petunientopf
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2010
- Beiträge
- 1.511
Guten Morgen in die Runde,
mir liegt ein neuer Arbeitsvertrag vor. AG ist ein Europäischer Konzern mit mehreren Standorten in Deutschland. Bevor ich wegen der Passagen Anrufe, wollte ich sichergehen, dass ich diese richtig verstehe.
„Der Arbeitnehmer wird ab dem xx. als ZXY-Ingenieur für den Bereich y in z eingestellt. Er verpflichtet sich, alle Arbeiten zu übernehmen, die üblicherweise von einem ZXY-Ingenieur erledigt werden. AG behält sich vor, dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Kenntnisse und Fähigkeiten anstelle dieser Aufgaben oder neben ihnen andere gleichwertige Tätigkeiten innerhalb der AG, auch an anderen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, zu übertragen.“
Bedeutet, dass mich der AG auch an andere Standorte schicken kann? Auch wenn sich diese nicht in Reichweite meines Wohnortes befinden?
„Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht nicht.“
Hier gehe ich von einem bestimmten „Büro“ am Standort aus?
Besten Dank und Grüße
mir liegt ein neuer Arbeitsvertrag vor. AG ist ein Europäischer Konzern mit mehreren Standorten in Deutschland. Bevor ich wegen der Passagen Anrufe, wollte ich sichergehen, dass ich diese richtig verstehe.
„Der Arbeitnehmer wird ab dem xx. als ZXY-Ingenieur für den Bereich y in z eingestellt. Er verpflichtet sich, alle Arbeiten zu übernehmen, die üblicherweise von einem ZXY-Ingenieur erledigt werden. AG behält sich vor, dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Kenntnisse und Fähigkeiten anstelle dieser Aufgaben oder neben ihnen andere gleichwertige Tätigkeiten innerhalb der AG, auch an anderen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, zu übertragen.“
Bedeutet, dass mich der AG auch an andere Standorte schicken kann? Auch wenn sich diese nicht in Reichweite meines Wohnortes befinden?
„Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht nicht.“
Hier gehe ich von einem bestimmten „Büro“ am Standort aus?
Besten Dank und Grüße