Virtuelles Hausverbot ohne personenbezogene Daten. Ist das überhaupt rechtlich möglich?

Userxxx

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Heute habe etwas ungewöhnliches gehört. Ein Freund von mir hat drei Kinder. Eines der Kinder hat sich mit einem Usernamen und E-Mail Adresse auf einem Online Portal angemeldet. Im Prinzip wie in einem Forum.

Nun hat das Kind (16 Jahre alt) wahrscheinlich gegen Richtlinien des Portals verstoßen, was wir nicht komplett ausschließen können. Das Kind hat von der Firma die das Online Portal betreibt, ein virtuelles Hausverbot bekommen. Ich dachte erst das sei ein Scherz als ich das gehört habe. Allerdings gibt es so etwas wirklich.

Ist es überhaupt möglich einem Kind rechtlich ein Hausverbot auszusprechen, wenn dem Betreiber lediglich ein erfundener Benutzername und eine E-Mail Adresse bekannt ist?

Muss ein Hausverbot nicht direkt einer bestimmten Person gegenüber ausgerprochen werden?

Die Eltern haben jetzt natürlich Bedenken, dass sich eines der Kinder wieder auf dem Online Portal anmeldet und damit gegen das Hausverbot verstoßen und alleine durch die Anmeldung auf dem Online Portal einen Hausfriedensbruch begeht, was ja eine Straftat darstellen würde.

Ich kann mir das allerdings nicht vorstellen, dass das wirklich rechtlich einen Straftatbestand darstellen würde. Ich sehe das so, dass ein Hausverbot immer ganz konkret einer natürlich Person gegenüber ausgesprochen werden muss und nicht einer E-Mail Adresse.

Wie seht ihr das?
 
Ein bisschen überspitzt gedacht von dir, wie ich finde. Aber ich verstehe deine Sorge...
Was dir der Forenbetreiber sagen möchte: Dein Kind hat auf der Plattform nichts verloren. Der Forenbetreiber darf entscheiden, wer auf der Platform sein darf (Hausrecht. Solange er geltende Grundgesetze einhält, Stichwort: Diskriminierung usw.). Und das Hausrecht auszusprechen ist schon personenbezogen.

Im schlimmsten Fall wird dein Kind gebannt und/oder der Account gelöscht. Dabei kann auch deine Internet-IP für das Forum gesperrt werden, damit nicht einfach ein neuer Account unter einer neuen Mailadresse erstellt wird.

Strafrechtlich gibt es meines Wissens nach keinen Straftatbestand hierzu.
 
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Userxxx schrieb:
Ist es überhaupt möglich einem Kind rechtlich ein Hausverbot auszusprechen, wenn dem Betreiber lediglich ein erfundener Benutzername und eine E-Mail Adresse bekannt ist?

Der hat weit mehr Infos als "nur" Nick und E-Mail Addy. IP, Endgerät, Browser, (Super) Cookies usw. nur um mal 4 Sachen zu nennen. Denn da gibt es noch weit aus mehr Sachen um Dich als User zu identifizieren. Heißt wenn die anderen Kids bsp. bei der selben Seite ein Konto beim Freund eröffnen mit neuen Endgerät, Browser und IP weiß der Betreiber das erstmal nicht. Erst wenn sie sich Zuhause mit alter Umgebung einloggen können auch diese Konten wieder gesperrt werden. Ob ein anderes Endgerät mit anderen Browser bei gleicher IP hilft? I dont know.


Userxxx schrieb:
Ich kann mir das allerdings nicht vorstellen, dass das wirklich rechtlich einen Straftatbestand darstellen würde. Ich sehe das so, dass ein Hausverbot immer ganz konkret einer natürlich Person gegenüber ausgesprochen werden muss und nicht einer E-Mail Adresse.

Strafstandbestand vielleicht nicht aber Du kannst die Digiatle Welt nicht mit der realen vergleichen. Funktioniert einfach nicht. Die Seite gehört dem Seiteninhaber und der hat hier Hausrecht und wenn Du ihm nicht passt kann er dich einfach vor die Tür setzen indem er dich bannt. Deal with it! Das läuft hier auf CB nicht anders ab.
 
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Rechtlich bezieht man sich hier auf das Hausrecht. Ich geh zu 99% davon aus, dass bei einem (neuerlichen) Verstoß jedeglich der neue User mit oder ohne Kommentar den Zugang verliert und das wars.
 
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Dann bräuchte CB eine ausgedehnte Rechtsabteilung, wenn es strafrechtlich bewertet würde. 🙂

Von daher, mach dir um etwaige rechtliche Konsequenzen nicht so einen Kopf.
 
Userxxx schrieb:
Allerdings gibt es so etwas wirklich.
Nö.

Im Kontext eines Online-Forums können die Forenbetreiber Regeln aufstellen, die für alle Nutzer gelten, unabhängig vom Alter. Das Forum kann somit einem Minderjährigen das Zugangsrecht verweigern oder ihm die Nutzung bestimmter Funktionen untersagen, wenn er gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

In einem Online-Forum kann einem Minderjährigen nicht im klassischen Sinne ein Hausverbot erteilt werden, es können jedoch Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen verhängt werden.
 
Yiasmat schrieb:
Ob ein anderes Endgerät mit anderen Browser bei gleicher IP hilft? I dont know.
Feste IP gibt es aber eh nur bei bei Enterprise-Tarifen aber nicht bei Privatkunden- und Selbstständigen-Tarifen.

Sondern da wechselt die IP schon defaultmässig in Intervallen zwischen 12 Stunden und 20 Tagen. Und wenn man will kann man einfach durch einen Geräteneustart egal ob sie Smartphone oder Router sofort eine neue IP bekommen.
 
Martyn schrieb:
Sondern da wechselt die IP schon defaultmässig in Intervallen zwischen 12 Stunden und 20 Tagen
Ich habe seit 24 Tagen die selbe ipv4 in ipv6 Adresse bei einem regulären Privaten Glasfaser Anschluss.
 
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