Guten Abend
momentan habe ich mit einem eBay Problem zu kämpfen auf das ich keine richtige Antwort weiß und daher auf eure Erfahrungswerte hoffe.
Ende Oktober hatte ich 2 Keramikfiguren über einen Online-Shop gekauft. Figur 1 hatte ich direkt ausgepackt und aufgestellt. Figur 2 hatte ich verpackt stehen gelassen und vor einigen Tagen auf eBay eingestellt und auch verkauft hatte. Die Figur war in einer Umverpackung die innen gut mit Styropor ausgepolstert war. Außerdem habe ich die OVP in einen Umkarton gepackt und diesen mit Luftpolstertaschen und Packpapier ringsherum ausgestopft. Jedoch hatte ich kein "Vorsicht Glas" Klebeband benutzt.
Das Paket kam beim Käufer an und dieser forderte die Rückerstattung da die Figur zerbrochen ist.
So wie ich eBay kenne, habe ich nicht auf stumm geschaltet und dem Verkäufer die volle Rückerstattung angeboten, da ich als Verkäufer ja eh im Nachteil bin und keine Chance sehe das Gegenteil zu beweisen.
Jetzt stehe ich hier mit einer zerbrochenen Keramikfigur die mich im Oktober 120€ gekostet hatte und 2x Versandkosten im Minus.
Ich weiß gerade nicht, was ich noch machen kann.
Bei der DHL eine Schadensmeldung abgeben habe ich wohl vermasselt. So wie ich das lese, hätte der eBay Käufer das entsprechende Formular ausfüllen müssen und damit zu einem DHL Shop gehen müssen. Mittlerweile kam das Paket vor 10 Tagen bei dem Käufer an, das Paket wurde zu mir zurückgesandt und kam auch schon an. Das ist doch richtig, oder?
Die Umverpackung ist von außen unbeschädigt. Das heißt keine Dellen oder Risse. Ich vermute eher dass ich die Figur bereits ende Oktober zerbrochen gekauft hatte. Von außen (leichtes Schütteln) ist jedenfalls nichts zu hören. Nicht nur das, es fehlt zudem eine abnehmbare Applikation. Der eBay Käufer hat diese laut eigener Aussage nicht gesehen, geschweige denn aus dem Paket entnommen. die Wenn ich jetzt die Figur bei dem kleinen Onlineshop umtauschen möchte, habe ich da überhaupt noch eine Chance nach fast 2 Monaten? Das Widerrufsrecht gilt ja nur 14 Tage.
Ansonsten werde ich wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.
momentan habe ich mit einem eBay Problem zu kämpfen auf das ich keine richtige Antwort weiß und daher auf eure Erfahrungswerte hoffe.
Ende Oktober hatte ich 2 Keramikfiguren über einen Online-Shop gekauft. Figur 1 hatte ich direkt ausgepackt und aufgestellt. Figur 2 hatte ich verpackt stehen gelassen und vor einigen Tagen auf eBay eingestellt und auch verkauft hatte. Die Figur war in einer Umverpackung die innen gut mit Styropor ausgepolstert war. Außerdem habe ich die OVP in einen Umkarton gepackt und diesen mit Luftpolstertaschen und Packpapier ringsherum ausgestopft. Jedoch hatte ich kein "Vorsicht Glas" Klebeband benutzt.
Das Paket kam beim Käufer an und dieser forderte die Rückerstattung da die Figur zerbrochen ist.
So wie ich eBay kenne, habe ich nicht auf stumm geschaltet und dem Verkäufer die volle Rückerstattung angeboten, da ich als Verkäufer ja eh im Nachteil bin und keine Chance sehe das Gegenteil zu beweisen.
Jetzt stehe ich hier mit einer zerbrochenen Keramikfigur die mich im Oktober 120€ gekostet hatte und 2x Versandkosten im Minus.
Ich weiß gerade nicht, was ich noch machen kann.
Bei der DHL eine Schadensmeldung abgeben habe ich wohl vermasselt. So wie ich das lese, hätte der eBay Käufer das entsprechende Formular ausfüllen müssen und damit zu einem DHL Shop gehen müssen. Mittlerweile kam das Paket vor 10 Tagen bei dem Käufer an, das Paket wurde zu mir zurückgesandt und kam auch schon an. Das ist doch richtig, oder?
Die Umverpackung ist von außen unbeschädigt. Das heißt keine Dellen oder Risse. Ich vermute eher dass ich die Figur bereits ende Oktober zerbrochen gekauft hatte. Von außen (leichtes Schütteln) ist jedenfalls nichts zu hören. Nicht nur das, es fehlt zudem eine abnehmbare Applikation. Der eBay Käufer hat diese laut eigener Aussage nicht gesehen, geschweige denn aus dem Paket entnommen. die Wenn ich jetzt die Figur bei dem kleinen Onlineshop umtauschen möchte, habe ich da überhaupt noch eine Chance nach fast 2 Monaten? Das Widerrufsrecht gilt ja nur 14 Tage.
Ansonsten werde ich wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.