Versandkosten Rückerstattung bei einem Bestellwert über 40€

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Project2501

Gast
Hallo allerseits,

vor wenigen Wochen habe ich 2x 2GB DDR2-800MHz RAM (PC6400) für mein Notebook bei CSV.de für insgesamt 49,44€ bestellt.
Dabei haben die Speicherriegel jeweils 22,27€ gekostet - zuzüglich die 4,90€ Versand.

Noch während sich die Bestellung in Bearbeitung befand, erhielt ich überraschenderweise 3GB (1x 2GB + 1x 1GB) von einem Kollegen, was zu einer Stornierung der Bestellung führte.
Der CSV-Ansprechpartner schrieb mir, dass ich einfach das Paket von DHL nicht annehmen sollte, was auch gemacht wurde.

Bei der Bestätigungsmail bezüglich der Stornierung erhielt ich eine Gutschrift in Höhe von 44,54€ und da die Versandkosten (in Höhe von 4,90€) abgezogen wurden bat ich um eine Stellungnahmen, weshalb diese nicht erstattet werden konnten.

Antwort:
Sehr geehrter Herr Brauer,

die Hinsendekosten sind angefallen und können von Ihnen nicht zurück gewährt werden, somit können wir Ihnen diese nicht zurück überweisen.
Rücksendekosten haben wir Ihnen nicht in Rechnung gestellt, da die Annahme verweigert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CSV-Direct.de - Team


Zitat aus den AGBs:
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Ich hatte bereits Anfang des Jahres 2x 1GB RAM G-Skill (oder so lautete der Name) für ca. 25€ bei einem anderen Onlinegeschäft bestellt, musste diese jedoch zurücksenden, da sie nicht mit dem Laptop meiner Schwester kompatibel waren.
Damals war der Bestellwerk deutlich unter der 40€-Schwelle und daher empfand ich das Nichterstatten der Versandkosten als plausibel; aber hier scheint was nicht ganz zu stimmen - meiner Auffassung zumindest nach..


Wie ist diese 40€-Grenze zu interpretieren? Gibt es für mich eine Möglichkeit die 4,90€ erstattet zu bekommen? (Diese Summe ist zu verschmerzen, aber ich würde doch gerne mehr darüber wissen, was ich in solchen Fällen unternehmen sollte.)

MfG



iQUIX
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 40,- EUR Grenze bezieht sich auf die Rücksendekosten und nicht die Hinsendekosten. Zwar gibt es bereits Urteile, die davon ausgehen, dass der Versender sämtliche Transferkosten zu tragen hat. Bewährt hat sich mittlerweile jedoch, dass der Besteller die Hinsendekosten trägt und der Versender die Rücksendekosten, falls der Warenwert über 40,- EUR beträgt.
 
Ich würde das ganze als Aufwandsentschädigung ansehen, kann dir vom Rechtlichten her aber nicht helfen.
 
Zu dem Problem gibt es schon Entscheidungen von OLGen, allerdings kann man selbige vorerst nur als Einzelfallentscheidung betrachten. Das ist eine Frage der Auslegung des Widerrufsrechts. Ein OLG Urteil lag dem BGH vor einiger Zeit zur Entscheidung vor, da es hier allerdings auch um die Auslegung einer EU-Richtlinie ging, wurde das Verfahren ausgesetzt bis die Frage vom Europäischen Gerichtshofe geklärt wurde. Und die Entscheidung des EuGH steht noch aus, wobei die Tendenz dahin geht, dass auch Hinsendekosten zu erstatten sind.

Hier ist das Thema auch kurz aufgearbeitet: http://www.shopbetreiber-blog.de/20...dekosten-frage-dem-eugh-zur-entscheidung-vor/
 
Mhh noch nen Grund weshalb eBay die Inklusiv Versandkosten einführt?
 
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