Vorladung zur Polizei wegen Kauf von Bad Company Key

VitaBinG

Commander
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Jan. 2009
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2.132
Hallo Leute,
ich habe heute ein tolles Schreiben erhalten, was folgendermaßen klingt:

Sehr geehrter Herr ...,

in der Ermittlungssache
Verdacht der Geldwäsche (rechtswidriger Erwerb des Aktivierungskeys "Battlefield Bad COmpany BC" von Michael Zh**)

ist ihre Vernehmung als beschuldigter erforderlich."


Kann man überhaupt dafür angeklagt werden, einen Key über Ebay gekauft zu haben oder vermutet man bei mir irgendwelche illegalen Tätigkeiten?
Kann mir einer einen Rat geben, wie ich mich verhalten sollte bei der Vernehmung.

Gruß Vita
 
Du bist als Beschuldigter Geladen das heißt das du voll drin steckst!

1. Alles was du zu dem Kauf hast ausdrucken mitbringen.
2. Nimm dir einen Anwalt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Spiel vor 1 1/2 Jahren gekauft und habe da keine Nachweise mehr von Ebay... Höchstens einen Kontoauszug. Vielleicht kann ich ja bei Ebay anfragen.
Anwalt wird teuer, da ich keinen Rechtsschutz habe -.-
 
Ohne Anwalt würd ich da gar nichts sagen! Geldwäsche ist eine heftige Anschuldigung.

Hast du nichts mehr von der email korrespondenz mit dem Verkäufer?
 
Kann ich da absolut nichts machen? Falls ich einen Anwalt nehme, wer trägt dann die kosten? Ich komplett obwohl ich unschuldig bin?

Nein habe ich nicht, weil ich die mail gelöscht habe ich idiot. Ich habe nur den Key als Bild gespeichert und kann einen Kontoauszug vorweisen...
 
Dann bring das schonmal auf jedenfall mit, alles was auf einen legalen Kauf hinweist ist schonmal zu deinen Gunsten und zeigt die bereitschaft zur kooperation. Ansonsten kann ich dir noch:
http://www.beschuldigtenvernehmung.de/
empfehlen.

Ich würde auf jedenfall Aussagen da du sagst du bist unschuldig.

Allerdings find ich das schon sehr komisch diese Anklage, aber das ist nur meine Meinung und ich bin kein Jurist.
Aus diesem Grund ist das hier auch keine gültige Rechtsberatung und ich distanziere mich von möglichen Folgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde auch nicht bei google darüber, dass Leute wegen Keys angeklagt wurden... Ich schätze der Verkäufer hat irgendwas linkes fabriziert.
 
Als Beschuldigter sollte man sich tatsächlich einen Anwalt nehmen, natürlich nur, wenn das Schreiben denn tatsächlich seriös ist.
 
VitaBinG schrieb:
Falls ich einen Anwalt nehme, wer trägt dann die kosten? Ich komplett obwohl ich unschuldig bin?

Im Falle einer Gerichtsverhandlung trägst Du die Anwaltskosten nur, wenn Du verlierst.

MfG,
Dominion.
 
... oder bei einem vergleich (zivilrecht) ;)

aber in dieser sache geht wohl kein weg an nem anwalt vorbei. strafrecht ist nichts, womit man spaßen sollte und geldwäsche ist ein heftiger vorwurf (der allerdings bewiesen werden will).

zeig dich kooperativ und halte nichts zurück - es wird dir ggf. negativ ausgelegt und schadet deiner glaubwürdigkeit. und ob du schuldig oder unschuldig bist, wird sich erst noch herausstellen ;) genau darum gehts ja...
 
So wie es scheint würde ich keinen Anwalt einschalten, wenn du das Geld dafür nicht ausgeben willst/ es unsinnig ist.

Übrigens würde ich direkt schon ein Foto von dem Titel der eBay Auktion machen. So führe folgende Schritte aus wenn du eingeloggt bist:
- Übersicht Ihrer Käufe
- Anzeigen: Archiviert
- Zeitraum: (das Jahr wo du das Spiel gekauft hast)
- Raus suchen, Foto machen, drucken

:)
 
Bei einer Vorladung der Polizei kann nur etwas zu Deinem Nachteil passieren, ignorier es einfach. Nur Post vom Gericht musst Du ernst nehmen.
 
Oh ja, die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zu verweigern, ist in der Tat das sinnvollste, was man machen kann.

Gehts noch?
 
Ne ich nehme die Vorladung auf jeden Fall wahr, denn ich bin ja vollkommen im Recht, da ich diesen Titel rechtes erworben habe und eigentlich nichts zu befürchten habe. So sehe ich das. Jedenfalls gehe ich morgen zum Anwalt und lasse mich diesbezüglich beraten.

@ Hc-Yami Ich gehe morgen mal hin und lasse mich beraten. Es wird schon nicht die Welt kosten so eine Unterredung. Vielleicht kann er mir ja Tipps geben.
 
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Das wird am besten sein. Halte uns auf dem laufenden.
 
Ihr seid ja alle solche Musterbuerger, googlet doch einfach mal schnell Vorladung Polizei und Ihr findet 50000 Kanzleilinks,die schon ohne Bezahlung pauschal dazu raten nicht hinzugehen, egal was ist.
 
Warum ignoriert eigentlich jeder Back2Roots' Link? Da steht doch genau drin wie es ablaufen wird.

Bei so einer Sache verdienen die Anwälte nur. Und wenn es eine Vorladung vom Gericht gibt, weil man als Bschuldigter nicht zur Polizei gegangen ist, ist der Stand nochmal schlechter. Als unbescholtener Bürger wäre man ja auf der Wache erschienen.

Wenn du dennoch einen Anwalt dabei haben willst bei sowas und du nur im unteren Segment verdienst, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen, die deine Kosten im Falle des Falles übernimmt.
 
Gehe auf jedem Fall (ohne Anwalt) zur polizeil. Vernehmung. Verweigere dort die Aussage (als Beschuldigter mußt du dich nicht zur Sache äussern). Wäge mit dem Polizisten ab, welche Konsequenzen aus der Anklage hervor gehen könnten und frage den Polizisten direkt ob er von einer Einstellung des Verfahrens (aus Mangel an Beweisen oder wegen Gringfügigkeit) ausgeht.
 
jamotide schrieb:
Ihr findet 50000 Kanzleilinks,die schon ohne Bezahlung pauschal dazu raten nicht hinzugehen, egal was ist.

Kanzleien verdienen ihr Geld nicht mit kostenlosen Ratschlägen. Wenn sich damit das Problem erledigen ließe, würde ein klar denkender Mensch das nicht auf seiner Kanzleiseite posten.

Richtig ist soweit ich weiß, dass eine polizeiliche Vorladung grundsätzlich keine Pflicht begründet, sich dort vorzustellen. Das macht den Hinweis, dem ganzen fern zu bleiben aber noch lange nicht zu einem guten Rat. Die Diskussion ist jedoch müßig, da sich der TO morgen kompetent beraten lassen wird. Damit macht er das in seiner Situation sinnvollste.
 
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