Guten Morgen,
kann mir jemand einen Rat geben oder hatte eine ähnliche Situation?
Unser Vermieter weigert sich das Guthaben aus der letzten Betriebskostenabrechnung auszuzahlen.
Zuvor hat die Stadtverwaltung allen Mietern ein Fragebogen zukommen lassen, wo man Angeben zur Mietsituation machen sollte, nun stellte sich heraus , dass wir ein Guthaben um die 3,154€ haben.
Das Schreiben der Betriebskostenabrechnung haben wir am 5.06.2017 erhalten, es sind jetzt mehr als 30 Tage vergangen.
Auf die bitte das letzte Guthaben auszuzahlen würde bislang nicht eingegangen oder Schriftlich geantwortet, man stellte sich quer, auf Telefonische Anfragen wird man hingehalten, oder kann keine Auskunft erteilen.
Beim alten Vermieter vor dem Umzug, wurde das Guthaben i.d.R innerhalb von 10-15 Tagen auf das Bankkonto überwiesen.
Ich habe gehört, jetzt erfahren dass der Vermierter 30 Tage Zeit hat die Auszzahlung vorzunehmen, so eine Art Frist, stimmt das? Oder Kann sich ein Vermieter dabei soviel Zeit nehmen wie er möchte?
kann mir jemand einen Rat geben oder hatte eine ähnliche Situation?
Danke für eueren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
kann mir jemand einen Rat geben oder hatte eine ähnliche Situation?
Unser Vermieter weigert sich das Guthaben aus der letzten Betriebskostenabrechnung auszuzahlen.
Zuvor hat die Stadtverwaltung allen Mietern ein Fragebogen zukommen lassen, wo man Angeben zur Mietsituation machen sollte, nun stellte sich heraus , dass wir ein Guthaben um die 3,154€ haben.
Das Schreiben der Betriebskostenabrechnung haben wir am 5.06.2017 erhalten, es sind jetzt mehr als 30 Tage vergangen.
Auf die bitte das letzte Guthaben auszuzahlen würde bislang nicht eingegangen oder Schriftlich geantwortet, man stellte sich quer, auf Telefonische Anfragen wird man hingehalten, oder kann keine Auskunft erteilen.
Beim alten Vermieter vor dem Umzug, wurde das Guthaben i.d.R innerhalb von 10-15 Tagen auf das Bankkonto überwiesen.
Ich habe gehört, jetzt erfahren dass der Vermierter 30 Tage Zeit hat die Auszzahlung vorzunehmen, so eine Art Frist, stimmt das? Oder Kann sich ein Vermieter dabei soviel Zeit nehmen wie er möchte?
kann mir jemand einen Rat geben oder hatte eine ähnliche Situation?
Danke für eueren Rat.
Mit freundlichen Grüßen