Vorzeitige Vertragskündigung! WIE?

Prod!gy

Lt. Junior Grade
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Feb. 2002
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465
Hi!

Ich bin vor Kurzem umgezogen. Die Wohnung ist super, nur der Handyempfang ist miserabel. Er wählt sich ständig ins Alternativnetz D1 ein und zurück. Anrufe störungsfrei zu empfangen oder zu tätigen ist ein Ding der Unmöglichkeit. SMS werden erst nach 5 Minuten verschickt - wenn überhaupt.
Vorher hatte ich nie Probleme und war immer sehr zufrieden mit meinem Provider. Ich bin dort schon seit sechs Jahren Kunde. Nun würde ich allerdings aus oben genanntem Grund wechseln und vorzeitig meinen Vertrag kündigen.
Meint ihr, es besteht eine Chance?

Xonio zerstört auf der verlinkten Seite so ziemlich alle Hoffnungen die ich hatte.

Gibt es aktuellere Urteile?

Durch den Umzug liegt bei mir doch auch ein spezieller Fall vor, oder etwa nicht? ;) Man kann ja nicht erwarten, dass man die Wohnung dem Handyempfang nach auswählt. Etwas weit hergeholt, ich weiß. Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar!


Achja: Provider ist o2 ! :freak:
 
mit dem provider reden und den sachverhalt schildern und auf kulanz hoffen, eine andere möglichkeit bleibt dir nicht

anders wirst du da sicherlich nicht raus kommen
 
also bei nem kumpel geht in seiner kellerwohnung sein eigentliches handy auch sogut wie nicht. er wollte kündigen, hat jetzt fast 1 jahr alles daran gesetzt und sich schlussendlich ein 2. handy mit 2. vertrag geholt und zahlt ein paar moante doppelt...

deine "beegründung" ist weit hergeholt, das handy ist ja mitunter dazu da eben nicht in der wohnung zu telefonieren.

dasselbe gibt allerdings auch bei den sogenannten "homezones" diverser anbieter, bis zu 2km kann auch heißen 4 meter vor der wohnungstür is die grenze (hatte ich).

das einzigste was dir eventuell etwas bringt, ist jetzt zu kündigen und eine bestätigung anzufordern. hab das bei vodafone ein gutes jahr vor ende des vertrags gemacht und die haben mich dann gleich angerufen und mir super tolle angebote unterbreitet, die man für den preis nicht bekommt (3 monate 3 mal soviel freiminuten kostenlos / umformung von normalen tarif in studententarif, etc....)
 
Also ich glaube es wird ein Ding der Unmöglichkeit das du vorzeitig aus deinem Vertrag raus kommst! Das bestätigt sich zumindest auch wenn man sich die AGB von o2 durchliest:

8 Vertragslaufzeit / Kündigung
...
8.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für
O2 insbesondere vor, wenn der Kunde
a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;
b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht
besteht;
c) seine Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder gänzlich einstellt;
d) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht
unerheblichen Teils hiervon in Verzug gerät oder er in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag, der das
zweifache monatliche Grundentgelt erreicht, in Verzug gerät;
e) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat oder gegen ihn ein Antrag auf
Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder
f) gegen die Pflichten aus Ziffer 5.1 b), c), g), h) oder i) verstößt.
Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht O2 je gekündigter SIM-Karte ein
Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der monatlichen Grundpreise zu
(insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis zum
nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass
der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist
als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.

Die 1. Variante ist also du bist böse und gibst o2 eine der oben aufgeführten Gründe oder es passiert die zweite Variante das sie die AGB ändern, wo du halt aber Glück haben musst, das sie dies machen:

13 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten.
13.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte
werden durch Angebot von O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von O2 erfolgt durch
Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht
er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme
des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungsmitteilung
ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
...

Ansonsten ist der Artikel bei Xonio der beste Beweis dafür, das nicht aus dem Vertrag raus kommst! Außer vllt noch mit denen verhandeln!

Eine interessante Variante gäbe es noch: ;)

http://www.saalfeld.com/antenne.htm

Tschaui, Cube.
 
Ich weiß ja nicht was du für ein Handy hast, aber normalerweise kann man irgendwo die Einstellungen für die Netzauswahl wählen. Dort kann man dann eigentlich ein Netz fest vorgeben und eine automatische Netzauswahl verbieten.
Dann kannste es wenigstens fest auf D1 stellen und hast erstmal Ruhe.

Gruß
 
meiner meinung nach kommst du locker aus dem vertrag raus....
du bist schon seit 6 jahren dort, obwohl die mindestvertragslaufzeit 2 jahre beträgt und sich immer um 1 jahr verlängert wenn du nicht kündigst!
die frage ist jetzt wie lange noch die einjährige vertragslaufzeit dauert....schau nach. wichtig ist wann der vertragsabschluss war, beispiel: du hast am 1.4.2003 dein vertrag abgeschlossen. seit dem 1.4.2005 läuft dein vertrag nur noch im ein jahr rhytmus und das heisst du kannst zum 1.4.2008 dein vertrag beenden.
ich denke aber das du sofort kündigen kannst, denn du bist schon seit 6 jahren dort..denn zum beispiel war/ist es bei der telekom so (festnetzanschlus), dass man nach der mindestvertraglaufzeit kündigen konnte wann man wollte.
bei einem bekannten war es sogar mal so, das er in der mindestvertragslaufzeit irgendwie es geschafft hat zu kündigen.

mein tipp: schick o2 einfach mal eine fristlose kündigung und lass dich überraschen welche antwort von denen du bekommst, wenn die sagen das du im vertrag weiterhin gebunden bist müssen die dir auch den grund nennen, dann kannste gezielt darauf arbeiten
 
Danke für die schnellen Antworten!

