Verkehrsgesellschaft schickt Mahnung aus 2016 - gerechtfertigt oder nicht?

BuzzAMK

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Hallo,

Nehmen wir diesen fiktiven Fall an:
Schüler (S) hat seit mehreren Jahren ein Schülerticket (nennen wir es mal T) gehabt, welches nur so lange gültig ist wie das Ausbildungsverhältnis besteht. Da S über 18 war, wollte die Verkehrsgemeinschaft (VG) jedes Jahr eine Schulbescheinigung von S, welche er auch jedes Jahr einbrachte. 2016 schrieb die VG an und hakte nach wo diese blieb. Also ging S da hin und teilte denen mit dass keine nötig sei, da S im Juni das Ausbildungsverhältnis enden würde. Daraufhin meinte der Kundenberater dass dies in Ordnung sei, und dass das Ticket mit Ende der Ausbildung eh enden würde.
Juni 2016 machte S sein Abitur und ging anschließend an die Uni.

Heute, fast 2 1/2 Jahre später sah S ein Brief vom Inkasso mit offenen Forderungen im Zeitraum September - Oktober (anscheinend wurden Juli und August vom Konto von S abgebucht, ohne dass er es bemerkt hatte. Nur hat S das Konto Ende August geschlossen und bei einer neuen Bank eröffnet) 2016.

S ist natürlich perplex weil die Sache ja gekündigt worden ist. In den AGBs, welche sich S durchgelesen hat steht folgendes drinnen:



3. Beginn und Dauer des Abonnements
Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA- Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine). Liegt das ordnungsgemäße erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abonnement gilt mindestens für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat. Wenn das Abonnement nicht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den nichtschulpflichtigen Schüler (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so ist für den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 zu entrichten. Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich.


Fakt ist, S war sowohl im Kundenservice und hat es denen mitgeteilt auch hatten die die Schulbescheinigung. Und nein, es geht um das Schülerticket, welches weiterberechnet wurde, nicht Ticket1000 (somit dieser Part ja eigentlich keine Relevanz hätte).

In den Schulbescheinigungen stand sinngemäß drin:

„Der Schüler, xy, wird voraussichtlich am 30. Juni 2016 seine allgemeine Hochschulreife erlangen“
 
1.) Was denn nun?
Also ging S da hin und teilte denen mit dass keine (Schulbescheinigung (mein Verständnis)) nötig sei, da S im Juni das Ausbildungsverhältnis enden würde.

Fakt ist, S war sowohl im Kundenservice und hat es denen mitgeteilt auch hatten die die Schulbescheinigung.


2.) Warum sollte der Passus mit Ticket1000 nicht gelten? Das Schoko-/Schülerticket ist nicht mehr gültig (da kein Nachweis) und du hast draufhin die Kosten des Tieckt1000 zu zahlen.


3.) Existiert die alte Bescheinigung noch? Wenn ja, krallen und ab ins Kundencenter. Vieles lässt sich persönlich recht zügig klären. Der Sachbearbeiter hat sich damals ja bestimmt ne Kopie gemacht und abgelegt. zwinker
Wenn du gut bist lässt du dir die zuviel geleisteten Zahlungen noch rückerstatten.


4.) Wenns blöd läuft dann hast du nach:
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen.
verloren.
 
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Das keine bezieht sich auf Kündigung.
Diese sei nicht notwendig da das Vertragsverhältnis enden würde sobald meine Schullaufbahn (Ausbildungsverhältnis) beendet ist.

ich war gerade da und die haben mir die Schulbescheinigung gezeigt. Die berufen sich jetzt darauf, dass “voraussichtlich” anscheinend nichts heißt.


3. Und 4.:
Dann hätten die Ansprüche für das Ticket1000 geltend machen müssen, oder verstehe ich da was falsch? Zumal das ja in der Schulbescheinigung steht
 
Das Problem ist wohl, dass man persönlich da war und nichts schriftliches in der Hand hat, dass man kein Schüler mehr ist. Im Kundencenter hätte man zumindest was schriftliches Aushändigen können.
Das scheint wohl nicht passiert zu sein
 
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Mit einer Aussage "wird voraussichtlich erreichen" kann das Unternehmen selbstverständlich nichts anfangen.
Es kann ja nach wie vor passieren, dass Du durchs Abi rauscht und dann nächstes Schuljahr erneut mit einer Bescheinigung ankommst.

