[Vodafone] Rechnungsbetrag klären - Inkasso

Skyo

Ensign
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Aug. 2006
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162
Folgende Geschichte gibt es hier von mir zu Vodafone zu erzählen:


  1. Ich und meine Mutter führen einen Haushalt, in dem ein Vodafone Vertrag auf meinen Namen läuft.
  2. Meine Mutter wird tragischerweise getötet.
  3. Ich kann mir den Haushalt alleine nicht leisten und löse ihn auf - kündige hierfür
    bei Vodafone und erbete Kollanz, mich sofort aus dem Vertrag zu entlassen.
  4. Man kündigt mir den Vertrag sofort - es werden aber 300€ Restbetrag berechnet,
    welche den Beiträgen der regulären Laufzeit entsprechen.
  5. Ich bitte erneut um Kollanz und weise nach, dass ich in eine WG gezogen bin, in der ein Anschluss von Alice vorliegt
    und ich den Vertrag also auch bei bestem Willen nicht mitnehmen könnte.
  6. Schreiben vom 5. Oktober von Vodafone, in dem meiner Bitte nicht nachgegangen wird. Es wird erläutert,
    das meine frühzeitige Kündigung Vodafone einen Schaden beifügt,
    welchen sie nach den Schadenersatzgesetz ausgleichen.
  7. Schreiben vom 10. Oktober, dieses mal von einem Inkassounternehmen: Forderung in Höhe von 350€.

Darf während der Klärung eines Rechnungsbetrages der Betrag erhöht (Mahnung)
beziehungsweise ein Inkassounternehmen eingesetzt werden?

Darf ein Vertrag bei Umzug in ein Haushalt, wo ein anderer Anschluss vorliegt, sofort gekündigt werden?

Müssen jetzt die 350€ bezahlt werden oder kann man irgendwie das Inkassounternehmen
umgehen?
 
falls du eine gute rechtsschutzversicherung hast, dagegen angehen mit hilfe eines anwalts.

der handelt das zumindest runter! finde ich eigentlich eine frechheit dass dir vodafone unter diesen umständen nicht entgegenkommt !

rein rechtlich , wenn alles auf deinen namen läuft - sind die konzerne in der regel alle eiskalt.

durch das umziehen in eine wg wirst das auch nicht wegbekommen ... argumentation vodafone: dann eben einen 2. anschluss in der wg machen , mit vodafone. die sind da uneinsichtig !
 
1. keine Ahnung
2. nein
3. Tendenziell musst du bezahlen

habe aber keine Ahnung ^^ Ich würde einfach bezahlen, ein Rechtsanwalt kostet nur noch mehr.
 
So tragisch die Geschichte auch sein mag, der Vertrag läuft auf deinen Namen und du bist zahlungspflichtig.
Das sich eine Telefongesellschaft so rigoros zeigt, kommt häufiger vor - allerdings war mir Vodafone hierbei noch kein Begriff.
Darf während der Klärung eines Rechnungsbetrages der Betrag erhöht (Mahnung)
beziehungsweise ein Inkassounternehmen eingesetzt werden?
Bei einer strittigen Rechnungen hättest du Recht, da du bereits selbst um "Kulanz" bittest, ist dir die generelle Zahlungspflicht doch bewußt. Bleibst du säumig, kann Vodafone selbstverständlich die Summe einfordern.

Kundenfreundlich ist das mit Sicherheit nicht, Vodafone ist aber sicher nicht ohne Grund eine der profitabelsten europäischen Telcos ...
 
Das deine Mutter gestorben ist tut mir leid aber hat leider auch mit dem Thema nicht viel zutun.
Der Vertrag läuft nämlich unabhängig von deiner Mutter auf deinen Namen.

