Vorladung zur Polizei wegen Kauf von Bad Company Key

ihm wird aber keine Hehlerei, sondern Geldwäsche vorgeworfen
allerdings könnte man ihm das auch noch vorwerfen, wenn er das so bei der Polizei erzählt

da der TE sich erstmal für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt entschieden hat, sollten wir seine Rückmeldung abwarten
alles andere ist nur die Meinung von uns Unwissenden oder ist hier zufällig einer von euch Anwalt mit Fachrichtung Strafgesetz?
ich denke eher nicht und daher bringt das wilde Spekulieren dem TE mal gar nichts...
 
dominion1 schrieb:
Das Problem ist, dass protokolliert getätigte Aussagen später nicht zurückgenommen werden können, jedenfalls nicht ohne weiteres.

Daher ist es immer ratsam, zur Sache selbst nichts auszusagen. Zumindest dann, wenn man nicht fundierte juristische Kenntnisse aufweisen kann.

Vieles von dem, was einem Laien als belanglose Information vorkommt, kann strafrechtlich völlig anders gedeutet werden. Und Kriminologen sind entsprechend geschult, um diese Informationen zu erlangen.

Darüber hinaus sollte jedem bewusst sein, dass die bloße Tatsache, dass man ohne böse Absicht und ohne Kenntnis einer Rechtswidrigkeit gehandelt hat, einen noch lange nicht vor juristischer Verfolgung schützt.

Es ist Teil des Abschnitts des Fahrlässigkeitsrechtes, dass jeder für das haftet, was er der Rechtsordnung nach kennen musste. Und diese Anforderungen können sehr hoch sein.


Es ist also immer ratsam, zur polizeilichen Vernehmung zu gehen, jedoch dort die Aussage zu verweigern. Dies ist ein in der Rechtsordnung garantiertes Recht, welches nicht negativ ausgelegt werden darf. Einer Verweigerung der Aussage entspringen also keinerlei negative Auswirkungen.

Und dies gilt eben auch dann, wenn man sich selbst völlig im Recht wähnt.

MfG,
Dominion.

Naja, dem Stimme ich nur bedingt zu, und zwar wen man selbst was Krummes gemacht hat. Also was Frisches auf dem Kerbholz hat. Unser Rechtssystem funktioniert da noch relativ gut, beim Friedlichen Bürger ;).

Anwalt rentiert sich halt nur wenste ne Rechtschutz hast und nicht wegen jedem noch so kleinen Mist. Das kostet uns und den Staat nur Geld. Wen ich nichts gemacht hat, außer einen Spiel Key auf Ebay zu erstehen, dann ist es absolter Unfug in wegen irgendeinen Mist von seinem Händler sich einen Advokaten zu holen. Warum den auch? Alles andere ist doch reine Panicmache. Die können Reinschreiben was sie wollen um mich einzuschüchtern. Wen nicht gerade Mord, Steuerhinterziehen, PKW drinne steht, holle ich mir doch keinen Anwalt. Man geht hin, und sagt das was ins Protokoll soll. Dauert am kürzesten und Zeit ist Geld. Meine Mainung dazu. Wenn dreck am Stecken, dann natürlich immer zum Anwalt :D Aber das macht dich natürlich auch gleich mal verdächtig. Ein Friedlicher Bürger der sich einen Anwalt nimmt. :D
grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin zum Anwalt gegangen und der hat erstmal die Akte angefordert. Sobald er weiss worum es geht, kann man darauf reagieren. Ich soll laut Anwalt lieber nicht hingehen, da oftmals was falsches im Verhör aufgeschrieben werden könnte.
Falls man nicht so sonderlich viel an Kohle verdient, kann man beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und mit diesem zu einem beliebigen ANwalt gehen. Das kostet einen 10€ und der Rest der Kosten geht über diesen Schein!

