News Vorwürfe gegen GVU zurückgewiesen

Also wen ich ne Zeugenaussage machen muss werde ich nicht selbst durchsucht oder meine Wohnung.
 
Schon traurig was es alles fuer Unternehmen/Organisationen gibt. Alle Macht den Reichen damit sie noch reicher werden...
 
Wenn schon die Staatsanwaltschaft nicht an die Daten glaubt die die GVU übergibt und deswegen gleich mal den ganzen Laden durchsucht um die Daten zu verifizieren, dann wundert mich gar nichts mehr. Aber es beruhigt mich, daß man nicht alles glaubt was von solchen selbsternannten Hilfssheriffs kommt. Erstaunlich, daß selbst das Dementi noch so aufschlußreich sein kann.

Ehrlicherweise habe ich kein Problem mit solchen Vereinigungen, aber mit welchem Selbstverständnis und Aggressivität diese hier vorgeht ist allerdings unmöglich. Das man da auch scheinbar zu fadenscheinigen Methoden greift, wenn wunderts. Schon die irreführenden "Aufklärungskampange" ist vollkommen übertrieben und geschmacklos. Langsam sollten sich die Betreiber (also die Film- und Musikindustrie) fragen ob der Imageschaden nicht höher wiegt als der öffentliche Auftritt im Endeffekt an Abschreckung bringt.
 
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Ich weiss nicht wieso ich immer wieder so geschockt bin das diese Unternemen mit ihren Methoden durchkommen .
 
„Die GVU sei nicht als Beschuldigte, sondern in der Rolle des Zeugen durchsucht worden. Die Daten würden für einen Abgleich mit anderen sichergestellten Daten benötigt.“

dieser satz ist ja wohl total banane.
der zeuge (gvu) für urheberrechtsverletzungen bekommt eine hausdurchsuchung! man muss sich nur überlegen, wie liebend gerne die gvu doch zeuge wäre. warum dann eine hausdurchsuchung? also ob die gvu nicht liebend gerne alle ihre gesammelten, bis ins kleinste detail vorliegenden daten freiwillig an die staatsanwaltschaft ohne hausdurchsuchungszwang übergeben würde. :lol:
aber nein, es muss eine hausdurchsuchungsaktion als bestandteil einer großen polizeiaktion her, ist klar ne?
sorry aber das passt nicht zusammen und ist total unlogisch. aber vielleicht kommt der zeuge dann auch noch irgendwann mal ins gefängnis und die beschuldigten frei :D wäre bei dieser logik gut möglich
 
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Da bin ich ja mal gespannt was passiert, wenn die an die Staatsanwaltschaft übergebenen Daten nicht mit denen zusammenpassen, welche gefunden wurden. Normale Zeugen hätten dann sicherlich ein Verfahren wegen Falschaussage am Hals. Leider befürchte ich, dass es sich bei der gvu dann um einen bedauerlichen Fehler handelt, der hunderte Unschuldige vor Gericht gebracht hat und ungesühnt bleibt.
 
Falschaussage ist nur vor einem Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle strafbar (§ 153 StGB), bei einer polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Vernehmung kann man sonstwas von sich geben....
 
Da muß der GVU aber noch was besseres einfallen
wenn sie nicht vor Gericht erklärt kriegen wollen das aktive Mithilfe strafbar ist.
:evillol:
 
"welche nach eigenen Angaben stets vorbidlich mit den Behörden kooperiert"
Vorbildlich soll das wohl heißen ;)
 
Logisch das die das niemals zugeben würden, das wird alles unter den Tisch gekehrt. Fakt ist ja wohl wenn die Herren der GVU nur Zeuge
waren, warum wurden dann ihre Büros auf den Kopf gestellt? Entweder ist man Zeuge und gibt die Daten so raus, oder ist Mittäter und
bekommt Besuch von den Grünen. Die GVU war mit angrenzender Wahrscheinlichkeit mit im Boot.
Ganz davon abgesehen, jetzt wird ein Bauernopfer der GVU die ganze Bürde tragen müssen und der Verein geht straffrei aus....

Armes Deutschland...
 
