Von der Feuerwehr eine Rechnung erhalten aber muss ich zahlen?

Tvrtkovic

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Servus

Noch nie hatte ich was mit der Feuerwehr zu tun, von daher habe ich keine Ahnung und benötige eure Hilfe, weil ich das nicht fair finde.
Ein Freund hat mir sein Auto angeboten (sehr günstig), welches ich gekauft habe obwohl ich bereits eins besitze. Wollte es aufbereiten und ins Ausland schicken um es dort zu nutzen und nicht immer eins zu mieten. Hab zwei Garagen von daher konnte ich es erst einmal abstellen ohne mir Sorgen machen zu müssen. Weil in der einen Garage viel drin war, habe ich es vor der Garage abgestellt (durfte ich, weil das Grundstück zur Garage gehört).

Sonntags wollte ich was in der Garage holen (Abends) und mein Auto war weg. Bin nach Hause, hab meinen Ausweis genommen, Fahrzeugschein und ab zur Polizei. Die Polizei wollte das aufnehmen und bei der Prüfung der Kennzeichen sagten die mir "Ihr Auto hat Morgens gebrannt und ist nun bei der Kripo". Die wollten prüfen, wieso es gebrannt hat. Haben mir alles vom Auto abgenommen (Papiere, Schlüssel, usw.) und wollten meine Nummer. Zwei Tage später hat sich einer von der Kripo bei mir gemeldet und mir gesagt, dass das jemand per Brandbeschleuniger abgebrannt hat. Wollte dann wissen ob ich Feinde habe, usw. usf.

Nach einer Woche sollte ich die Papiere abholen, den Kaufvertrag mitbringen und hatte einen Tag um das Auto abzuholen (bis dahin wird die Polizei alle Kosten übernehmen, weil die es ja haben wollten). Bin hin, hab ein paar Sachen aus dem Auto genommen (eigentlich nur Werkzeug) und hab es dann verschrotten lassen. Jemand hat wohl denn Reifen angezündet und dann hat sich das verbreitet. Hab dann der Kripo noch gesagt, dass das Auto verschrottet wird und die Sache durch ist, weil da eben nichts mehr zu machen war. Da es nicht versichert war, gab es keinen Cent dafür und ich hab nur Minus gemacht :/


4 Monate später habe ich nun ein Schreiben von der Feuerwehr erhalten. Diese will von mir rund 600 Euronen sehen.
Wer muss jetzt die Kosten übernehmen?
Versteht mich bitte nicht falsch, jemand muss es ja bezahlen aber die volle Kosten muss ich tragen, weil XY mein Auto abgefackelt hat?

Ich hab jetzt einen Monat um Einspruch einzulegen. Was meint Ihr? Wer ist im Recht? Wer muss die Kosten tragen?

Gruß
 
Wenn du den Täter nicht haftbar machen kannst ,weil Unbekannt dann vermutlich du, da es dein Eigentum zum Zeitpunkt des Schadens war.

Habe nach ein wenig googlen diesen Artikel gefunden http://www.welt.de/finanzen/article4246298/Wenn-das-Auto-brennt-wird-es-fuer-Versicherte-teuer.html

Der Wrackbesitzer muss den Schädiger direkt in Anspruch nehmen und verklagen, um an sein Geld zu kommen. Entkommt der Brandstifter unerkannt, bleibt der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, bekommt beim Totalschaden durch Vandalismus immerhin den Zeitwert des Autos ersetzt. Allerdings wird der Eigenanteil abgezogen, und die Versicherung versucht auch, den Zeitwert noch zu drücken, indem sie das Wrack begutachten lässt. Wie war der Wagen ausgestattet, wie stark sein Motor, in welchem Zustand war der Wagen? Das kann sich alles auf den Zeitwert auswirken. Dazu kommen Folgekosten, denn der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko entfällt anschließend natürlich. Auf den Mehrkosten der Höherstufung bleiben die Opfer sitzen.

Hoffe konnte dir helfen :)

Lipo
 
Du hast damals bestimmt auch eine Anzeige gegen den Brandstifter erstattet? Evtl hilft es ja, wenn der Staatsanwalt es eingestellt hat und Du mit dem Schreiben noch mal zur Feuerwehr gehst. Aber normalerweise bist Du derjenige der zahlt, wenn der Brandstifter nicht ermittelt wird. Evtl hast Du ja irgendeine Haus-Versicherung für die Garage abgeschlossen, die was dazu gibt, aber sowas gibt es wohl nicht?
 
Hallo Heretic,

scheinbar ist es Länder abhängig wer ,wo & was zu zahlen hat wenn die Feuerwehr einschreitet.

Hier ein Auszug aus dem Bayerische Feuerwehrgesetz (Art. 28 Nr. 2)
(2) Kostenersatz nach Absatz 1 kann verlangt werden 2. für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren
dienen,
http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb02/1001_bayfwg_avbayfwg.pdf

Also kann man nicht pauschal sagen ob der TE haftbar ist ,da wir nicht wissen wo er wohnt.
 
Bei einem Kraftfahrzeugbrand zahlt der Besitzer (Gefährdungshaftung), oder dessen Versicherer. Gerät das Fahrzeug durch Brandstiftung in Brand, ist der Brandstifter (falls ermittelbar) für die Kosten des Einsatzes haftbar zu machen, unabhängig vom Straftatbestand.

