Verkauf Kleinanzeigen - DHL Transportschaden - Käufer schickt Paket unangekündigt zurück

Berlinrider

Commander
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Hallo,

Ich habe auf Kleinanzeigen einen gebrauchten aber voll funktionsfähigen Laserdrucker verkauft. Via Zahlung Kleinanzeigen mit Käuferschutz.

Alles bombenfest verpackt und gepolstert und davon Fotos gemacht.

Versand via DHL Paket bis 500€ versichert (Verkaufspreis <150€).

Paket beim Käufer angekommen am Mittwoch, 11.12.

Dann 2 Tage später (also gestern) meldet sich der Käufer und sagt, dass der Drucker voller Tonerstaub wäre und nun defekt ist. Fotos liegen vor.

Entgegen meiner Bitte, bei DHL den mutmaßlichen Transportschaden zu melden und mit dem Rückversand zu warten, wurde das Gerät wieder an mich zurückgeschickt. Zustellung mutmaßlich am Montag, 16.12 (Sendungsnummer liegt vor, interessanterweise spuckt das DHL-Tracking bei Eingabe meiner PLZ für die Anzeige der Detailinfos den Fehler „falsche Angaben“ aus).

Unabhängig davon, dass ich es unschön finde, mit Rückversand ohne Kommunikation vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ist doch die Rechtslage eindeutig? Bei privaten Verkäufen trägt der Käufer das Transportrisiko für Verlust und Beschädigung.

Siehe (Beispiel Ebay):

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html#:~:text=Rechtliche%20Informationen%20für%20private%20Verkäufer,-Übersicht&text=Nach%20der%20allgemeinen%20Regelung%20des,also%20auf%20Risiko%20des%20Käufers.

Da die Schadenanzeige bei DHL bisher unterblieb, würde ich die Rücksendung nun ablehnen, um dem Käufer die Chance auf Anzeige des Schadens bei DHL zu wahren.

Ich stehe in Kontakt mit dem Käufer, meine inhaltlichen Fragen blieben leider unbeantwortet.

Wie würdet ihr hier vorgehen? DHL Hotline hat ja erst am Montag wieder geöffnet.

Gibt es bei Kleinanzeigen auch einen Verkäuferschutz?


Danke vorab!
 
Du hast den Drucker unfachmännisch verpackt.
Toner nimmt man bei Paket-Versand aus dem Drucker, packt ihn extra ein und legt das dann mit in das Paket.
Ungeeignete Verpackungen gehen zu Lasten des Verkäufers.
Das kannst Du Dir dann auch von dhl am Montag bestätigen lassen.
 
Berlinrider schrieb:
die Schadenanzeige bei DHL bisher unterblie
Die musst IMO du machen, da der Käufer gar keinen Vertrag mit DHL hat.

Zum Käuferschutz: Ja, wenn der Käufer mit 'sicher bezahlen' bezahlt hat.
 
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Mein generelles Verständnis ist:
  • Einen etwaigen Schaden zu Lasten des Verkäufers muss der Käufer nachweisen.
  • Der, der den Versand beauftragt, hat einen Vertrag mit dem Versanddienstleister und nur der kann auch einen Schaden geltend machen. Die andere Partei ist vermutlich aus nebenvertraglichen Pflichten zur Unterstützung verpflichtet.
  • Der Verkäuferschutz ist keine stabile rechtliche Basis, das sind lediglich ordentliche Gerichte sowie, wenn wirksam vereinbart und entsprechend ausgestaltet, Schiedsgerichte.


Wie bzw. was davon bzw. ob das alles auf deinen Einzelfall passt, musst du halt gucken.
 
Ich bin kein Drucker Profi. Das Teil wurde damals mit fertig gestecktem Toner geliefert und auf die Idee das zu separieren bin ich nicht gekommen. Man lernt nicht aus.

Den Vertrag schließe zwar ich mit DHL, jedoch im Auftrag des Käufers. So war bisher mein Verständnis.