Ich bin sehr gespannt, was die für einen Blödsinn in der AKte stehen haben, wenn ich bedenke, dass ich absolut alles logisch vorweisen kann und absolut unschuldig bin.
 
Und ich bin sehr gespannt, wie dich dein Anwalt unnötig finanziell schröpft, sofern du keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast.
 
VitaBinG schrieb:
Ich soll laut Anwalt lieber nicht hingehen, da oftmals was falsches im Verhör aufgeschrieben werden könnte.
Dafür macht der Polizist ein Gesprächsprotokoll, welches du am Ende des Verhöres unterschreiben musst. Ich wurde damals in 'nen extra Raum gesetzt und sollte dann, wenn ich fertig bin mit durchlesen (und alles stimmt) den Zettel unterschreiben und im Büro vorbeibringen.
Wer natürlich nicht lesen kann, sollte es lieber sein lassen.

Athlonscout schrieb:
Und ich bin sehr gespannt, wie dich dein Anwalt unnötig finanziell schröpft, sofern du keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast.
Das ist schön - aber lieber gebe ich ggf. 400-500€ aus und kann mein Leben leben anstatt unschuldig im Knast zu sitzen. Ihr Kids und eure Sparmentalität immer.
 
@Voodoo

Man kann auch aus einem Mücken einen Elefanten machen. Ich schrieb ja schon, er solle die Aussage verweigern und sich erst mal anhören was ihm genau vorgeworfen wird. Da kann dann auch nichts gegen ihn verwendet werden.

Aber ihr Kids mit eurer Angst vorm bösen, bösen grünen Mann und eurem sinnlosen gerenne zum Anwalt immer...
 
so. ignoriere alles ,was vor DIESEM POST steht.

1. Du besorgst dir einen Anwalt und (2.)du gehst erst gar nicht zur Vorladung. Der Polizist wird nur das Hören, was ER will. ( das wird dir auch zu 1000000000% dein Anwalt sagen.)

Denn die Polizei kann nichts gegen dich unternehmen, wenn sie nichts gehört hat bzw. keine Beweise vorliegen hat. Ich weiss, dass du nicht Schuldig bist, aber sowas passiert, wenn der Verkäufer einige Rechnungen nicht zahlt bzw. wegen Geldwäscheverdacht o.ä. angezeigt wird.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann läuft das alles zu 100% kostenlos für dich ab. Denk ja nicht ans sparen bei solchen Sachen. Bei dieser Sache reicht auch ein Jura Student im 3. Semester ^^

@1.Edit :

VitaBinG schrieb:
Ich bin zum Anwalt gegangen und der hat erstmal die Akte angefordert. Sobald er weiss worum es geht, kann man darauf reagieren. Ich soll laut Anwalt lieber nicht hingehen, da oftmals was falsches im Verhör aufgeschrieben werden könnte.

;) siehe dir Punkt 2 an ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
1. du hast bei einer polizeilichen Vorladung überhaupt KEINE Pflicht dort zu erscheinen!

2. wenn du dort nicht hingehst wirst du zu 95% von denen garnix mehr hören!

3. einen Anwalt bei solch einer Sache, aus der eh nix wird, zu kontaktieren ist Zeit- und Gelverschwendung.

Ganz ehrlich mach dir blos kein Kopf. Wäre mir das gleiche passiert hätte ich die Polizei ausgelacht und evtl. das Schreiben ins Netz gestellt damit andere auch was zu lachen haben.
Ergänzung ()

jamotide schrieb:
Bei einer Vorladung der Polizei kann nur etwas zu Deinem Nachteil passieren, ignorier es einfach. Nur Post vom Gericht musst Du ernst nehmen.

Richtig nur evtl. etwas hart ausgedrückt.

FidelZastro schrieb:
Oh ja, die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zu verweigern, ist in der Tat das sinnvollste, was man machen kann.

Gehts noch?