Den Tipp mit der Netzwahl hat mir der o2-Kundenservice auch schon gegeben, d.h. aber auch keine Homezone mehr und keine Gespräche umsonst ins o2-Netz...
Ich habe nun erneut Kontakt zum Kundenservice aufgenommen und auf den Paragraphen 13 der AGB verwiesen, ob man sich nicht irgendwie einigen könne. Wenn nicht, erfolgt die fristgerechte Kündigung. Mal schauen, was o2 antwortet und ob sie ihrem "can do" gerecht werden. Hoffen wir das Beste.
Fällt mir nur schwer meine 200 Frei-SMS aufzugeben :(

Hab den Vertrag Anfang Februar verlängert, wenn ich mich recht entsinne. Das mit der einjährigen Vertragslaufzeit ist mir nämlich ehrlich gesagt neu :) Danke für den Hinweis!
 
du könntest raus kommen, aber.... das wird dich was kosten. Nämlich genau so viel wie wenn du weiter die Grundgebüren bezahlst. Oder... wenn du z.B. ins Ausland ziehst. War bei meiner Schwester so. Sie hatte den vertrag gut 6 Monate als sie dann ins Ausland ist. Dann hat sie sich mit dem Provider geeinigt. Hat etwas noch zahlen müssen aber war dann raus... ach ja... es war O2!
 
SO, nach einigem Hin- und Hergeplänkel mit Standardfloskeln und dem üblichen Blabla...

Mobilfunk ist ein qualitativ hochwertiges und sensibles
Kommunikationsmedium. Gerade deshalb kann es, wie jede technische
Einrichtung, anfällig für Störungen sein.
Wir weisen unsere Kunden bereits bei Vertragsabschluss in unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass eine Verbindung aus
zwingenden technischen oder betrieblichen Gründen und in Abhängigkeit
von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen, insbesondere bei
bestimmten atmosphärischen Bedingungen und geographischen Gegebenheiten
sowie Hindernissen (Funkschatten), nicht jederzeit und an jedem Ort
hergestellt bzw. beeinträchtigt oder unterbrochen werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wegen des geschilderten
Sachverhaltes keine vorzeitige Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages
erfolgen kann. Es ist kein Grund erkennbar, der gemäß unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer vorzeitigen Beendigung des
Vertrages berechtigt.

...kam dann folgende Antwort:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.

Ihre Verärgerung über den lokalen Netzengpass ist verständlich.

Eine intensive Überprüfung der Netzsituation hat ergeben, dass eine
Telefonie ohne erkennbare Schwierigkeiten leider nicht möglich ist, da
sie sich im Bereich eines Problemgebietes (Funkloch) befinden.

Neuplanung und der weitere Ausbau des Netzes sind mit hohem Zeitaufwand
verbunden. Eine wesentliche Optimierung des Empfangs ist daher in den
nächsten Monaten nicht zu erwarten.

Wir bedauern sehr, Ihnen keine positivere Lösung anbieten zu können und
bitten um Ihr Verständnis.

Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir Ihrem Kundenkonto aus
Kulanz – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – den Betrag von 25 EUR
(brutto) gutgeschrieben.

Immerhin, auch wenn es mir nichts nützt, da ich diese Gutschrift - zumindest zu Hause - nicht aufbrauchen kann. Die wollen mich wohl ruhig stellen ;) Scheinen mich echt nicht aus dem Vertrag lassen zu wollen. :'(
 
Naja hast halt einen Vetrag abgeschlossen der von beiden Seiten eingehalten werden muss.
Ist ärgerlich sowas, kann ich verstehn, die 25€ sind aber auch ein Witz aber wenigstens etwas ;)
 
Was machen die eigentlich wenn das Handy geklaut wurde?? Hat man da persönlich pech? Können die nachweisen, dass das handy geklaut wurde?
will nähmlich auch raus aus meinem vertrag. habe mit eplus nur probleme kaum netzempfang,
 
Was machen die eigentlich wenn das Handy geklaut wurde??

Eine neue SIM-Karte zuschicken und die alte Sperren - so einfach

Dein Handy hat ja nichts mit deinem Vertrag zu tun.
Du bezahlst ganz normal deine monatl. Grundgebühr weiter ...
Ob man sich ein neuen Handy kauft oder sinnlos bezahlt, bleibt jeden selbst überlassen
 
Siehe verlinkte Seite vom ersten Post:

Handy-Diebstahl kann in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund sein. Etwa wenn der Netzbetreiber nur ein Ersatzgerät bereitstellt, das wesentlich mehr kostet als das ursprüngliche Handy. Der Netzbetreiber muss in seiner Werbung darauf hinweisen, dass das Gerät als Ersatzbeschaffung teurer wird - was die meisten Händler mittlerweile auch tun.
 
acmilan1899, wenn Du einen Diebstahl vortäuschst, wirst Du Dich zum einen strafbar machen, und zum anderen garantiert nicht aus Deinem Vertrag rauskommen.
Können die nachweisen, dass das handy geklaut wurde?
DU musst nachweisen, dass es geklaut wurde. Nicht "die".
Alles was Du davon hast ist ein endlos langes Verfahren und, wenn überhaupt, ein billiges Ersatzgerät...

Übrigens: Wer nämlich mit "h" schreibt ist dämlich. ;)
 
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