Edit: Laut DHL sind Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung anzuzeigen. Von wem steht dort nicht. Quelle: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/probleme-loesungen.html

Im Grunde ist für mich nur die Frage, ob sich meine Chancen auf Erstattung des Verkaufspreises dadurch verringere, in dem ich die Rücksendung annehme und selbst zur Filiale gehe um die Reklamation vorzunehmen. Innerhalb der 7 Tage wäre ich am Montag ja noch. Bei Ablehnung sind die 7 Tage dann rum, insofern eigentlich klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Berlinrider schrieb:
Unabhängig davon, dass ich es unschön finde, mit Rückversand ohne Kommunikation vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ist doch die Rechtslage eindeutig? Bei privaten Verkäufen trägt der Käufer das Transportrisiko für Verlust und Beschädigung.

Normal schon. Nur hast Du mit Käuferschutz via Treuhand verkauft. Hier meldet der Käufer das einfach Kleinanzeigen dass der Artikel nicht wie beschrieben ist und von der Beschreibung abweicht. Keine Ahnung ob Kleinanzeigen Dich denn auch noch mit involviert und anschreibt oder nur den Käufer antwortet und ihm sagt dass er das Paket an Dich zurück senden und die Trackingnummer hinterlegen soll und denn sein Geld zurück bekommt.

Auf eBay muss er jedenfalls zuerst einen Fall aufmachen und Du ihm denn ein Rücksendeschein senden. Hast du den Artikel wieder zurück erhalten und kontrolliert wird der Kaufbvetrag zurück erstattet. Glaub so einen Verkäuferschutz gibt es aber auf Kleinanzeigen nicht.

Genauso gibt es bei Käuferschutz kein Versandrisiko mehr. Das trägst Du! Ist es nicht ordentlich verpackt oder entspricht der Artikel nicht der Beschreibung haftest Du und musst zurück nehmen und erstatten und hier lag ja der Fehler bei Dir beim nicht entfernten Toner.


Berlinrider schrieb:
Im Grunde ist für mich nur die Frage, ob sich meine Chancen auf Erstattung des Verkaufspreises dadurch verringere, in dem ich die Rücksendung annehme und selbst zur Filiale gehe um die Reklamation vorzunehmen. Innerhalb der 7 Tage wäre ich am Montag ja noch. Bei Ablehnung sind die 7 Tage dann rum, insofern eigentlich klar.

Muss der Empfänger nicht den Schaden Dir melden, Du wendest dich an DHL und der Käufer muss mit dem Paket zur Filiale damit die es an DHL schicken? Ich glaube Du als Versender kannst das gar nicht selbst machen. Du musst den Schaden nur melden weil du ja mit DHL den Vertrag geschlossen hast indem du die Marke gekauft und bezahlt hast.
 
Berlinrider schrieb:
Ich bin kein Drucker Profi. Das Teil wurde damals mit fertig gestecktem Toner geliefert und auf die Idee das zu separieren bin ich nicht gekommen. Man lernt nicht aus.

Toner ist durchaus bei Lieferung im Gerät verbaut, aber immer in versiegeltem Zustand. Die Erstöffnung nach Lieferung erfolgt bei Inbetriebnahme. Ein Versand mit eingebautem und unversiegeltem Toner ist fahrlässig und in aller Regel steht in den Handbüchern auch, dass er so nicht transportiert werden darf. DHL wird daher mit ziemlicher Sicherheit jegliche Verantwortung ablehnen.

Berlinrider schrieb:
Den Vertrag schließe zwar ich mit DHL, jedoch im Auftrag des Käufers. So war bisher mein Verständnis.

Nein, Du bist der Vertragspartner und musst die Ansprüche an DHL stellen. Das könnte man ggfs. über eine Abtretung regeln, wenn der Käufer denn daran Interesse hätte, was ich nicht erwarten würde. Der Käufer meldet den Schaden dir und du dann DHL.

Erschwert würde es jetzt, wenn tatsächlich ein ein Transportschaden vorläge, was ich ja hier aber ohnehin nicht sehe, durch den schon erfolgten Rückversand vor der Schadensmeldung an DHL.
 
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Und schau ob die Seriennummer stimmt, nicht das der Käufer nur sein eventuelles Altgerät dir zu geschickt hat.
 
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