Natürlich können sie dir auch erstmal Mahnungen und Rechnungen schicken. Ob diese dann wirklich beglichen werden müssen ist reines Pokern. Du kannst dich natürlich darauf beziehen, dass Vodafone dir dort keinen Anschluss legen kann, weil der schon blockiert ist. Schaffen die es aber doch irgendwie, wie auch immer, kommst du aus dem Vertrag nicht raus!
Ist aber auch die Frage wie die Gerichte damit umgehen, weil wenn sie es legen könnten, aber es nicht geht weil da schon ein anderer Vertrag läuft, kann man hier auch Eigenverschulden sehen. Zwingt dich ja keiner mehrere Verträge zu haben. Wenn du dann aber verlieren solltest, wird es richtig teuer für dich. Dann sind wir bei 4 stelligen Summen.
Überlegs dir also gut oder such dir professionelle Hilfe.
 
Erstmal mein aufrichtiges Beileid zu deinem Verlust.

Leider ist Vodafone hierbei "vertragsrechtlich" korrekt vorgegangen. Einzige Ausnahme wäre gewesen, wenn Vodafone an deinem neuen Wohnort keinen Internetzugang hätte anbieten können bzw. er technisch nicht möglich gewesen wäre.
 
Kundenfreundlich ist das mit Sicherheit nicht, Vodafone ist aber sicher nicht ohne Grund eine der profitabelsten europäischen Telcos ...

Das kann aber auch an der "Verkaufsart" der Mitarbeiter liegen ;-)


@OT:

Wie schon erwähnt ist das "Problem", dass der Vertrag über deinen Namen läuft.
Vielleicht solltest du, bevor du ggf. zum Anwalt gehst, vorher mal dein örtliche Verbraucherzentrale aufsuchen und schauen ob die noch was machen können.
 
Da VF bei einem Umzug einen Vetrag mit neuer Laufzeit schalten würde, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Restlaufzeit von 3 Monaten.

http://www.computerbetrug.de/2012/05/das-neue-tkg-die-anderungen-6224/

Das die dir nach so kurzer Zeit in der Klärungsphase schon ein Inkasso Unternehmen aufn Hals hetzen, find ich krass.

Falls du keinen Rechtsbeistand hast, bei der nächsten Verbraucherzentrale mal nachhaken, die kennen sich auch gut mit soas aus.

Mein Beileid zum Verlust.
 
würde mal zu einem anwalt gehen und dich beraten lassen, ne beratung is nicht so teuer.
wer sich kein anwalt leisten kann wenns vor gericht kommen sollte kann (glaub heißt gerichtskostenbeihilfe) beantragen..
 
Ich sehe im verlinkten Artikel kein Sonderkündigungsrecht im vorliegenden Fall, falls du auf diese Passage abstellst:
Zieht der Kunde um und sein bisheriger Anbieter bietet am neuen Wohnort keine Verträge an, so darf der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

TKG §46 Abs (8)
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Beileid erstmal.

Ich sehe das ähnlich wie die meisten hier, wahrscheinlich bist du verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, da er auf dich läuft (ich weiß nicht, ob in so einem Fall irgendwelche sonstigen Regelungen greifen, da weiß ein Anwalt oder evtl. auch die Verbraucherzentrale sicher mehr) aber dieses schnelle (wann wurde denn eigentlich der Vertrag gekpndigt bzw. die 300 € in Rechnung gestellt) Einschalten eines Inkassounternehmens erscheint mir fragwürdig, also zumindest die Kosten hierfür erscheinen zweifelhaft.
Die können schließlich nicht einfach mehr verlangen, wenn bspw. die Zahlungsfrist noch gar nicht abgeloffen ist. Und auch dann sollten wahrscheinlich erstmal Mahnungen verschickt werden.

Du könntest auch versuchen, damit an die Presse zu gehen, das wird denen nämlich auch nicht passen.

Aber den geringsten Aufwand hast du natürlich, wenn du zahlst.

Insgesamt ist das schon sehr stur von Vodafone. Zumindest wegen den Inkassokosten würd ich nochmal schauen, ob wirklich du diese tragen musst.
 
