Vertrag - falsche Beratung und unterschrieben = nichtig?

Konsument

Lt. Junior Grade
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Juni 2005
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331
Hallo Vertragsspezialisten!

Ich habe eine Frage:

Mein 2 Jahres Vertrag bei T-Mobile lief am 22.08.2011 aus. Da ich dato noch nicht wusste, wann denn das neue iPhone kommt und ich sowieso einen neuen Vertrag abschließen wollte mit besseren Konditionen, ließ ich mich in einem T-Punkt beraten. Meine Freundin war dabei, die ebenfalls das neue iPhone haben wollte und den gleichen Vertrag abschloss.

Da wir noch unsere alten iPhones behalten wollten und das mit neuem Vertrag bot man uns einen Vertrag an, welcher kein neues iPhone enthielt, sondern eben einen Vertrag ohne Telefon, der aber exakt die gleichen Leistungen beinhaltet wie ein Vertrag mit iPhone und das für weniger Geld im Monat.
Wenn dann die neuen iPhones rauskommen, dann können wir sie einfach holen.

Und jetzt kommt der Knackpunkt: wenn man diesen Vertrag abschließt, ist man 3 Monate gegen ein neues Telefon immun, erst nach diesen 3 Monaten darf ein neues iPhone in diesen Tarif genommen werden.
Abgeschlossen habe ich den Tarif irgendwann im Juli, mein Vertrag lief bis zum 22.08. Die Frau und der Azubi der Telekom, mit dem ich den Vertrag abschloss, sagten dass die 3 Monate AB DEM NEUEN Vertrag gelten.
Nun rief ich bei der Telekom an, weil die 3 Monate seit Juli rum sind und fragte, wann ich das neue iPhone holen kann und die sagte mir, dass diese 3 Monate erst ab auslaufen des alten Vertrages gelten und nicht ab Abschluss des neuen Vertrages.

Und das geht mir jetzt ein wenig auf den Nerv, denn man hat uns falsch beraten, mich und meine Freundin, wir haben explizit nachgefragt, ab wann die 3 Monate gelten woraufhin man uns sagte ab Vertragsabschluss.
Für mich ist das jetzt nicht schlimm, denn den einen Monat kann ich notfalls noch warten, aber meine Freundin muss jetzt bis Ende Februar warten, bis sie ein neues iPhone nehmen kann.

Jetzt frage ich ob man den Vertrag widerrufen kann, da wir beide falsch beraten wurden und ich rede nicht von Sachen die wir nicht nachgefragt hatten sondern von falschen Informationen welche zum Vertragsabschluss führten.

Was meint ihr?
 
Wie immer gilt:

Ärgerlich, aber ihr habt nichts schriftliches außer dem Vertrag. Und dort wird wohl drin stehen ab wann die Sperre gilt.
Hätte man wohl selber lesen sollen anstatt Aussagen von unqualifiziertem Personal Vertrauen zu schenken, aber hinterher ist man immer schlauer.
 
Toll, dass konnte ich mir fast denken. Aber wer ließt sich schon im Geschäft die gesamten AGB + Tarifdetails durch... zumal man in einem T-Shop kauft und nicht von einem windigen Fähnchenhändler. :( Wie du schon sagst: ärgerlich. Zu gutgläubig eben^^ Aber naja, man lernt nie aus... wird mir nie wieder passieren :D

Aber wie gesagt, bei mir handelt es sich nur um einen Monat, meine Freundin hat da im Augenblick ein wenig mehr Puls^^

Aber mal was anderes: Da steht auch, dass der Vertrag nur mit einem gültigen Personalausweis / Reisepass abgeschlossen werden kann.
Dies war bei mir nicht der Fall, ich konnte mich nicht ausweisen. Die haben das trotzdem abgeschlossen, weil die mir glaubten, dass ich ich war. Ist der Vertrag überhaupt gültig? Kann ich da irgendwas drehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Konsument schrieb:
sagten dass die 3 Monate AB DEM NEUEN Vertrag gelten.
und der neue vertrag gilt, sobald der alte ausgelaufen ist. oder hattest du für die zeit von juli bis august zwei verträge für dich laufen? ;)

das hast du dann wohl falsch verstanden. wart halt noch den monat, dann ist die sache gegessen. und beim nächsten mal besser zweimal hinhören und nachdenken, bevor du dich unnötig aufregst.
 
Hallo!

Nein, ich hatte nicht zwei Verträge. Sie hat mir das so erklärt, dass der alte Vertrag durch diesen neuen Vertrag abgelöst wird. So hat sie es mir erklärt. Also eine Vertragsverlängerung + 1 Monat.
Den neuen habe ich am Mitte Juli abgeschlossen, der alte wäre Mitte August ausgelaufen (das ist dieser zusätzliche Monat in der Vertragsverlängerung).