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in meinen augen ist das alles nur, um das unternehmen wieder ins richtige licht zu rücken. Ich werde doch nicht gewaltsam (durchsuchungsbefehl) durchgecheckt, wenn da kein dringender verdacht besteht. Alles nur Lügerei! (sorry wenn das etwas extrem klingt, aber so is mein eindruck)
 
GVU: Oh Scheiße, irgendwie muss die Info nach draußen gewandert sein, lasst uns schnell mal jemanden Bescheid geben,
damit wir hier nen Gegenstatement haben.
Staatsanwalt: Naja... wir könnten ja sagen, dass wir auch den Zeugen durchsuchen mussten
GVU: HHmm sieht das nicht komisch aus mit Durchsuchungsbefehl?
Staatsanwalt: Seht das mal nicht so eng - die Blindfische bekommen ja eh nix von der Welt mit.
GVU: Stimmt ja auch wieder - Die glauben immer noch das wir ganz arme Schweine sind.
Staatsanwalt: Zudem suchen wir ja auch Leute mit Haftbefehl
GVU: Mit Haftbefehl? Ist das nicht was anderes?
Staatsanwalt: Ähm naja - schon - aber.... der könnte ja auch noch kommen ;)

Mal ehrlich - wer gegen ne Flatrate kömpft mit der man monatlich nen Haufen Kohle verdient - und im Jahr in einem Land noch mehr als bis jetzt - der kann mir nicht erzählen, dass da nicht was faul ist :)
 
Ich hab ja gesagt die werden straffrei durchkommen.
Wieso schockt mich sowas nicht mehr? Naja die deutsche Justiz hat uns ja in den letzten Jahren in der Angelegenheit ziemlich abgehärtet (Kohl, Lambsdorf, Mannesmann...).
 
Ich denk mal das die GVU soviele Daten als Zeuge hatte das sie damit nicht selbst zur SA fahren konnten einfach so.
Deshalb kam die SA auch gleich noch zu denen um die Beweise zu sichern.
Der DS war dann wohl nur zur Sicherheit mit dabei sollte keiner da sein oder so bzw. schlechte Absprache wann die SA kommt.
 
hmm naja vielleicht gehts auch nur darum,dass die GVU schlecht ne textdatei per icq an die polizei senden kann um damit andere sauger zu entlarven, sondern die polizei bei so einer größenordnung alle daten der GVU braucht, aber wer weiss das schon... vorallem sollte man vielleicht nicht gleich bei der ersten newsmeldung gleich voll draufhauen solange nichts richtig bewiesen wurde (vor gericht!).
 
@Honk0815,
da muß ich Dir widersprechen. Es ist sehr wohl möglich, bei einem nicht Verdächtigen die Person selbst, die Wohnung, Geschäftsräume und
sonstige ihm gehörende Sachen zu durchsuchen. Das ergibt sich aus §103 STPO. Die Hürden für die Durchführung sind höher als bei einem
Verdächtigen und eine Durchsuchung nach §103 STPO darf nur ein Richter und bei Gefahr im Verzuge auch ein Staatsanwalt anordnen.
Anders ist es z.B. bei einer Durchsuchung nach §102 STPO. Da darf auch die Polizei bei Gefahr im Verzuge anordnen. Kommt aber in
der Praxis immer seltener vor, weil in der Vergangenheit wirklich wichtige diesbezügliche Urteile gefällt wurden.(BvfG) Das würde aber zu weit führen.

Im Übrigen wollte ich noch anmerken, dass solcherlei "Meldungen" ,wie die mit der GVU, wohl kaum dazu taugen, den ganzen Sachverhalt
vollumfänglich darzustellen. Das Ergebnis sind wilde Spekulationen und Halbwahrheiten. Das gefällt mir die Meldung mit INTEL`s 45nm Chip
doch wesentlich besser.
 
@keiflin1

Bist Jurist?Also selbst wenn es möglich ist,wird es in der Praxies so gut wie nie durchgesetzt.
Wieso auch wenn ich nen Glaubwürdigen Zeugen habe dann ist dies auch total unnötig.
Also muss die GVU Recht unglaubwürdig gewesen sein und hatt sich ja nun auch Bestätigt.

Wenn meine Wohnung durchsucht wird und ich "nur" Zeuge bin dann werde ich im Nachhinein mit meinem Anwalt sprechen und klären was da rechtlich zu machen ist,da dies meine Privatsfähre verletzt und ich ja nichts Verbrochen habe.
Ich denke diese durchsuchung von "Zeugen" wird auch sehr ungern angewahnt da der Gesetzgeber reichlich Privat klagen vermutet/befürchtet wenns sie diese Praxies öfter durchsetzen.Auser es liegt ein Hinreichender Verdacht vor,das dieser "sogenannten" Zeugen auch in die Sache Verwickelt ist.


Gruß
 
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