Die Gefährtungshaftung bezieht sich aber eigentlich auf ein Fahrzeug im Betrieb, d.h. es ist in Bewegung oder der Motor läuft, oder das Fahrzeug wurde kurz vorher bewegt und fängt durch bspw glühende Bremsen Feuer.
Ein Bsp wäre hierfür, dass der Fahrer auf einer Strasse einen Unfall verursacht, dass dadurch sein Fahrzeug in Brand gerät und die Feuerwehr den Brand löschen muss, ohne dass durch den Fahrzeugbrand selbst das Leben/Eigentum Anderer gefährdet werden würde.

Hier ist es so, dass der TE sein Auto vor der Garage stehen hatte, als es in Brand geriet. Es war nicht in Betrieb und wurde nicht kurz vorher bewegt, deshalb fällt die Gefährtungshaftung mMn hier raus und die Feuerwehr dürfte den Einsatz dem TE nicht in Rechnung stellen. Er hat ausserdem das Feuer nicht selbst verursacht, sondern es war Brandstiftung.

Passend dazu: VG Leipzig, Urteil vom 20.11.2008, Az.: 3 K 626/08 (---->Hier in Kurzform<----)

Die Klage hatte Erfolg. Nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SächsBRKG ist der Fahrzeughalter zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die der Gemeinde durch einen Einsatz der Feuerwehr entstehen, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden ist. Die verschuldensunabhängige Einstandspflicht trifft den Fahrzeughalter, wenn sich die Betriebsgefahr des Fahrzeuges realisiert. In dem Schaden muss sich die Gefahr verwirklichen, die mit der Konstruktion oder der Nutzung eines Fahrzeuges einhergeht. Der Brand und der Einsatz der Feuerwehr sind nicht auf den Betrieb des PKWs zurückzuführen. Den Brand verursachte ein unbekannter Dritter. Bei einer Brandstiftung realisiert sich die von einem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr nicht.

Wie oben beschrieben, fällt die Gefährdungshaftung mE raus, da das Fahrzeug nicht in Betrieb war.

Ich würde dem TE raten, Widerspruch einzulegen und sich ggfls anwaltlichen Rat einzuholen. Ich würde ausserdem raten, sich bei der Polizei eine Bestätigung geben zu lassen, dass der Brand durch fahrlässige Brandstiftung eines unbekannten Dritten verursacht wurde und diese nochmals in Kopie dem Widerspruch beizulegen.

Das ist nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
 
Das Auto durfte da stehen und die Brandursache war Brandstiftung. Ich war ja sogar erst bei der Polizei um es als geklaut zu melden und hab es erst dort erfahren (das alles rund 15 Stunden nachdem es gebrannt hat). Die Feuerwehr ist max. 2km entfernt (sogar die selbe Straße).

Ein Freund meinte, ich soll Anzeige gegen unbekannt machen und dann würde ichd ie Kosten nicht tragen müssen. Das macht aber für mich persönlich keinen Sinn, weil wir dann weiterhin niemanden haben, der das zahlt, da der oder die nicht gefunden wurden :/

Danke euch aber schon einmal!
 
@Systemfehler: Du schreibst einmal Fahrzeughalter und einmal Besitzer. Wer solls denn nun sein? Den Eigentümer gibts ja auch noch ;)
 
@PhrakShow

Ich schrieb "Besitzer" und das Urteil bezieht sich auf den Halter. Richtig ist hier natürlich der Halter. Danke.

@Tvrkovic
Die Anzeige ergibt schon Sinn, denn die Feuerwehr geht dann nicht mehr davon aus, dass du dein Fahrzeug in Brand gesteckt hast, oder sich das Fahrzeug selbst entzündet hat.
Wie ich oben schon schrieb, solltest du bei Brandstiftung durch Dritte nicht zahlen müssen. Da ist es schon wichtig Anzeige zu erstatten und das bei dem Widerspruch anzugeben.
 
Ich hab es damals nicht getan, weil ich am Anfang es nicht geglaubt habe, dass das wirklich so passiert ist.
Macht es noch Sinn, wenn ich das jetzt mache? Bei so etwas habe ich persönlich keine Hoffnung mehr (finden Schuldigen/Schuldige nicht). Mit der Kripo hatte ich auch noch nie etwas zu tun, musste halt hin und die Papiere vom Fahrzeug abholen.

Heute Abend wollte ich den Widerspruch schreiben, ne Kopie vom Schreiben der Polizei reinlegen und direkt einwerfen. Das sollte reichen?!
 
So wie sich der Sachverhalt ließt, ist doch schon längst eine Anzeige erstattet worden. Zwar nicht von dir persönlich Tvrtkovic, aber möglicherweise von der Polizei von Amtswegen her. Wenn Du ein Schreiben der Polizei dein Eigen nennst, sollte darauf eine Vorgangsnummer oder ein Aktenzeichen stehen. Wenn Du dir unsicher bist ob bereits Anzeige erstattet wurde, einfach bei der Polizei anrufen, diese Nummer angeben und im Regelfall können die dann recherchieren, welchen "Status" der Vorgang hat.

Was steht denn auf dem Schreiben der Polizei?
 
Muss nichts zahlen, hab es heute schriftich bestätigt bekommen!

Danke euch noch einmal!
 
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