Deshalb ...
Der Satz hinter Deinem Fettgedruckten ist der entscheidende Punkt.
Du als Kunde hast dem Unternehmen mitzuteilen, dass Du ab Termin x nicht mehr Schüler bist und ab dem Tag gilt dann der normale Abo-Preis.
Unterlässt Du dieses und es wird bemerkt, musst Du sicherlich die Differenz nachzahlen.
 
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hamju63 schrieb:
Du als Kunde hast dem Unternehmen mitzuteilen, dass Du ab Termin x nicht mehr Schüler bist und ab dem Tag gilt dann der normale Abo-Preis.

Das hat er ja. Er hat auch mit einem Service Mitarbeiter gesprochen.
Was ihm fehlt ist ein Nachweis, dass er es dem Unternehmen mitgeteilt hat. Wobei dieser Satz auf der Bescheinigung zumindest nachweist, dass er da war und es nachvollziehbar ist, dass man darüber gesprochen hat.

Ob er durchfällt oder das Datum nicht stimmt, kann dem Unternehmen doch egal sein - der Kunde muss dann eh wieder eine Fahrberechtigung beantragen. Er will hier ja eine Leistung einstellen lassen - dafür muss ich doch nicht nachweisen, dass ich keinen Anspruch auf die Leistung habe...
 
1) "Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines Status mitzuteilen."
Das kann auch bedeuten, dass nur mitgeteilt werden muss, wenn der voraussichtliche Status entfällt.
2) S soll sich sehr gut überlegen, ob er damals alleine beim Kundencenter war, die Aussage also wirklich niemand bezeugen kann. Falls das notwendig sein sollte.

Der Brief kommt also vom Inkasso-Büro, nicht von der Persönenbeförderung?

Zahlen würde ich an S' Stelle nicht. Aus verschiedenen Gründen. 1) und 2) sind nur für mich offensichtliche Ansätze.
 
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@hamju63, das ist es ja. Es geht ja nicht darum dass die mir den Ticket1000-Abopreis berechnet haben, sondern weiterhin den Schülerpreis. Damit haben die ja Mist gebaut und einfach - trotz meiner Schulbescheinigung - das Abo weiterlaufen lassen. So wie ich es dem Schreiben entnehmen kann lief es bis Oktober weiter, wobei die Lastschrift von September Oktober nicht eingebucht werden konnten (da das Konto nicht mehr existierte, wegen Bankwechsel)

@Idon, genau, das ist vom Inkasso-Büro. Die Briefe habe ich alle weggeschmissen vom Verkehrsunternehmen, da die oft Werbung geschickt haben und ich immer dachte das wären Werbung/Rückgewinnungsangebote oder was weiß ich. (Hätte ja eh kein Bedarf dafür gehabt, da ich das NRW-Semesterticket habe). Ich denke mal, im schlimmsten Fall warte ich einfach den Mahnbescheid ab und widerspreche den. Dürfen die vorher einen Schufaeintrag errichten? Da die zumindest damit drohen.
ich war tatsächlich mit meinem Großvater da, der aber attestiert an Demenz leidet (er hat mich da hingefahren da ich noch keinen Führerschein hatte.) Die Frage ist eben, ob das gewertet wird/gilt, oder ob die sagen das gilt nicht nach dem Motto "Der hat ja eh Demenz"(ich kenne mich damit ehrlich gesagt nicht aus)?
 
Alleine irgendwo gewesen zu sein bedeutet ja nicht, dass die Aussage nicht stimmt. Ein Gericht würde hier die Glaubwürdigkeit frei würdigen. Regelmäßig bedeutet das, zu schauen, ob die Geschichte so stimmig ist. Da spielt gerade bei unteren Instanzen extrem viel Lebenswirklichkeit der Richter mit hinein.

Was ist denn nun Stand? Das Verkehrsunternehmen beharrt auf seiner Meinung?

Um wieviel Geld geht es denn? Vielleicht mal ganz plump bei "BILD-hilft" etc. versuchen, wenn du nicht zu medienscheu bist.
 
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@JaredFogle

Da du Semesterticket schreibst, nehme ich an du bist an einer Hochschule. Du könntest auch dort versuchen rechtliche Hilfe zu bekommen. Gibt für Studenten immer wieder Anlaufstellen für rechtliche Angelegenheiten.
 
@hallo7, habe ich versucht. Aber die sind größtenteils eher so Sozialbereich (Bafög, studieren mit Kind etc)

@Idon, das wäre meine letzte Instanz. Es geht “nur” um 170€, aber Geld ist Geld
 
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