Versicherung und Schadenfreiheitsklassen übernehmen - von Motorrad auf Auto - wie vorgehen?!

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tarifa

Lieutenant
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hallo Community


eine Frage zu Versicherung und Schadenfreiheitsklassen übernehmen - von Motorrad auf Auto - wie vorgehen?!

habe 2 Motorräder - beide laufen seit sehr sehr langer Zeit auf sehr wenigen SFK (also ganz ohne Schaden & Unfall usw.) den Genauen Prozentwert kann ich im Moment gar nicht sagen - müsste ich nachsehen

die beiden Bikes:
eine 500er Suzuki /(500 ccm) -diese ist def.
eine 800er Suzuki (800ccm)

Ein Auto will ich mir nächstens wieder Zulegen - habe 15 Monate keines gebraucht. Nun ist es so, dass eines der beidden Motorräder irreparabel defekt ist. Also dachte ich - das kann ich nun (leider abmelden) und stilllegen.

Frage: wie soll ich mich verhalten - denn ich will diese Prozente (Rabatte etcetx) gerne mitnehmen u. also übertragen lassen auf eine Autoversicherung:
Nebenbei bemerkt: Die Versicherung bei denen die beiden Bikes im Moment vesichert sind, die scheint mir gar nicht die günstigste zu sein - da würde ich ggf. auch noch gerne wechseln.

Frage: kann ich denn diese Prozente (/ Schadensfreiheitsklassen nun nächstens ohne Probleme mit nehmen - auch wenn ich im Moment noch

a. kein Auto habe
b. das aussuchen ggf noch ein oder 2 Mon dauern sollte.
c. - ich ggf dann auch noch die Versicherung wecheln würde

Das ist eine relativ aufwändige Frage - aber ich bin nun nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll - wie abmelden /(oder ggf. die 500er doch noch einmal "rretten) ) oder moeglicherweise einfach noch warten - bis zum Autokauf.

Freue mich auf Tipps u. Ideen hier.

vielen Dank!
 
Moin,

Du hast in der Regel 7 Jahre Zeit diesen Rabatt nach Abmeldung des Motorrads zu reaktivieren.

Bei Abschluss einer neuen Versicherung gibst Du die Vorversicherung und die entsprechende Versicherungsscheinnummer bekannt --> fertig.

Kleiner Nachtrag:

Solltest Du die Versicherung wechseln und das Motorrad hatte mal eine Sondereinstufung als zusätzliches Fahrzeug, so wird diese Sondereinstufung dem neuen Versicherer nicht übermittelt.

Beispiel: zusätzliches Fahrzeug erhält die Sondereinstufung SF2, befindest Dich aktuell in der SF 20 --> so wird dem neuen Versicherer die SF 18 bestätigt.

MfG
 
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