Yuki0711 schrieb:
wie argumentiert ihr bei euren Usern, dass bei einer VPN-Verbindung am besten mit LAN zu Hause im Home-Office gearbeitet wird? Viele User wollen es nicht einsehen, dass Sie ein schlechtes WLAN zu Hause haben und fliegen ständig aus der VPN raus.
In welchem Kontext bewegen wir uns denn? "Eure User" und "Home-Office" impliziert irgendwie, dass du in der Firmen-IT tätig bist und die "User" Mitarbeiter sind? Wenn dem so ist, hast du ganz offensichtlich das falsche Forum gewählt, weil du dich hier im Bereich für
Heimnetzwerke befindest. Zwar tummeln sich hier auch Nutzer, die beruflich mit Netzwerken zu tun haben, aber die Trefferquote für IT-Admins im weitesten Sinne ist im Bereich der
Professionellen IT-Netze deutlich höher.
Abgesehen davon pauschalisierst du in meinen Augen zu sehr. WLAN ist auch für VPN-Verbindungen geeignet. SU-MIMO hin oder her, ein VPN, das derart sensibel reagiert, kann man schon allgemein als instabil ansehen. Weltweit nutzen Millionen und Abermillionen von Mitarbeitern VPNs via WLAN und haben 0 Probleme damit. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber du erweckst den Eindruck, dass Probleme die Regel wären.
Yuki0711 schrieb:
Das kannst doch nicht bringen. Die User akzpetieren das nicht
Weil? Wenn es sich um ein Firmengerät handelt, obliegt es der Firma, über dessen Nutzung zu entscheiden.
Hinzu kommt, dass auch Home-Office durchaus an Bedingungen geknüpft werden kann. Wenn ein Mitarbeiter daheim nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt und durch eine schlechte Netzwerk- oder Internetverbindung ständig aus Meetings fliegt, keine Daten übertragen kann und dergleichen, ist er im Home-Office nicht arbeitsfähig. Dann hat der Mitarbeiter die Wahl entweder sein Heimnetzwerk auf Vordermann zu bringen - ggfs mit Unterstützung der Firma, sei es technischer oder finanzieller Art - oder aber ins Büro zu kommen und dort zu arbeiten. Ein Recht auf Home-Office gibt es (noch) nicht, aber dafür ist der Arbeitgeber durchaus für die Ausstattung des Home-Office verantwortlich, mindestens um die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze sicherzustellen. Das heißt, dass der Arbeitgeber im Zweifelsfall für eine adäquate Internetverbindung sowie Büroeinrichtung zu sorgen hat, wenn dies beim Arbeitnehmer nicht gegeben ist.
Siehe dazu beispielsweise den Artikel von der IHK:
Klick!