Vertragskündigung -> veraltete Router-Modelle zurück, warum?

wood4

Lieutenant
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Hallo

Ich hoffe die Frage ist nicht zu naiv.

Warum verlangen DSL-Anbieter bei Vertragskündigung Router zurück,
die doch
1. technisch veraltet sind und
2. xxxxxxx-‚zig Betriebsstunden hinter sich haben?

Und das mit finanziellen Rückforderungen, wenn man das versäumen sollte.

Okay, Argument wäre die „Eigentumsfrage“,
aber hat man nicht auch als Kunde bei z.B. über 10-Jahre Kundentreue dieses Teil mit abbezahlt.

Ich will nicht kleinlich erscheinen, wie auch?
Wieder verkaufen könnte man manches ältere Modell eh nicht.

Aber interessant wäre das schon mal.

mfG
 
tja, aber verkauft (OVP) neu, könnte ja einer auf die Idee kommen ;)
 
Weil dir der Router nur im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt wird. Wenn du das "WARUM?" wissen willst, musst du deinen Anbieter fragen. Schließlich ist er der Eigentümer.

Lustig, wie der deutsche Bürger immer meint, alles behalten zu können, weil er 2 Jahre für etwas bezahlt hat :D
 
Zuletzt bearbeitet:
das hat sicher finanztechnischen hintergrund. wenn er sein eigentum einsammelt und verschrottet ist das vor dem finanzamt eine ganz andere sache als wenn er sie dem kunden überläßt / verkauft / verschenkt

imho :cool_alt:
 
Es handelt sich hier um reines mieten eines Routers. Es gibt ja Anbieter, wo die Miete gestaffelt ist und mit jeden Jahr weniger wird. Das was du meinst wäre ein sogenannter Mietkauf. Du würdest die Sache solange mieten bis sie abbezahlt ist und sie würde dann in dein Eigentum übergehen.
 
phil-king schrieb:
das hat sicher finanztechnischen hintergrund. wenn er sein eigentum einsammelt und verschrottet ist das vor dem finanzamt eine ganz andere sache als wenn er sie dem kunden überläßt / verkauft / verschenkt imho :cool_alt:
Interessant.

Na ja, von mir aus.

Joe Walker schrieb:
Es handelt sich hier um reines mieten eines Routers. Es gibt ja Anbieter, wo die Miete gestaffelt ist und mit jeden Jahr weniger wird. Das was du meinst wäre ein sogenannter Mietkauf. Du würdest die Sache solange mieten bis sie abbezahlt ist und sie würde dann in dein Eigentum übergehen.
Okay, es war „logisch“ gemeint und nicht „rechtlich-sachlich“.
 
Im wahrscheinlichen Falle muß der Anbieter die Entsorgung seiner Geräte gewährleisten. Immerhin handelt es sich hier um Elektroschrott und nicht um regulären Hausmüll.

In England, Dänemark, den Niederlanden sowie Frankreich konnte ich die "alten" Modelle behalten bzw. wurden die nie zurückgefordert. Insbesondere in England, wo ich fast jedes halbe Jahr einen neuen Router "geschenkt" bekam, fand ich das sehr nervig, da ich einen Eigenbau verwendet habe. So stapelten sich am Ende gut neun noch eingeschweißte Neugeräte im Abstellraum.

Da schicke ich doch gerne auf Kosten des Anbieters die alte Hardware wieder zurück.
 
Ist nur etwas verwunderlich, dass DEFEKTE Geräte in D nicht so konsequent zurück gefordert werden (2 Fälle im Bekanntenkreis)!?
 
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