habe keine Erfahrung im Bereich des Automobilkaufmanns.
dann sage es doch dort.
Gehalt und co. werden auch deutlich unter dem liegen was ich mir vorstelle.
da du alg1 bist, ist die frage was du genau dort bekommst ;)

Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html
 
Nolle schrieb:
Allerdings fehlt mir auch der Ehrgeiz einen Job an zu nehmen bei dem ich am Ende nicht mehr Geld auf die Hand bekomme, als beim ALG 1.
In deiner Position ist diese Behauptung grenzwertig.
 
Generell... Du bist nicht verpflichtet einen Job anzunehmen bei dem du weniger oder gleich ALG I verdienst. Das fällt unter unzumutbar und ist gesetzlich geregelt.

Die Agentur für Arbeit darf dir darauf nichts kürzen etc.

Das gilt übrigens auch, wenn du zB 1000€ ALG I bekommst und im Job 1050€, aber 100€ Fahrtkosten!

Was anderes ist das bei ALG II (Harz IV)!!!
 
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