Heute habe etwas ungewöhnliches gehört. Ein Freund von mir hat drei Kinder. Eines der Kinder hat sich mit einem Usernamen und E-Mail Adresse auf einem Online Portal angemeldet. Im Prinzip wie in einem Forum.
Nun hat das Kind (16 Jahre alt) wahrscheinlich gegen Richtlinien des Portals verstoßen, was wir nicht komplett ausschließen können. Das Kind hat von der Firma die das Online Portal betreibt, ein virtuelles Hausverbot bekommen. Ich dachte erst das sei ein Scherz als ich das gehört habe. Allerdings gibt es so etwas wirklich.
Ist es überhaupt möglich einem Kind rechtlich ein Hausverbot auszusprechen, wenn dem Betreiber lediglich ein erfundener Benutzername und eine E-Mail Adresse bekannt ist?
Muss ein Hausverbot nicht direkt einer bestimmten Person gegenüber ausgerprochen werden?
Die Eltern haben jetzt natürlich Bedenken, dass sich eines der Kinder wieder auf dem Online Portal anmeldet und damit gegen das Hausverbot verstoßen und alleine durch die Anmeldung auf dem Online Portal einen Hausfriedensbruch begeht, was ja eine Straftat darstellen würde.
Ich kann mir das allerdings nicht vorstellen, dass das wirklich rechtlich einen Straftatbestand darstellen würde. Ich sehe das so, dass ein Hausverbot immer ganz konkret einer natürlich Person gegenüber ausgesprochen werden muss und nicht einer E-Mail Adresse.
Wie seht ihr das?
Nun hat das Kind (16 Jahre alt) wahrscheinlich gegen Richtlinien des Portals verstoßen, was wir nicht komplett ausschließen können. Das Kind hat von der Firma die das Online Portal betreibt, ein virtuelles Hausverbot bekommen. Ich dachte erst das sei ein Scherz als ich das gehört habe. Allerdings gibt es so etwas wirklich.
Ist es überhaupt möglich einem Kind rechtlich ein Hausverbot auszusprechen, wenn dem Betreiber lediglich ein erfundener Benutzername und eine E-Mail Adresse bekannt ist?
Muss ein Hausverbot nicht direkt einer bestimmten Person gegenüber ausgerprochen werden?
Die Eltern haben jetzt natürlich Bedenken, dass sich eines der Kinder wieder auf dem Online Portal anmeldet und damit gegen das Hausverbot verstoßen und alleine durch die Anmeldung auf dem Online Portal einen Hausfriedensbruch begeht, was ja eine Straftat darstellen würde.
Ich kann mir das allerdings nicht vorstellen, dass das wirklich rechtlich einen Straftatbestand darstellen würde. Ich sehe das so, dass ein Hausverbot immer ganz konkret einer natürlich Person gegenüber ausgesprochen werden muss und nicht einer E-Mail Adresse.
Wie seht ihr das?