ML95
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Aug. 2012
- Beiträge
- 366
Hallo,
ich würde gerne mal ein paar Meinungen dazu hören, ob die NSU-Beteiligte Beate Zschäpe, die als Mittäterin an den zahlreichen Verbrechen des NSU momentan vor dem OLG München steht, einen Verteidiger haben darf bzw. sollte?
Grundlage sei dieser Artikel aus dem Spiegel, da hier auch die drei Verteidiger selbst zu Wort kommen.
Bitte fasst meine Frage nicht als implizite Kritik am Rechtsstaat auf, der jedem, egal wofür er sich verantworten muss, einen Verteidiger zur Verfügung stellt. Wir können froh sein in so abgesicherten Verhältnissen leben zu dürfen.
Vielmehr möchte ich die Frage aus moralisch-ethischer Sicht betrachtet wissen.
Ist es mit sich selbst vereinbar, einen Menschen der derart Grausames getan hat, zu verteidigen?
Hat eine solche Person überhaupt einen Verteidiger verdient, oder sollte ein Anwalt in seinem Beruf strikt zwischen juristischer und persönlicher Sicht trennen können? Ist dies in solch einem Fall überhaupt möglich?
Zu meiner persönlichen Meinung:
Ich denke, dass eine (gerichtliche) Verteidigung auch immer ein Stück weit Rechtfertigung impliziert. Verteidigt man einen Menschen für eine Tat, so versucht man doch immer, sein Verhalten in irgendeiner Form zu rechtfertigen, um vor dem Gericht eine Strafmilderung zu erreichen.
Meiner Meinung nach ist eine solche Tat nicht zu rechtfertigen (im Falle psychischer und geistiger Erkrankung ist das wieder etwas ganz Anderes, aber das liegt in diesem Falle ja eindeutig nicht vor). Daher bin ich auch zumindest sehr kritisch eingestellt, wenn es darum geht, solchen Personen wie Beate Z. Verteidiger an die Seite zu stellen.
Aber ich bin kein Anwalt, es ist auch nur meine subjektive Meinung über die Sache.
Daher möchte ich mal von Euch erfahren, wie Ihr darüber denkt.
Eventuell entsteht ja eine interessante Diskussion und man wird ein wenig zum weiteren Nachdenken über die Fragen angeregt.
Es ist in keinster Weise meine Absicht die rechtsstaatlichen Mechanismen zu diskreditieren und schlecht zu reden oder Menschenrechte über den Haufen zu werfen.
Ich wiederhole mich hier gerne, wenn ich sage, dass man froh sein kann in einem Rechtsstaat wie dem unseren zu leben.
ich würde gerne mal ein paar Meinungen dazu hören, ob die NSU-Beteiligte Beate Zschäpe, die als Mittäterin an den zahlreichen Verbrechen des NSU momentan vor dem OLG München steht, einen Verteidiger haben darf bzw. sollte?
Grundlage sei dieser Artikel aus dem Spiegel, da hier auch die drei Verteidiger selbst zu Wort kommen.
Bitte fasst meine Frage nicht als implizite Kritik am Rechtsstaat auf, der jedem, egal wofür er sich verantworten muss, einen Verteidiger zur Verfügung stellt. Wir können froh sein in so abgesicherten Verhältnissen leben zu dürfen.
Vielmehr möchte ich die Frage aus moralisch-ethischer Sicht betrachtet wissen.
Ist es mit sich selbst vereinbar, einen Menschen der derart Grausames getan hat, zu verteidigen?
Hat eine solche Person überhaupt einen Verteidiger verdient, oder sollte ein Anwalt in seinem Beruf strikt zwischen juristischer und persönlicher Sicht trennen können? Ist dies in solch einem Fall überhaupt möglich?
Zu meiner persönlichen Meinung:
Ich denke, dass eine (gerichtliche) Verteidigung auch immer ein Stück weit Rechtfertigung impliziert. Verteidigt man einen Menschen für eine Tat, so versucht man doch immer, sein Verhalten in irgendeiner Form zu rechtfertigen, um vor dem Gericht eine Strafmilderung zu erreichen.
Meiner Meinung nach ist eine solche Tat nicht zu rechtfertigen (im Falle psychischer und geistiger Erkrankung ist das wieder etwas ganz Anderes, aber das liegt in diesem Falle ja eindeutig nicht vor). Daher bin ich auch zumindest sehr kritisch eingestellt, wenn es darum geht, solchen Personen wie Beate Z. Verteidiger an die Seite zu stellen.
Aber ich bin kein Anwalt, es ist auch nur meine subjektive Meinung über die Sache.
Daher möchte ich mal von Euch erfahren, wie Ihr darüber denkt.
Eventuell entsteht ja eine interessante Diskussion und man wird ein wenig zum weiteren Nachdenken über die Fragen angeregt.
Es ist in keinster Weise meine Absicht die rechtsstaatlichen Mechanismen zu diskreditieren und schlecht zu reden oder Menschenrechte über den Haufen zu werfen.
Ich wiederhole mich hier gerne, wenn ich sage, dass man froh sein kann in einem Rechtsstaat wie dem unseren zu leben.
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