HOB23
Ensign
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 141
Hallo an alle! Also ich habe schon einige Themen zu Mietrecht gefunden, jedoch hab ich einen etwas spezielleren Fall.
Zunächst muss ich sagen, dass ich mich mit dem deutschen Mietrecht nicht besonders auskenne. Ich bin Italiener und studiere hier erst seit einem Jahr und deshalb bin ich auch hier, um Erfahrungen und Wissen von euch zu erhalten.
In meiner Wohnung in München wohne ich mit 2 Mitbewohnern seit nun einem Jahr. Beim Einzug habe ich das Zimmer mit der Glastür bekommen/gewählt. Es ist nun so: Ich habe seit dieser Zeit einen Karton als Lichtschutz dort hängen. Meiner Frage lautet nun: Ist der Vermieter in irgendeiner Art und Weise verpflichtet mir diese Glastür (mit Holzrahmen) durch eine Holztür zu ersetzen? Ich denke es wäre nur Kulanz, ein Bekannter meint, er müsse dies machen, wenn ich es beanstande! Das Problem liegt aber daran, dass der Mitvertrag bereits unterzeichnet wurde. Was für Ansprüche darf ich als Mieter stellen? Bin ich einfach selber blöd, wenn der Vertrag unterzeichnet ist und ich diesen Mangel nicht gleich erwähnt habe?
Der Lichteinfall in das Zimmer ist Teilweise schon störend und das Glas ist auch nicht unbedingt der beste Schallschutz, deshalb nervt das ganze doch ganz schön!
Was haltet ihr davon?
grüße HOB
P.s.
Falls das, das falsche Unterforum für eine solche Frage ist, tut mir das leid
Zunächst muss ich sagen, dass ich mich mit dem deutschen Mietrecht nicht besonders auskenne. Ich bin Italiener und studiere hier erst seit einem Jahr und deshalb bin ich auch hier, um Erfahrungen und Wissen von euch zu erhalten.
In meiner Wohnung in München wohne ich mit 2 Mitbewohnern seit nun einem Jahr. Beim Einzug habe ich das Zimmer mit der Glastür bekommen/gewählt. Es ist nun so: Ich habe seit dieser Zeit einen Karton als Lichtschutz dort hängen. Meiner Frage lautet nun: Ist der Vermieter in irgendeiner Art und Weise verpflichtet mir diese Glastür (mit Holzrahmen) durch eine Holztür zu ersetzen? Ich denke es wäre nur Kulanz, ein Bekannter meint, er müsse dies machen, wenn ich es beanstande! Das Problem liegt aber daran, dass der Mitvertrag bereits unterzeichnet wurde. Was für Ansprüche darf ich als Mieter stellen? Bin ich einfach selber blöd, wenn der Vertrag unterzeichnet ist und ich diesen Mangel nicht gleich erwähnt habe?
Der Lichteinfall in das Zimmer ist Teilweise schon störend und das Glas ist auch nicht unbedingt der beste Schallschutz, deshalb nervt das ganze doch ganz schön!
Was haltet ihr davon?
grüße HOB
P.s.
Falls das, das falsche Unterforum für eine solche Frage ist, tut mir das leid