timo82
Commodore
- Registriert
- Aug. 2009
- Beiträge
- 4.617
Hi,
ich habe vier Fragen zu den aktuellen Bestimmungen. Wenns was zur Sache tut: ich wohne in NRW.
1. Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit sind verboten.
Darf ich mich mit mehr als drei Leuten bei mir zuhause treffen? Zuhause ist nicht die Öffentlichkeit.
Ich möchte keine Party feiern, meine Freundin und ich treffen uns aber am Wochenende sonst fast immer mit unseren besten Freunden (auch ein Päarchen). Ohne andere Termine könnten wir das jetzt erst recht tun.
Ich würde sagen ja, obwohl es den Sinn der Kontaktiminimierung verfehlt.
2. Auch Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit.
Darf ich mit meinen Arbeitskollegen (die ich jeden Werktag ~ 8 Stunden bei der Arbeit sehe) zusammen "wie immer" in der Mittagspause eine Runde zum Bäcker laufen?
Ich würde sagen nein, obwohl es keinen Einfluss hat, ob ich neben der Arbeit noch ein paar Minuten mit meinen Kollegen draußen unterwegs bin.
3. Muss ich mich an meinem Hauptwohnsitz aufhalten oder "darf" ich auch bei meiner Freundin sein?
Ich würde sagen, dass man sich nicht an seinem Hauptwohnsitz aufhalten muss.
4. Gibt es diese "Regeln" irgendwo in "Gesetzform"? Ich habe es online hier und da gelesen, da wird auf meine konkreten Fragen natürlich nicht eingegangen.
Bleibt gesund!
ich habe vier Fragen zu den aktuellen Bestimmungen. Wenns was zur Sache tut: ich wohne in NRW.
1. Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit sind verboten.
Darf ich mich mit mehr als drei Leuten bei mir zuhause treffen? Zuhause ist nicht die Öffentlichkeit.
Ich möchte keine Party feiern, meine Freundin und ich treffen uns aber am Wochenende sonst fast immer mit unseren besten Freunden (auch ein Päarchen). Ohne andere Termine könnten wir das jetzt erst recht tun.
Ich würde sagen ja, obwohl es den Sinn der Kontaktiminimierung verfehlt.
2. Auch Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit.
Darf ich mit meinen Arbeitskollegen (die ich jeden Werktag ~ 8 Stunden bei der Arbeit sehe) zusammen "wie immer" in der Mittagspause eine Runde zum Bäcker laufen?
Ich würde sagen nein, obwohl es keinen Einfluss hat, ob ich neben der Arbeit noch ein paar Minuten mit meinen Kollegen draußen unterwegs bin.
3. Muss ich mich an meinem Hauptwohnsitz aufhalten oder "darf" ich auch bei meiner Freundin sein?
Ich würde sagen, dass man sich nicht an seinem Hauptwohnsitz aufhalten muss.
4. Gibt es diese "Regeln" irgendwo in "Gesetzform"? Ich habe es online hier und da gelesen, da wird auf meine konkreten Fragen natürlich nicht eingegangen.
Bleibt gesund!
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