Vollstreckungsbescheid durch coeo Inkasso

Andregee

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Hallo,

ich habe soeben einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid bekommen. Der Antragsteller ist die coeo Inkasso. Die offene Forderung ist auf den 18.12.2018 datiert und Klarna soll der Gläubiger sein. Am 16.06. 2019 wurde dann die Forderung an coeo Inkasso abgetreten.
Nun sind zu der offenen Forderung von knapp 94 Euro zusätzlich 113 Euro Gerichtskosten bestehend aus Rechtsanwalts/Rechtsbeistandskosten, Gebühren und Auslagen hinzugekommen. Dazu addieren sich 73 Euro Inkassokosten, was in Summe ca 300 Euro ergibt, nicht wenig für eine nicht von mir in Anspruch genommene Leistung.
Ich selbst habe Klarna nie als Dienstleister in Anspruch genommen und dort auch nie ein Kundenkonto angelegt. Auch habe ich nie eine Warenlieferung zu diesem Zeitpunkt in der genannten Summe bestellt oder erhalten.
Am 18.12. 2018 war ich bei meinen Eltern gemeldet, habe dorthin aber nie irgendwelche Mahnschreiben erhalten. Seit Anfang 2019 bin ich woanders wohnhaft. Der Vollstreckungsbescheid wurde an meine Eltern adressiert, wobei da ein Vermerk vorzufinden ist, das eine Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellunganstrag stattfand, was für mich nicht nachvollziehbar ist, da ich zwar verzogen bin, aber man eben die Adresse meiner Eltern scheinbar ergründet hat, welche zu dem angeblichen Leistungsdatum aktuell war. Hätte man meine aktuelle Adresse ergrünen müssen, wäre das nachvollziehbar gewesen aber nicht so. Das wirkt für mich, als hätte irgendjemand anderes unter meinem Namen aber anderer Adresse agiert.
Wie soll ich nun aktuell verfahren? Widersprechen beim Amtsgericht ist logisch. Aber sollte ich besser zeitgleich eine Anzeige wegen Betruges stellen. Ist es ratsam sich zusätzlich mit dem Inkassounternehmen und oder Klarna in Kontakt zu treten, um die Ursache der Forderung ergründen zu können.
 
Du musst aktiv kein Klarna Kunde sein oder ein Klarna Konto haben. Klarna ist ein Zahlungsdienstleister, den viele Shops nutzen. Damit sie mit dem Zahlungsverkehr Ihrer Kunden nichts zu tun haben und das machen können, wofür sie ihren Shop haben.

Du solltet erstmal heraus finden, von wem die eigentliche Forderung kommt.
 
Ich kenne Klarna eigentlich nur als Option die neben Paypal, welches ich stets nutze auswählen kann. Ich hätte aber vermutet, das man sich zum nutzen des Dienstes da registriert sein muss. Aus dem Vollstreckungsbescheid geht leider nicht hervor, woraus die Klarna Forderung basiert. Aber egal was das sein mag, es war sicher nichts, was auf einer meiner Bestellungen basiert, da ich wie gesagt ausschließlich Paypal nutze oder als Amazon Kunden den Lastschrifteinzug. Wenn Klarna der Dienstleister ist, ist Klarna doch aber auch Gläubiger oder sehe ich das falsch denn die Shops bekommen ja das Geld von Klarna und bei Nichterfüllung des Schuldigers müsste der Shop von Klarna sein Geld dennoch erhalten haben? Wie funktioniert das denn überhaupt bei Klarna. Die müssten doch ähnlich wie Paypal die Bankdaten abfragen, damit sie die Forderungen einziehen können?
 
Andregee schrieb:
Ich kenne Klarna eigentlich nur als Option die neben Paypal, welches ich stets nutze auswählen kann.

Nein, Das liegt am Shop. Es gibt auch viele Shops, die alles über Klarna abwickeln und dies so gar nicht direkt sichtbar ist, für Dich als Kunde. Wie Du dann Klarna gegenüber den Beitrag zahlst, da gibt es dann eben unterschiedliche Möglichkeiten.
 