Du hast ech kein Plan.
Ergänzung ()

FreddyMercury schrieb:
Wie auch schon Udo Vetter immer sagt, man muss (und sollte) nicht zu einer Polizeilichen Vorladung erscheinen. Ihr muesst mal mehr seinen Blog lesen ;)
Und alles was du bei der Polizei sagst wird gegen dich verwendet, dir wird das Wort im Mund umgedreht und du erst mal als Schwerverbrecher dargestellt. Wie auch schon vorher gesagt wurde, Post vom Gericht musst du ernst nehmen.

Dem kann man nur zustimmen!
Ergänzung ()

-Iwan- schrieb:
wie gut, das der TE einen Beratungstermin bei einem Anwalt hat und nicht auf euch hört, die immer noch nicht verstanden haben, um was es hier überhaupt geht...

Und wieder ein Opfer der Medien und Gesellschaft.

Sorry aber manche sind einfach, auch wenn ungewollt, einfach nur naiv und geblendet. Zum Anwalt rennen weil eine polizeiliche Vorladung wegen des Kaufs eines Keys bei Ebay.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Gajel
er wird nicht wegen einem Keykauf bei ebay verdächtigt, sondern wegen Geldwäscherei
wenn du meinst, das das Pillepalle ist, dann tut es mir leid...
 
VitaBinG schrieb:
Verdacht der Geldwäsche (rechtswidriger Erwerb des Aktivierungskeys "Battlefield Bad COmpany BC" von Michael Zh**)

Durch den Kauf eine BC2 Keys hat der verdächtige ca. 25€ schmutziges Geld gewaschen.

Keine Ahnung ob man lachen oder weinen soll.
 
lynx007 schrieb:
Naja, dem Stimme ich nur bedingt zu, und zwar wen man selbst was Krummes gemacht hat.

Damit hat mein Ratschlag nicht das geringste zu tun.

Ganz im Gegenteil, er richtet sich vielmehr an Personen, die eben die vorgeworfene Handlung gar nicht begangen haben.

Und es bleibt bei dem, was ich oben geschrieben habe.

Allzu blindes Vertrauen in unseren Rechtsstaat führt in der Praxis häufiger zu Überraschungen und auch Fehlurteilen. Wer glaubt, als Unschuldiger nicht schuldig gesprochen werden zu können, der irrt.

MfG,
Dominion.
 
FreddyMercury schrieb:
Und alles was du bei der Polizei sagst wird gegen dich verwendet, dir wird das Wort im Mund umgedreht und du erst mal als Schwerverbrecher dargestellt.

Ich weiß ja nicht wie das in Deutschland so abrennt, aber ich musste schon 2x eine Aussage bei der Polizei tätigen (Verkehrsunfall, Schlägerei). Die Aussage wird als Protokoll in den Computer getippt, ausgedruckt, muss von mir nochmal durchgelesen werden und dann vom Polizisten und mir mit zwei Unterschriften bestätigt werden. Ein Protokoll bleibt dort, und das andere bekomme ich schriftlich und unterschrieben mit. Was soll man da bitte (im Nachhinein) verdrehen?

Sachlich bleiben, ist ne Arbeit von 10min. In beiden Fällen habe ich nie wieder was von denen gehört…

Wenn man das hier alles so liest, bekommt man so das Gefühl das manche Polizeiarbeit nur aus Hollywood Filmen kennen und noch nie auch nur Ansatzweise mit einem Polizisten geredet haben…:rolleyes:
 
@ Tronix

Als Beschuldigter oder nur Zeuge?
Das ist ein meilenweiter Unterschied - das eine mal sind sie auf die angewießen und brauchen dich - beim anderen wollen sie dir ans Bein pissen ;)
 
Blanka schrieb:
gehts noch? ich werde angeklagt weil ich einen spiele key auf ebay kaufe? :freak:

Genau, du darfst ja auch in die Akte gucken :rolleyes:
 
Die 3 W-Regel, den Brief Weit, Weit, Weit wegwerfen und fertig. :)
 
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