Vielen Dank für eure Tipps, Anregungen und Beileid.
Ich werde, wie es aussieht, beim Inkassountenrhmen bezahlen müssen.
Ich kann mir leider keine weiteren Kosten erlauben, weil ich wirklich sehr knapp bei Kasse bin...
(Und für ein juristischer Hin und her habe ich auch kaum Kraft...)

Liebe Grüße.
 
Hallo Skyo,

schildere deinen Fall am Besten kurz bei Bild oder Akte.

http://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/bild-kaempft-17108530.bild.html
http://www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion

Das ist ja wohl wirklich eine absolute Schande für ein Unternehmen wie Vodafone.

Dich in SO EINEM AUSNAHMEFALL, nicht vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, ist unmenschlich und widerlich.

Wünsche dir für die Zukunft alles, alles Gute.

Empfehle dir, wenn du Interesse hast, folgendes Buch: Über den Tod und das Leben danach von Elisabeth Kübler-Ross

Edit:

Eigentlich müssten wir, soweit Bild oder Akte sich nicht melden, eine Facebook Seite für den Fall einrichten und versuchen den Fall publik zu machen.

Es kann nicht angehen, dass Skyo nach so einem Schicksalsschlag auch noch mit derart Banalem belastet wird!

Gruß,
2Pat


Edit 2:

@Skyo Schick mir doch einmal die Vorgangsnummer/Vertragsnummer von deinem Fall per PN. Ich schreibe gleich morgen früh einen Thread ins Vodafone-Forum und beschwere mich!!! Die Nummer gebe ich natürlich nur den dortigen Mods weiter. Ich handele sie absolut diskret.

Ich werde dort drohen, dass wir uns an die Presse wenden, wenn du damit einverstanden bist. Vllt. kommen sie dir dann ja doch entgegen (ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass sie es nicht tun). Du kannst Bild und Akte schon mal anschreiben. Falls Vodafone reagiert, kann man das ja wieder fallen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vollkommener Quatsch wenn du mich fragst 2Pat.
König Kunde schließt einen Vertrag ab mit einer MVLZ von 2 Jahren. Auf seinen Namen.
Seine Mutter ist da völlig raus aus der Nummer.
Dann kommt ein Zwischenfall mit seiner Mutter. Ja, auch von mir herzliches Beileid (ehrlich!), aber das hat doch nichts mit Vodafone zu tun.
Du hast dich verpflichtet 24 Monate deine Gebühren zu zahlen. Das Vodafone nun darauf beharrt ist nicht verwerflich.
Bei einem Tod deinerseits wäre deine Mutter nicht zur Zahlung verpflichtet, da sie auf ihren Namen keinen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen hat.
Merkst du den Unterschied 2Pat?
 
Ne tut mir leid. Sehe ich nicht so.

Wenn er nicht gerade ein teures subventioniertes Handy erhalten hat, sondern es sich hierbei um lediglich um einen DSL/Festnetzvertrag handelt, entsteht Vodafone dadurch kein finanzieller Schaden.

Und jemanden in so einem dramatischen Fall nicht vorzeitig zu entlassen, sondern auf irgendeiner schwachsinnigen Vertragslaufzeit zu beharren, finde ich pervers.

Skyo kann mir die Nummer gerne per PN senden. Ich würde auf jedem Fall im Vodafone-Forum posten.
 
Vertragslaufzeit ist Vertragslaufzeit ... wenn man auf derartiges Rücksicht nimmt kann man keine Geschäfte mehr machen. Irgendwann ist es immer so, dass einem eine Entscheidung, die in der Vergangenheit getroffen wurde, nicht mehr passt. Dafür kann der zweite Vertragspartner aber nichts.
 
mWn. ist es übrigens in Deutschland nicht erlaubt diese unverhältnismäßigen Inkasso- und Mahnungsgebühren aufzuschlagen.

Beim Vertrag hast du leider schlechte handhabe, aber die Gebühren würde ich anfechten.
 
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