Vertrag widerrufen, jedoch ohne Erfolg.

AgimFrankfurt

Cadet 3rd Year
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März 2009
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Hallo liebe CB Mitglieder,

zur Zeit flattern bei mir zuhause immer mehr Briefe von Arcor rein. Zur Geschichte:
Im jahre 2008 schloss ich bei Arcor einen DSL Vertrag ab. Jedoch war ich zu dieser Zeit noch bei einem anderen Anbieter ( bei dem ich noch immer bin ) und der Vertrag läuft in einem Monat ab. Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe vor kurzem ein Gutes Angebot von 1 und 1 bekommen und habe mich dafür entschieden nach meiner Vertragslaufzeit dort hin zu wechseln.
Als ich diesen Vertrag abgeschlossen hatte, hatte ich nicht mehr in erinnerung, dass ich bei Arcor noch einen Portierungs auftrag hatte. Jetzt zu meinem Problem.

Ich hatte mich damals für Arcor entschieden nach meiner Laufzeit dort hin zu wechseln, jedoch möchte ich nicht mehr zu Arcor ( VODAFONE ) gibt es eine möglichkeit daraus zu kommen? ich möchte nämlich zu 1 und 1, da ich bei Vodafone viel mehr zahle und weniger kriege.

Ich habe versucht den Vertrag bei Vodafone zu stoppen, in dem ich den Vertrag widerrufen habe. Hat nichts gebracht weil:

" Den von Ihnen Erklärten Widerruf des Auftrages können wir jedoch nicht berücksichten. Mit der Willenserklärung und Portierungsauftrag Ihrer Rufnummer der Firma Versatel vom 01.10.2008 bestätigen Sie die Anschaltung nach beendigung der Mindestvertragslaufzeit Ihres bisherigen Anbieters".

Früher hieß es Arcor und jetzt Vodafone. Und ich möchte NICHT zu Vodafone, lässt sich da überhaupt noch etwas machen?

Lg
 
lass dich von der verbraucherzentrale beraten.kostet ca 10 euro.kannst auch bezahlen und dich telefonisch beraten lassen wenn das nächste büro zu weit von dir weg ist.
 
"Den von Ihnen Erklärten Widerruf des Auftrages können wir jedoch nicht berücksichten. Mit der Willenserklärung und Portierungsauftrag Ihrer Rufnummer der Firma Versatel vom 01.10.2008 bestätigen Sie die Anschaltung nach beendigung der Mindestvertragslaufzeit Ihres bisherigen Anbieters"

So wie ich das sehe, hast Du vor fast 2 Jahren einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Hast Du damals etwas für den Abschluß bekommen?
Sowas macht man ja auch nicht. Glaube nicht das dir die VZ da helfen kann, einen Versuch ist es aber Wert.
Nächstes Mal vielleicht mal nicht so voreilig und Jahre im voraus Verträge abshcließen ;)
 
hab ich tatsächlich keine chancen?
früher hieß ja vodafone arcor. ich habe also nichts bei vodafone abeschlossen, sondern bei arcor. hab ich da chancen etwas zu machen?

Lg
 
Du meinst das Sonderkündigungsrecht? Das hättest du erstens gehabt wenn dein Vertrag dann schon gelaufen wäre und zweitens auch nur 4 Wochen lang. Die Übernahme ist aber soweit ich weiß länger her. Also selbst wenn das für dich gelten würde wäre auch die Frist wohl schon vorbei.

Also wirst du wohl für das gradestehen müssen was du unterschrieben hast, es sei den Verbraucherschutz kann was tun. Oder auf Kulanz. Aber grade in dem Bereich sind die meist wenig kulant.
 
Du hast vielleicht eine chance wenn sich die AGB´s geändert haben, Arcor -> Vodafone.

Sollten dies nicht der Fall sein, wird es schwierig aus einem gültigen Vertrag raus zu kommen.
Deine Unterschrift belegt eindeutig das du nach Vertrags ende bei Versatel zu Arcor wechseln möchtest.
Auch wenn eine gute Zeit ins land gekommen ist.

Sollte es nicht gehen, setze dich mit Vodafone in Verbindung und versuche deinen Tarif auf den aktuellen umschreiben zu lassen, auf Kulanz.
Meistens lassen Die sich drauf ein.

Hab mehrere Jahre diesen Terror mit machen dürfen, weil Kunden noch eine Laufzeit von 1 > hatten und sich nacher es sich doch anders überlegt hatten, dass war vielleicht eine scheiße immer ( Nichts gegen dich persönlich ) aber wie hier schon gepostet wurde, erst einmal Vertragslaufzeit checken, dann fristgerecht einen neuen Vertrag unterzeichnen und wechseln.

So wird das schwierig.

Ich Hoffe nur dass du deinen Vertrag bei 1&1 noch nicht unterschrieben hast, sonst hast du in 2 Jahren genau das gleiche Problem, die Verträge werden schön auf halde gelegt. ;)
In den seltensten fällen wird auf Grund der noch vorhanden Vertragslaufzeit vom Unternehmen widerrufen.
 
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