Vertragsangebot - Detail Fragen

petunientopf

Lt. Commander
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Juni 2010
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1.511
Guten Morgen in die Runde,

mir liegt ein neuer Arbeitsvertrag vor. AG ist ein Europäischer Konzern mit mehreren Standorten in Deutschland. Bevor ich wegen der Passagen Anrufe, wollte ich sichergehen, dass ich diese richtig verstehe.

„Der Arbeitnehmer wird ab dem xx. als ZXY-Ingenieur für den Bereich y in z eingestellt. Er verpflichtet sich, alle Arbeiten zu übernehmen, die üblicherweise von einem ZXY-Ingenieur erledigt werden. AG behält sich vor, dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Kenntnisse und Fähigkeiten anstelle dieser Aufgaben oder neben ihnen andere gleichwertige Tätigkeiten innerhalb der AG, auch an anderen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, zu übertragen.“

Bedeutet, dass mich der AG auch an andere Standorte schicken kann? Auch wenn sich diese nicht in Reichweite meines Wohnortes befinden?

„Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht nicht.“

Hier gehe ich von einem bestimmten „Büro“ am Standort aus?
Besten Dank und Grüße
 
Ja genau das unterschreibst du, dass man dich auch an anderen Orten einsetzen kann.
 
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Sehe ich genau so, dass sie dich jederzeit auch woanders hin beordern können. Da würde ich an deiner Stelle noch einmal nachhaken, falls es im Bewerbungsverlauf anders kommuniziert worden ist. Bezüglich eines Arbeitsvertrages explizit nachzufragen sehe ich jetzt auch nicht als schlimm an, zeigt ja nur, dass du dich damit (zurecht) in Ruhe auseinandergesetzt hast und Unklarheiten im Voraus ansprichst.
 
Also ich lese das auch so. Einsatz deutschlandweit. Mit einen Büro oder festen Stuhl hat das nichts zu tun würde ich sagen.
 
baneZ- schrieb:
, falls es im Bewerbungsverlauf anders kommuniziert worden ist. Bezüglich eines Arbeitsvertrages explizit nachzufragen sehe ich jetzt auch nicht als schlimm an,
Ist gar nicht angesprochen worden. Bei der Ausschreibung ging auch explizit um den Standort. Deswegen bin ich auch was verwundert.
 
Aber wie mit allem, du musst diesen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, verlange das diese Klausel entfernt wird.
 
Typische Klausel um einen bei Bedarf wieder loswerden zu können. Und wenn es erst in 20 Jahren ist
 
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Typische Klausel um auch mal den Firmenstandort wechseln zu können. Wenn man mehrere in D oder EU hat, kanns durchaus mal zu einer Zusammenlegung kommen und dann hast du die Wahl - umziehen oder gehen.

Das hat nichts damit zu tun, dass man dich regelmäßig an einem anderen Einsatzort schickt.
 
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@hallo7 von regelmäßig bin ich auch nicht ausgegangen. Eher die Richtung "So neuer Platz ist 500km entfernt, viel spaß".

Hab aber gestern mit dem BR gesprochen. Im Falle des Falles müsste es durch den BR und auch mir abgesegnet werden.
 
petunientopf schrieb:
Hab aber gestern mit dem BR gesprochen. Im Falle des Falles müsste es durch den BR und auch mir abgesegnet werden.
So ist es, da hat der Betriebsrat eine Mitbestimmung nach § 99 BetrVG
 
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Aber nur aus bestimmten Gründen, die auch genannt sind. Und die meisten BR werden da auch zustimmen.
 
Steht bei mir auch drinnen, wird aber nicht gemacht. Und ganz so einfach: "Herr XYZ ab morgen arbeiten sie 500km von ihrem aktuellen Standort entfernt, bitte ziehen Sie doch um" ist das im Fall der Fälle auch nicht..gerade als Ingenieur wird man dich nicht ärgern ;)
 
Das kommt eh erst bei etwaigen Umstrukturierungen usw. in Frage. Damit sichert man sich schon vorab ab.

Wenn eben ein Standort geschlossen wird, dann kann man die MA relativ "leicht" verschieben.

Aber im Regelbetrieb wird das nicht passieren.
 
Hallo,

dieser Versetzungsvorbehalt dient normalerweise dazu, dass bei Standortschließungen und ähnlichen Umstrukturierungen der Arbeitgeber sich nicht mehr mit Transfergesellschaften oder Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigung auseinandersetzen muss. Er umgeht die üblichen Kündigungsschutzklagen und hebelt jegliche Abfindungen aus, da er den Arbeitnehmer einfach versetzen kann.

Dieser Versetzungsvorbehalt birgt bei manchen AG aber auch Missbrauchpotential, denn der Arbeitnehmer kann ebenso zwangsversetzt werden, wenn ...
  • ein Projekt abgebrochen oder verlagert wird
  • dem AG die vertragliche Kündigungsfrist zu lang ist
  • Dienstreisen samt Übernachtung dem AG zu teuer geworden sind
  • der AN nicht genug unbezahlte Mehrarbeit leistet, womöglich fehlende Gehaltszulagen einklagt, dem neuen Abteilungsleiter nicht passt, auf Arbeitsrechte besteht usw.

Dann heißt es für den Arbeitnehmer, friss oder stirb. Oft wird dann auch ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen ...
Und hört mir mit Betriebsrat auf, die meisten klüngeln auch nur herum und winken vieles durch.


MfG
Chris
 
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Der BR kann eben auch nur nach dem Gründen die im Gesetz stehen ablehnen.

Und hört mir mit Betriebsrat auf, die meisten klüngeln auch nur herum und winken vieles durch.

Das stimmt allerdings wohl. Allerdings werden die wenigsten eine Versetzung auch ablehnen wenn es um das Wohl des Betriebes geht.

Letzendlich kann der AG auch das Arbeitsgericht nutzen um die Zustimmung des BR zu ersetzen, das geht sicher auch umgekehrt.
Und wenn man einen AN loswerden will geht es sicher einfach als den zu versetzen.

Ich kenne das wirklich nur bei Umstrukturierungen (OE fällt weg) oder 200km weiter macht ein neuer Standort auf.
 
Ist einen Standard „bla“ Klausel, wenn ein Arbeitsort genannt ist gilt dieser. Eine Versetzung an einen anderen Standort muss auch bei dieser Klausel zumutbar sein.
 
An diejenigen, die sich mit Arbeitsrecht auskennen - ist dashier nicht effektiv genau dasselbe?

Regelmäßiger Arbeitsort des Mitarbeiters ist das Büro in $Stadt. Das Unternehmen ist berechtigt, den Mitarbeiter auch in anderen Betriebsstätten und auch an anderen Orten innerhalb Deutschland einzusetzen.

Oder wäre hier eine Zwangsversetzung für den Arbeitgeber schwierig weil der regelmäßige Arbeitsort fest definiert wurde und die Klausel eher für Geschäftsreisen und kurze Aufenthalte an anderen Standorten gedacht ist?
 
Der erste bzw regelmäßige Arbeitsort ist entscheidend für Dienstreisen. Der Weg zum ersten Arbeitsort ist Privatvergnügen alles danach ist Arbeitszeit
 
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