SaxnPaule
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 10.404
Hallo Community,
ich habe zwei Fragen in Bezug auf die StVO welche ich nach eigener Recherche nicht klären konnte.
Frage 1:
Es gibt das Verkehrszeichen 299 - Die ZickZackLinie welches ein Park-/Halteverbot verlängern kann. Das gilt sowohl bei Einfahrten (5 bzw. 8m Bereich), als auch bei Bushaltestellen (15m nach vorn und hinten) oder Park-/Halteverboten (nach vorn und/oder hinten, je nach Schild).
Nun haben wir bei uns in der Stadt eine offene ZickZack Line zu der ich nichts finden konnte. Außerdem gibt es an dieser Stelle keine ergänzende Beschilderung, keine Einfahrt und auch keinen abgesenkten Bordstein.
Wie verhält es sich rein rechtlich mit dem Bereich zwischen den offenen ZickZack Flächen?
Mir geht es nicht um "da müsste", "da könnte" oder "da sollte", sondern um Fakten auf Basis der Straßenverkehrsordnung.
Frage 2:
Der zweite Punkt ist rein rechtlich eigentlich klar, aber meines Erachtens bei uns in der Stadt nicht korrekt umgesetzt.
Das Parken gegenüber von T-Kreuzungen ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn eine Beschilderung verbietet es.
Nun ist es aber so, dass wir viele Stellen haben, wo wie abgebildet geparkt wird, LKW aber jedes Mal über den Bordstein fahren müssen um die Kurve zu passieren. Wäre nicht an genau diesen Stellen eine ZickZack Linie oder ein entsprechendes Schild angebracht?

ich habe zwei Fragen in Bezug auf die StVO welche ich nach eigener Recherche nicht klären konnte.
Frage 1:
Es gibt das Verkehrszeichen 299 - Die ZickZackLinie welches ein Park-/Halteverbot verlängern kann. Das gilt sowohl bei Einfahrten (5 bzw. 8m Bereich), als auch bei Bushaltestellen (15m nach vorn und hinten) oder Park-/Halteverboten (nach vorn und/oder hinten, je nach Schild).
Nun haben wir bei uns in der Stadt eine offene ZickZack Line zu der ich nichts finden konnte. Außerdem gibt es an dieser Stelle keine ergänzende Beschilderung, keine Einfahrt und auch keinen abgesenkten Bordstein.
Wie verhält es sich rein rechtlich mit dem Bereich zwischen den offenen ZickZack Flächen?
Mir geht es nicht um "da müsste", "da könnte" oder "da sollte", sondern um Fakten auf Basis der Straßenverkehrsordnung.
Frage 2:
Der zweite Punkt ist rein rechtlich eigentlich klar, aber meines Erachtens bei uns in der Stadt nicht korrekt umgesetzt.
Das Parken gegenüber von T-Kreuzungen ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn eine Beschilderung verbietet es.
Nun ist es aber so, dass wir viele Stellen haben, wo wie abgebildet geparkt wird, LKW aber jedes Mal über den Bordstein fahren müssen um die Kurve zu passieren. Wäre nicht an genau diesen Stellen eine ZickZack Linie oder ein entsprechendes Schild angebracht?
