Hallo,
Nehmen wir diesen fiktiven Fall an:
Schüler (S) hat seit mehreren Jahren ein Schülerticket (nennen wir es mal T) gehabt, welches nur so lange gültig ist wie das Ausbildungsverhältnis besteht. Da S über 18 war, wollte die Verkehrsgemeinschaft (VG) jedes Jahr eine Schulbescheinigung von S, welche er auch jedes Jahr einbrachte. 2016 schrieb die VG an und hakte nach wo diese blieb. Also ging S da hin und teilte denen mit dass keine nötig sei, da S im Juni das Ausbildungsverhältnis enden würde. Daraufhin meinte der Kundenberater dass dies in Ordnung sei, und dass das Ticket mit Ende der Ausbildung eh enden würde.
Juni 2016 machte S sein Abitur und ging anschließend an die Uni.
Heute, fast 2 1/2 Jahre später sah S ein Brief vom Inkasso mit offenen Forderungen im Zeitraum September - Oktober (anscheinend wurden Juli und August vom Konto von S abgebucht, ohne dass er es bemerkt hatte. Nur hat S das Konto Ende August geschlossen und bei einer neuen Bank eröffnet) 2016.
S ist natürlich perplex weil die Sache ja gekündigt worden ist. In den AGBs, welche sich S durchgelesen hat steht folgendes drinnen:
3. Beginn und Dauer des Abonnements
Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA- Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine). Liegt das ordnungsgemäße erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt mindestens für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat. Wenn das Abonnement nicht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den nichtschulpflichtigen Schüler (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so ist für den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 zu entrichten. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.
Fakt ist, S war sowohl im Kundenservice und hat es denen mitgeteilt auch hatten die die Schulbescheinigung. Und nein, es geht um das Schülerticket, welches weiterberechnet wurde, nicht Ticket1000 (somit dieser Part ja eigentlich keine Relevanz hätte).
In den Schulbescheinigungen stand sinngemäß drin:
„Der Schüler, xy, wird voraussichtlich am 30. Juni 2016 seine allgemeine Hochschulreife erlangen“
Nehmen wir diesen fiktiven Fall an:
Schüler (S) hat seit mehreren Jahren ein Schülerticket (nennen wir es mal T) gehabt, welches nur so lange gültig ist wie das Ausbildungsverhältnis besteht. Da S über 18 war, wollte die Verkehrsgemeinschaft (VG) jedes Jahr eine Schulbescheinigung von S, welche er auch jedes Jahr einbrachte. 2016 schrieb die VG an und hakte nach wo diese blieb. Also ging S da hin und teilte denen mit dass keine nötig sei, da S im Juni das Ausbildungsverhältnis enden würde. Daraufhin meinte der Kundenberater dass dies in Ordnung sei, und dass das Ticket mit Ende der Ausbildung eh enden würde.
Juni 2016 machte S sein Abitur und ging anschließend an die Uni.
Heute, fast 2 1/2 Jahre später sah S ein Brief vom Inkasso mit offenen Forderungen im Zeitraum September - Oktober (anscheinend wurden Juli und August vom Konto von S abgebucht, ohne dass er es bemerkt hatte. Nur hat S das Konto Ende August geschlossen und bei einer neuen Bank eröffnet) 2016.
S ist natürlich perplex weil die Sache ja gekündigt worden ist. In den AGBs, welche sich S durchgelesen hat steht folgendes drinnen:
3. Beginn und Dauer des Abonnements
Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA- Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine). Liegt das ordnungsgemäße erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt mindestens für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat. Wenn das Abonnement nicht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den nichtschulpflichtigen Schüler (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so ist für den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 zu entrichten. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.
Fakt ist, S war sowohl im Kundenservice und hat es denen mitgeteilt auch hatten die die Schulbescheinigung. Und nein, es geht um das Schülerticket, welches weiterberechnet wurde, nicht Ticket1000 (somit dieser Part ja eigentlich keine Relevanz hätte).
In den Schulbescheinigungen stand sinngemäß drin:
„Der Schüler, xy, wird voraussichtlich am 30. Juni 2016 seine allgemeine Hochschulreife erlangen“