Vom AG kündigen lassen?!

gnrmarcel

Lt. Junior Grade
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Feb. 2005
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Hallo,

ich will aus privaten Gründen umziehen (Freundin) und muss daher meine jetzige Firma verlassen. Einen neuen Job habe ich schon, ab dem 1.12.05!
Nun muss ich noch vorher ein private Dinge regeln, so das ich mit meinem jetzigen AG übereingekommen bin, dass dieser mich zum 31.10.05 kündigt und ich dann für den Monat November noch ALG bekomme.
Grund wäre - Da der AN aus privaten Gründen umzieht, wir der AN aus betrieblichen Gründen zum 31.10.05 von uns gekündigt.

Nun die Frage, ist das ok oder muss ich "Angst" haben, das sich die Arbeitsagentur querstellt und mit kein ALG zahlt?
 
Welche Entfernung ist zwischen deinem Arbeitsplatz und deiner Wohnung nach dem Umzug? Hier ist die einzige Gefahr die ich sehe, durch den Satz im Kündigungsschreiben "Da der AN aus privaten Gründen umzieht," hier könnte das Arbeitsamt eine Absprache sehen. Und laut Arbeitsamt muß man ja eine bestimmte Strecke auf sich nehmen. Sie könnten dir vorwerfen, daß du ja jeder Zeit hättest pendeln können und daher kein Anspruch auf das Monat ALG besteht.
 
Also ich wohne im Moment noch in der Nähe von Magdeburg und bin im Außendienst unterwegs (Raum Magdeburg).
Umziehen tue ich nach Augsburg - da meine jetzige Firma leider dort keine Arbeit für mich hat, musste ich mir eine neue suchen.
Pendeln zw. jetzigen Arbeitsort und neuem Wohnort ist auf jeden Fall nicht möglich ;)
 
Was ist mit einer einvernehmlichen Trennung?

Bei uns bekommt man auch nach einer Einvernehmlichen Trennung Kohle vom AMS.
Ausserdem, wenn das ohnehin mit deinem Arbeitgeber ausgemacht ist dann mach dir halt mit ihm aus er soll was anderes reinschreiben.
 
Nur was? Er meinste das wäre "nur" so möglich damit er auch keine "Angst" haben muss, dass ich evtl. auf eine Abfindung bestehe und evtl. sogar noch einklage.

Hab aber von vielen schon gehört, dass es bei einer "Einvernehmlichen Trennung" kein Geld gibt, so war es auch bei meinem "Schwiegervater" - er bekam kein Geld.

Wenn alles nix nützt oder ihr keine weiteren Ideen / Vorschläge habt, dann ists auch egal, wenn ich kein Geld bekommen sollte, den einen Monat bekommen wir schon über die Runden.
 
Du hast es doch schon richtig erkannt, dass Du ALG nicht im Sinne des Gesetzes bekommen kannst oder was sollen Formulierungen wie "ich will aus privaten Gründen umziehen (Freundin)" oder "[..]ich mit meinem jetzigen AG übereingekommen bin, dass dieser mich zum 31.10.05 kündigt und ich dann für den Monat November noch ALG bekomme. Grund wäre - Da der AN aus privaten Gründen umzieht, wir der AN aus betrieblichen Gründen zum 31.10.05 von uns gekündigt" sonst bedeuten?

Der Umzug ist Deine Privatsache. Warum sollte der von den Versicherungsbeiträgen der Arbeiter & Angestellten finanziert werden, zumal wegen der hohen Arbeitslosigkeit sowieso schon nicht gerade kleine staatliche Zuschüsse fließen? Da wirst Du schon gewichtigere Gründe auffahren müssen als eine Freundin.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld#Anspruchsvoraussetzungen, dort speziell der Absatz zur Sperrzeit. Da werden die wichtigen Gründe erwähnt, für die Ausnahmen gelten.
Ohne Heirat dürfte für Dich da gar nix laufen. Selbst Da könnte es sein, dass das schwierig wird, wenn die Heirat nach dem Umzug der Freundin erfolgt.
 
Richtig. Private Gruende koennen niemals einen Anspruch auf ALG rechtfertigen. Und eine Kuendigung aus betrieblichen Gruenden muss der Arbeitgeber ohnehin nachweisen, "der AN ist umgezogen" zaehlt hier nicht.

Und eins verstehe ich sowieso nicht:

Wieso ziehst du nicht erst zum 1.12 um und arbeitest bis 30.11 bei deinem alten Arbeitgeber?
 
Weil ich noch div. andere Sachen zu regeln habe - siehe erster post.
nunja, ist jetzt auch egal - den einen monat überlebe ich schon.
 
Hast du vielleicht noch Urlaubsanspruch aus dem alten Arbeitsverhaeltnis? Den koenntest du ja in die einmonatige Luecke legen und sie so zumindest teilweise zu ueberbruecken. Unbezahlter Urlaub waere vielleicht auch eine Moeglichkeit, da muesstest du dich aber mal erkundigen ob und ggf. wie das auf deine Rentenbeitragszeiten angerechnet wird.
 
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