Ok, darüber habe ich leider keinerlei Kenntnis. Was bedeutet das jetzt für mich als jemand der grundsätzlich Paypal verwendet? Können deshalb trotzdem Forderungen über Klarna angefallen sein. Ich frage weil ich eben gelesen habe, das Personen schon von Klarna angemahnt wurden, deren Paypal Zahlung durch Fehler abgebrochen wurde. Lastschriftrückläufer waren aufgrund stets ausreichender Deckung jedoch nie ein Thema und an eine nicht geglückte Zahlung durch technische Probleme kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern.
 
forderungen können abgetreten werden, das muss grundsätzlich nichtmal was mit einem online-kauf zu tun haben. kann ja sein, dass klarna generell auch als factorer tätig ist, vll. sogar als factorer für paypal.

statthafter rechtsbehelf gegen einen VB ist der einspruch, dabei die frist beachten.

ich würde wohl erst mal mit klarna in verbindung setzen, um welche forderung es konkret geht. dann kannst du immer noch (unter beachtung der frist) einspruch einlegen. denn wenn du direkt einspruch einlegst ohne zu wissen worums gehts kanns ja sein, dass die forderung doch begründet war und dann kommts zum streitigen verfahren, das vll. für dich nochmals teurer ist, weil du es verlieren wirst.


nur meine laienmeinung.


hast du mal einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen? eigentlich erfolgt der vor einem vollstreckungsbescheid...
 
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Na ja, was ich damit sagen will. Bevor Du aktiv wirst stelle sicher, dass das nicht doch von Dir verursacht wurde. Sicher liest man über Klarna viel schlechtes. Es ist ein Zahlungsdienstleister. Warum gibt es so was überhaupt? Weil Shops kein Interesse daran haben sich mit ihren Kunden mit diesem Thema herum schlagen zu müssen.
 
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Mickey Cohen schrieb:
forderungen können abgetreten werden, das muss grundsätzlich nichtmal was mit einem online-kauf zu tun haben. kann ja sein, dass klarna generell auch als factorer tätig ist.

statthafter rechtsbehelf gegen einen VB ist der einspruch, dabei die frist beachten.

ich würde wohl erst mal mit klarna in verbindung setzen, um welche forderung es konkret geht. dann kannst du immer noch (unter beachtung der frist) einspruch einlegen. denn wenn du direkt einspruch einlegst ohne zu wissen worums gehts kanns ja sein, dass die forderung doch begründet war und dann kommts zum streitigen verfahren, das nochmals teurer ist.


nur meine laienmeinung.


hast du mal einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen? eigentlich erfolgt der vor einem vollstreckungsbescheid...

Ich habe weder Mahnungen, Inkassoschreiben, noch einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Das erste was mir zuging, war heute der Vollstreckungsbescheid. Daher auch der Verweis auf die Anschriftsänderung aufgrund eines Neuzustellungsantrages. Das klingt zumindest für mich so, als seien vorherige Schreiben an eine mir fremde Adresse gegangen.
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BlubbsDE schrieb:
Na ja, was ich damit sagen will. Bevor Du aktiv wirst stelle sicher, dass das nicht doch von Dir verursacht wurde. Sicher liest man über Klarna viel schlechtes. Es ist ein Zahlungsdienstleister. Warum gibt es so was überhaupt? Weil Shops kein Interesse daran haben sich mit ihren Kunden mit diesem Thema herum schlagen zu müssen.

Ich hätte keine Erklärung dafür, wie eine offene Forderung entstanden sein sollte, da ich wie gesagt ausschließlich via Paypal zahle oder einzig bei Amazon via Lastschrift. Sollt eine Zahlung via Paypal gescheitert sein, müsste das doch aber im Paypal Verlauf ersichtlich sein und Paypal hätte doch sich doch sicher gemeldet diesbezüglich.
 
Wenn du vorher nicht bewusst einen Vertrag mit Klarna abgeschlossen hast und nun nur den Amtsgericht Schrieb erhalten hast, einfach widersprechen und bei dem Inkassounternehmen um die vorgeschriebenen Unterlagen bitten (worauf die Forderung basiert). Abtretungserklärung, Vertragsgrundlage etc.. Wenn der Vorgang dann für Dich nachvollziehbar wird, kannst Du weitere Schritte einleiten (Ablehnung/Widerspruch, Anzeige etc.). Wenn keine Unterlagen bei Dir eingehen, den Vorgang ignorieren, bis weitere Gerichtsschreiben eintrudeln. Diese auf keinen Fall ignorieren. Ich für meinen Teil ignoriere seit Jahren eine Inkassoforderung wegen zu hoher Gebühren (Rechtmässige Gebühren für einen einfachen Vorgang berechnet und gezahlt, zu hohe Kosten angezeigt [bei der Inkassofirma] und widersprochen). Jetzt gibt es regelmässig Inkassoschreiben, jedesmal wurde die geforderte Gebühr geringer, immer mit Androhung, das Gericht einzuschalten, was bislang nicht passierte (warum nur...).

