Verkehrszeichen 299 - ZickZack Linie

SaxnPaule

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Hallo Community,

ich habe zwei Fragen in Bezug auf die StVO welche ich nach eigener Recherche nicht klären konnte.

Frage 1:
Es gibt das Verkehrszeichen 299 - Die ZickZackLinie welches ein Park-/Halteverbot verlängern kann. Das gilt sowohl bei Einfahrten (5 bzw. 8m Bereich), als auch bei Bushaltestellen (15m nach vorn und hinten) oder Park-/Halteverboten (nach vorn und/oder hinten, je nach Schild).

Nun haben wir bei uns in der Stadt eine offene ZickZack Line zu der ich nichts finden konnte. Außerdem gibt es an dieser Stelle keine ergänzende Beschilderung, keine Einfahrt und auch keinen abgesenkten Bordstein.

Wie verhält es sich rein rechtlich mit dem Bereich zwischen den offenen ZickZack Flächen?
Mir geht es nicht um "da müsste", "da könnte" oder "da sollte", sondern um Fakten auf Basis der Straßenverkehrsordnung.

Frage 2:
Der zweite Punkt ist rein rechtlich eigentlich klar, aber meines Erachtens bei uns in der Stadt nicht korrekt umgesetzt.
Das Parken gegenüber von T-Kreuzungen ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn eine Beschilderung verbietet es.

Nun ist es aber so, dass wir viele Stellen haben, wo wie abgebildet geparkt wird, LKW aber jedes Mal über den Bordstein fahren müssen um die Kurve zu passieren. Wäre nicht an genau diesen Stellen eine ZickZack Linie oder ein entsprechendes Schild angebracht?

20250227_102101.jpg
 
Bei uns gab es auch zwei solcher Zick Zack Linien, dazwischen haben wir geparkt.
Ist das zufällig in einer Kurve?
 
Wir hatten eine leichte Kurve und mussten am Anfang und am Ende der Kurve freihalten, da sonst der Bus nicht durch passte. In der Mitte haben wir dann ganz normal parken dürfen, also zwischen beiden ZickZack Linien.
 
Waren die Linien an einer Seite offen (wie im Bild) oder an beiden Seiten geschlossen mit einer Orthogonalen zum Fahrbahnrand?
 
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Ah, danke.

Bleibt nur noch das hier:
Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Haltverbot oder Parkverbot (Anlage 2 laufende Nummer 73 StVO).

Es gibt kein anderweitiges Schild. Auch Einmündungen oder abgesenkter Bordstein sind nicht in der Nähe.
Die Fläche befindet sich in einer 30er Zone.

Davor und dahinter parken Autos. Genau wie auf der Zeichnung.
 
Das sehe ich anders. Ist auch im Fazit nochmal geschrieben.

Grenzmarkierungen begründen kein selbständiges Verbot. Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Haltverbot oder Parkverbot.

Die sind nur dazu da ein anderweitiges Halteverbot zu verlängern.

An andrer Stelle in der Stadt haben wird das gleiche Konstrukt, allerdings mit Halteverbotsschild <- - > in der Mitte.

Somit ist obige Situation in meinen Augen rechtlich wackelig. Drauf ankommen werde ich es trotzdem nicht lassen :P
 
Dem stimme ich zu. Hier könnte eine Klärung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde notwendig sein.
 
Ich bin gestern an einer ca. 30m langen Parkbucht im Nebenort vorbeigefahren, dort war an einer Stelle eine private Zufahrt wo mittels einer ca. 2m breiten Zick-Zack-Linie ein Halte-/Parkverbot ausgewiesen. Es gab kein zusätzliches Verkehrschild dazu.
 
Korrekt, weil Parken vor Einfahrten ja auch verboten ist. Die Zickzack Linie verlängert dieses Verbot nur.
 
?? Du erwähntest oben:
Grenzmarkierungen begründen kein selbständiges Verbot. Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Haltverbot oder Parkverbot.

An der von mir erwähnten Stelle sind 30m Parkbucht, also Parken erlaubt und irgendwo dazwischen die Zick-Zack-Linie wegen der Einfahrt. Und dennoch kein Halte- oder Parkverbostschild, wie in deinem zitierten Absatz gefordert. Also gilt die Linie auch ohne Verkehrszeichen als Halte-Verbotszone.
 
Man darf nicht vor einer Einfahrt Parken. Das ist das Verbot. Genauso wie 5m vor/nach Kurven. Da bedarf es dann keiner separaten Beschilderung.
 
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