Sie hat mich also falsch beraten in dem sie behauptete, dass die 3 Monate in welchem man kein Handy nehmen darf ab Vertragsabschluss gelten (Mitte Juli) und nicht - wie es in Wirklichkeit ist - ab dem Zeitpunkt an welchem mein alter Vertrag ausgelaufen wäre (Mitte August).

Ich habe jetzt mal alles durchgelesen, wo ich unterschrieben habe und konnte nichts von den 3 Monaten finden, nicht einmal in den AGB.
Als ich gestern in dem T-Shop war und sie damit konfrontierte, konnte sie sich an ihre unqualifizierte Beratung nicht mehr erinnern ( :Freak ).

Jedenfalls werde ich das mit rechtlichem Beistand anfechten (1 Jahr hat man ab Bekanntwerden Zeit). Ich weiß nicht, ob ein Erklärungs- oder Inhaltsirrtum vorliegt, ob sie es dato einfach nicht wusste. Wenn man aber davon ausgeht, dass sie ausgebildet und ausreichend qualifiziert sein sollte, Kunden zu beraten und sie mich gezielt falsch beraten hat, ist das schon eine strafbare Handlung.

Es gibt genügend Gründe, beim Anwalt vorstellig zu werden:

  • -Vertragsabschluss ohne Personalausweis o.ä.
  • -Vertragsabschluss auf Grundlage falscher Tatsachen

Ich werde mich jedenfalls von einem Anwalt beraten lassen, schaden kann es nicht. Ich werde mich wieder melden, wenn ich etwas weiß! Danke erst einmal für die Antworten!
 
Hast du denn weniger bezahlt im August, dann weißt du doch, ob der alte Vertrag durch den neuen abgelöst wurde. Klingt aber unlogisch, wieso sollte die Telekom auf Geld verzichten, der neue wird also am 22.08 begonnen haben.
Das mit den 3 Monaten höre ich auch zum ersten Mal (muss aber nichts heißen), nimm doch einfach mal die Simkarte und steck sie in ein beliebiges anderes simlockfreies Handy. Wenn sie funktioniert, funktioniet sie auch in dem neuen iPhone und du musst nicht warten.
 
Und sowas nur um früher an das neue iPhone zu kommen :freak:
Man kann ja wohl auch noch den einen Monat warten.
Hachja was würden die Anwälte nur ohne Leute wie dich machen...

Schon mal dran gedacht bei Apple zu arbeiten? Die Klagen in letzter Zeit auch gerne des öfteren mal. Wäre bestimmt was für dich.

Edit: Ganz ehrlich, mir wäre wegen einem Monat warten meine Zeit zu schade um zum Anwalt zu rennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Klikidiklik:
Kann es sein, dass du etwas gegen Apple hast?
Wie auch immer...
So wie ich das lese, geht es hier nicht darum, dass iPhone 4S zeitiger zu erhalten, sondern viel mehr geht es darum, dass er und seine Freundin falsch beraten wurden. Ihnen wurde etwas gesagt - laut Konsuments Aussage sogar auf mehrmailger Nachfrage - was falschen Tatsachen entsprach. Da er dies zu damaligem Zeitpunkt nicht wusste, unterschrieb er. Der Vertrag (die Vertragsverlängerung) entstand somit auf falschen Tatsachen.

@KoreaEnte:
Eine vorzeitige Vertragverlängerung ist möglich, ohne ein neues Handy auch zu einem günstigeren Tarif, siehe:
http://maclites.com/blog/iphone-apple/iphone-4/vorzeitige-vertragsverlaengerung-iphone-t-mobile/
Wieso sollte Konsument denn seine SIM-Karte in ein beliebiges anderes Handy ohne Sim-Lock einlegen?
Wenn sie funktioniert, funktioniet sie auch in dem neuen iPhone und du musst nicht warten.
Was ist das denn für eine Aussage? Du hast den Inhalt seines Beitrages scheinbar nicht verstanden!?
Er möchte das neue iPhone 4S beim Anbieter Telekom erwerben und kein iPhone 4S für 629,00€ oder mehr (laut Apple-Shop) kaufen.
 
Da wir noch unsere alten iPhones behalten wollten und das mit neuem Vertrag bot man uns einen Vertrag an, welcher kein neues iPhone enthielt, sondern eben einen Vertrag ohne Telefon, der aber exakt die gleichen Leistungen beinhaltet wie ein Vertrag mit iPhone und das für weniger Geld im Monat.

Klingt für mich nach einem günstigeren Vertrag ohne Telefon, man nutzt dann entweder sein altes weiter oder kauft sich selber ein neues und zwar z.B. direkt im Apple-Shop.
 
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