Edit: Grad gefunden: https://verbraucherschutz.de/coeo-inkasso-antwortet-nicht/
 
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Samurai76 schrieb:
Ich für meinen Teil ignoriere seit Jahren eine Inkassoforderung wegen zu hoher Gebühren (Rechtmässige Gebühren für einen einfachen Vorgang berechnet und gezahlt, zu hohe Kosten angezeigt [bei der Inkassofirma] und widersprochen). Jetzt gibt es regelmässig Inkassoschreiben, jedesmal wurde die geforderte Gebühr geringer, immer mit Androhung, das Gericht einzuschalten, was bislang nicht passierte (warum nur...).
Hab ich schon so gemacht, aber der Fall ist ja ziemlich anders gelagert. Will das nur erwähnen, nicht das der TE denkt, das wird bei ihm ähnlich ablaufen. Wird es nicht, da Klarna offensichtlich Geld haben will und das ganze schon bis zum Vollstreckungsbescheid eskaliert ist.

Meine persönliche Vermutung: Er hat damals irgendwo was über Klarna gekauft, kein Geld auf Konto gehabt, umgezogen, nie einen Brief erhalten.
 
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Deswegen mein Tip, die Unterlagen einzufordern. Die fordernde Firma ist verpflichtet, ALLE Unterlagen dafür beizubringen. Wenn's dann klar wird, zahlt man oder widerspricht. Die nächste Eskalation wäre dann erstmal die Meldung beim Inkassoverband, dass hier ein schwarzes Schaaf nicht nach den Regeln spielt.
 
BeBur schrieb:
Hab ich schon so gemacht, aber der Fall ist ja ziemlich anders gelagert. Will das nur erwähnen, nicht das der TE denkt, das wird bei ihm ähnlich ablaufen. Wird es nicht, da Klarna offensichtlich Geld haben will und das ganze schon bis zum Vollstreckungsbescheid eskaliert ist.

Meine persönliche Vermutung: Er hat damals irgendwo was über Klarna gekauft, kein Geld auf Konto gehabt, umgezogen, nie einen Brief erhalten.

Das kann ich definitiv verneinen, außer das ich im Januar 2019 umgezogen bin. Dann hätten die anderen SChreiben aber ebenso wie der Vollstreckungsbescheid bei meinen Eltern eingehen müssen, denn genau da war ich auch zum angeblichen Kaufzeitpunkt gemeldet. Das ganze muss ja vorher irgendwo anders hingegangen sein, nur wo ist die Frage. Vielleicht haben die sich dann jemanden anderes mit dem gleichen Namen rausgesucht, weil zuvor keine Reaktion erfolgte. Kann doch nicht sein, das nicht ein SChreiben bei mir eingegangen ist außer der Vollstreckungsbescheid. Meine Eltern informieren mich sofort, wenn sich ein SChreiben zu ihnen verirrt, die wohnen auch nur 2 Minuten entfernt.
 
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Andregee schrieb:
Paypal hätte doch sich doch sicher gemeldet diesbezüglich.

Definitiv nicht.
Vor kurzem kam ein Inkassoschreiben von Infoscore bei uns an, mit der aufforderung doch 67€ an die zu zahlen, wegen 15,00€ PayPal Schulden.
PayPal selber hat sich aber nie diesbezüglich gemeldet.
Es ist nichtmal im Konto ersichtlich woher der Betrag kommt - der ist einfach da.

Hast du dort ein Minus leiten die das direkt an ein Inkasso weiter.

Ganz nebenbei:
Klarna ist nicht nur Rechnungskauf - zu denen gehört auch sowas wie Sofortüberweisung.
 
Klarna schickt in der Regel kurz nach Versand eine Email mit den Zahlungsdaten. Damit kann man entweder ganz regulär auf die Bankdaten die dort angegeben sind überweisen oder man nutzt die Klarna App.

Auch wenn man im Verzug ist, kommen noch 1 oder 2 Emails von Klarna.

Also müßte es diese Emails eigentlich geben...
 
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