Verhindert Indizierung das Recht auf Einfuhr/Import?

Cpt. Subtext

Lieutenant
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Hallo liebe Community,

ich habe hier mal eine rein rechtliche Frage.

Folgender Fall:

Ich möchte mir ein xBox Spiel das in Deutschland indiziert wurde von einem Freund in Österreich kaufen lassen, da ich die Version gerne auf Deutsch hätte.

Jetzt interessiert mich ob die Einfuhr bzw. der Import einer solchen Ware legal ist.
Die Indizierung hat doch nur etwas mit dem Jugendschutz zu tun oder?

Bzw. kommt es doch überhaupt erstmal drauf an auf welcher Liste es indiziert wurde oder?

Bin auf jeden Fall verwirrt und hoffe auf erleuchtende Antworten.

Mein Stand der Dinge ist, dass der Import erlaubt ist.
 
Cpt. Subtext schrieb:
...Jetzt interessiert mich ob die Einfuhr bzw. der Import einer solchen Ware legal ist...

Innerhalb der EU ist das eher eine theoretische Frage. Für die Praxis nicht relevant. Außerhalb EU kann der Zoll das Produkt einziehen.
 
"Indiziert" bedeutet nur, dass das Produkt nicht mehr öffentlich beworben und nur an volljährige Personen verkauft werden darf.
Ein indiziertes Produkt ist weder illegal noch verboten!
 
@Fu Manchu
warum sollte der Zoll ein indiziertes Spiel einziehen, solange der Empfänger volljährig ist, kann er das Spiel ohne Probleme bestellen und auch einführen. Interessiert den Zoll kein Stück.
Was anderes wäre es, wenn das Spiel strafrechtlich relevant wäre (Nazi Symbolik, harte Pornografie (die darf afaik grundsätzlich nicht privat eingeführt werden), etc.)
Solange es ne einfach Indizierung ist, kein Problem.
 
Also mir gehts konkret um Gears of War den ersten Teil. Trägt dieser Titel eine einfache Indizierung oder eine besondere? :)

Aber danke schonmal für die Antworten. Haben mich bestätigt in meiner Recherche.
 
lufkin schrieb:
@Fu Manchu
warum sollte der Zoll ein indiziertes Spiel einziehen, solange der Empfänger volljährig ist, kann er das Spiel ohne Probleme bestellen und auch einführen. Interessiert den Zoll kein Stück. ....

"Und der Versandhandel mit indizierten Filmen und Filmen mit FSK 18 ist in Deutschland grundsätzlich verboten", erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Dies gelte sowohl für innerhalb Deutschlands als auch für aus dem Ausland verschickte Filme, so der Sprecher. Er fügt hinzu: "Erlaubt ist der Versand nur, wenn eine hundertprozentig sichere Altersüberprüfung erfolgt." Dies wäre aber nur der Fall, wenn der Kunde bei der Auslieferung seinen Ausweis vorzeigt und somit seine Identität zweifelsfrei geklärt ist. Dass nur mit Kreditkarte bezahlt werden kann - wie es bei Amazon UK der Fall ist - reiche dagegen nicht aus.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,608634,00.html

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Der Zoll wird indizierte Ware einziehen, weil nicht gesichert ist, das der Empfänger 18+ ist, weil es sich bei der Lieferung um eine normale Postsendung handelt, bei welcher eine Übergabe an Personen ab 18 nicht gesichert ist. Das wir dschon seit jahr und Tag so gehandhabt, sollte eigentlich nicht neu sein diese Info.
 
Die gibt es, aber aus dem Ausland wird so eine Sendung eigentlich nicht verschickt, weil ausländische Firmen das nicht müssen. Es ist eine Deutsche Besonderheit und deutsche Firmen (Amazon.de) können dementsprechend versenden. Aber z.B. play.com wird sich nicht darum scheren, dir Päckchen zu senden, die bei der Post eine Altersprüfung durchlaufen. Also einfache Post und der Zoll kennt diese Versender.
 
Bitte mal hier nachlesen - es gibt auch im Binnenmarkt Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen und die durchaus vom Zoll kontrolliert werden.

Nur weil wir jetzt eine gemeinsame Außengrenze haben, heißt das noch nicht dass innerhalbe dieser alles vogelwild gehandelt werden darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die USK prüft Unterhaltungssoftware (z.B. Computerspiele) und stuft sie entsprechend ein.
Eine verschärfte Regelung gilt für Spiele ohne Jugendfreigabe (18): sie sind vom Versandhandel und vom Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel Verkaufsstand oder Kiosk) ausgeschlossen.
Sollte sich ein Hersteller keine solche Prüfung machen lassen (die kostet nämlich Geld) oder ein Spiel USK18 erhalten, dann tritt gerne auch mal die BPjM auf den Plan.
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Früher war es mal ganz einfach: Spiele auf dem Index durften weder verkauft noch importiert werden.
Heute gibt es da natürlich Ausnahmen und Regelungen, so das man vor dem Import prüfen sollte, in wie weit etwas indiziert wurde, was leider nicht mal eben so über die Webseite vom BPjM möglich ist.
 
Also wenn mein Kollege sich das kauft und damit über die Grenze springt ist das absolut legal wenn er volljährig ist. Er kanns ja direkt nachweisen per Perso
 
Aahh, bitte sich einfach mal an Dieter Nuhr halten...

-Iwan- schrieb:
Sollte sich ein Hersteller keine solche Prüfung machen lassen (die kostet nämlich Geld) oder ein Spiel USK18 erhalten, dann tritt gerne auch mal die BPjM auf den Plan.

Seit der Jugendschutznovellierung 2003, welche die USK Freigaben für den Handel bindend gemacht hat, können Spiele mit USK Kennzeichen nicht mehr indiziert werden. Auch mit USK18 nicht.

-Iwan- schrieb:
Früher war es mal ganz einfach: Spiele auf dem Index durften weder verkauft noch importiert werden.

Nein, indizierte Spiele durften immer verkauft werden. Aber eben nur an Erwachsene. Durch die Umformulierung der Bestimmung 2003 wurde es möglich, dass auch der Versandhandel, bei Sicherstellung das der Empfänger erwachsen ist, die Spiele versenden darf. Vorher war der Versandhandel mit indizierter Ware untersagt.


Grundsätzlich zum Thema: Der Handel mit indizierten Spielen ist völlig legal, das Kaufen solcher Spiele ebenfalls, jeweils unter der Vorraussetzung das Käufer und Verkäufer volljährig sind und sichergestellt ist, dass nur der Käufer selbst das Spiel erhält (beispielsweise durch eigenhändigen Versand). Es hat auch keinen Einfluss auf welcher Liste (A oder B) die Spiele stehen, das ist für die rechtliche Behandlung irrelevant.

Prinzipiell liegt die Verantwortung der Altersüberprüfung beim Verkäufer, ausländische Verkäufer führen eine solche natürlich nicht durch, nach deutschem Recht handeln diese illegal. Verfolgt wird das nicht und selbst wenn du bei einem Händler nicht im EU Gebiet einkaufst und das Spiel im Zoll hängenbleibt sollte es dir, nach Altersnachweis, ausgehändigt werden.
 
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